Vermieter terrorisiert Mieter unnötig

6. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
Fragant_1
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)
Vermieter terrorisiert Mieter unnötig

Hallo,

ich würde gerne euere Einschätzung zu dem Fall wissen.

Es geht um einen Vermieter der jetzt mehr Miete haben will. Soweit so gut. Sein Mieterhöhungsschreiben war (ungelogen) ein Zweizeiler. Ohne jeglicher Begründung (bzw. es stand drin "es ist alles teuer geworden, daher erhöhe ich die Miete" ), will er die Miete um knapp 20 % Erhöhen.

Darauf hin haben wir ihm ein sehr umfangreiches Schreiben erstellt, indem wir ihn auf 2 Monate Überlegungszeit hingewiesen haben (er hatte sein Schreiben Mitte Januar verfasst und wollte ab Februar mehr Miete). Darüber hinaus haben wir ihn darauf hingewiesen, dass er das begründen muss, da einfach zu sagen alles ist teuerer geworden kein Grund im Mietrecht ist und vieles Mehr. Im Prinzip hätte der sich an dem Schreiben orientieren können.

Seine Antwort war dieses Mal ein Dreizeiler! :D Im Prinzip nochmal dasselbe und wieder eine einseitige Erhöhung ohne um eine Zustimmung zu bitten.

Versteht mich nicht falsch, ich habe ihm mehrfach gesagt, dass wir nicht abgeneigt sind eine gerechtfertigte Mieterhöhung zuzustimmen, aber wir müssen doch irgendwie nachvollziehen ob eben diese gerechtfertigt ist? Im Vertrag ist keine Index-Staffelmiete geregelt. Keine Modernisierung. D.h. es könnte nur eine Mieterhöhung an Vergleichsmiete sein. Aber das muss er halt eben begründen. Die Arbeit will er sich aber anscheinend nicht machen.

Worum es mir eigentlich geht: Er terrorisiert seitdem meine Mutter enorm. Kommt jedes Mal unangekündigt. Obwohl wir ihm zich mal gesagt haben nur mit Termin. Er schreit dann durch das ganze Haus, dass ihm am Sonntag die Tür nicht aufgemacht wurde (wieder unangekündigt). Ruft meine Mutter ständig an und fragt wo sein Geld ist im sehr rauen Ton. Kann man etwas gegen diesen Terror machen? Anzeige wegen Belästigung oder sowas?

Ich würde gerne die Wohnung abkaufen, aber der Typ will schon seit Jahren die Wohnung verkaufen und tut es dann doch nicht. Komische Spielchen schon seit Jahren.

Was würdet ihr raten?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von Fragant_1):
Die Arbeit will er sich aber anscheinend nicht machen.
Dann braucht ihr keine höhere Miete zahlen. Vielleicht KANN er es einfach nicht.
Statt seitenlange Antwortschreiben könnte man diesem Poltergeist anbieten, zu wie viel *mehr* man selbst bereit wäre. Oder man könnte selbst ganz einfach vorausschauend schon mehr Vorauszahlung leisten.
Dass besonders die Energiekosten teurer werden und der Vermieter wohl auf Vorrat kaufen muss, ist es verständlich, dass er *mehr* will. Aber 20% mehr für was?


Zitat (von Fragant_1):
Worum es mir eigentlich geht:
Ach so. Anzeigen kann jeder alles. Häufig kommt nichts dabei heraus außer Schreibarbeit für die Behörden.

p.s.
wir wurden höflich und mit Begründung aufgefordert, unsere mtl. Vorauszahlung für Heizkosten um 25 % zu erhöhen, zahlen jetzt mtl. ca. 30,- mehr als bisher für Heizkosten/ Öl, was vermutlich trotzdem noch eine Nachforderung nach Abrechnung 2022 ergeben wird.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6436 Beiträge, 2318x hilfreich)

Es kann tatsächlich Fälle geben, wo Vermieter die gesetzlichen Anforderungen unbeachtet lassen können.
Dann muß der Mieter keine Mieterhöhung zahlen, bekommt jedoch ein Kündiigung des Mietvertrages.
Leider ist in der Frage nicht geschildert um was für ein MIetverhältnis es sich handelt.
Nicht jedes Mietverhältnis genießt Kündigungsschutz.
Also: Handelt es sich evtl. um eine Wohnung in einem 2 Familienhaus in welchem auch der Vermieter wohnt ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3539 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat (von Fragant_1):
Darauf hin haben wir ihm ein sehr umfangreiches Schreiben erstellt


Es mag Vermieter geben, welche mit einem sehr umfangreichen Schreiben nichts anfangen können. Und so von oben herab muss es auch nicht klappen.
Wie Anami schrieb, kann er es evtl. nicht.

Warum sucht man nicht ein Gespräch mit einem sachlichen Ton? Da lässt es sich vermutlich eher lösen, als mit ihrer Vorgangsweise.
Zitat (von Fragant_1):
Ich würde gerne die Wohnung abkaufen, aber der Typ will schon seit Jahren die Wohnung verkaufen und tut es dann doch nicht. Komische Spielchen schon seit Jahren.


ER will die Wohnung vielleicht schon verkaufen, aber halt nicht ihnen.

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#4
 Von 
Fragant_1
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Es kann tatsächlich Fälle geben, wo Vermieter die gesetzlichen Anforderungen unbeachtet lassen können.
Dann muß der Mieter keine Mieterhöhung zahlen, bekommt jedoch ein Kündiigung des Mietvertrages.
Leider ist in der Frage nicht geschildert um was für ein MIetverhältnis es sich handelt.
Nicht jedes Mietverhältnis genießt Kündigungsschutz.
Also: Handelt es sich evtl. um eine Wohnung in einem 2 Familienhaus in welchem auch der Vermieter wohnt ?

Signatur:


Hey, ne ganz normal eine Wohnung im 4 Parteienhaus. Vermieter wohnt außerhalb.

Sehe da ehrlich gesagt kein besonderes Mietverhältnis. Aber selbst wenn, dann müsste er darauf hinweisen. Und oder aber um eine Erhöhung bitten, der Typ ist einfach sich zu schaden da ein gescheites Mieterhöhungsschreiben zu verfassen.

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#5
 Von 
Fragant_1
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Es mag Vermieter geben, welche mit einem sehr umfangreichen Schreiben nichts anfangen können. Und so von oben herab muss es auch nicht klappen.
Wie Anami schrieb, kann er es evtl. nicht.

Warum sucht man nicht ein Gespräch mit einem sachlichen Ton? Da lässt es sich vermutlich eher lösen, als mit ihrer Vorgangsweise.


Das Gespräch habe ich schon mehrfach gesucht. War ein Katze Maus Spiel. Ist nicht bei rumgekommen. Habe es ihm mehrfach und sachlich erklärt.

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#6
 Von 
Fragant_1
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Es mag Vermieter geben, welche mit einem sehr umfangreichen Schreiben nichts anfangen können. Und so von oben herab muss es auch nicht klappen.
Wie Anami schrieb, kann er es evtl. nicht.

Warum sucht man nicht ein Gespräch mit einem sachlichen Ton? Da lässt es sich vermutlich eher lösen, als mit ihrer Vorgangsweise.


Das Gespräch habe ich schon mehrfach gesucht. War ein Katze Maus Spiel. Ist nicht bei rumgekommen. Habe es ihm mehrfach und sachlich erklärt.
Zitat (von Loni12):
ER will die Wohnung vielleicht schon verkaufen, aber halt nicht ihnen.


Das bezweifle ich. Seit wir da wohnen kamen Makler am laufenden Band, weil er es sich überlegte zu verkaufen. Und selbst die Makler meinten dann, dass es schon ewig geht.

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#7
 Von 
Fragant_1
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Statt seitenlange Antwortschreiben könnte man diesem Poltergeist anbieten, zu wie viel *mehr* man selbst bereit wäre. Oder man könnte selbst ganz einfach vorausschauend schon mehr Vorauszahlung leisten.
Dass besonders die Energiekosten teurer werden und der Vermieter wohl auf Vorrat kaufen muss, ist es verständlich, dass er *mehr* will. Aber 20% mehr für was?


Das klingt so als wenn du über die Nebenkosten sprechen würdest wegen dem Wort "Vorauszahlung". Also er will die Kaltmiete erhöhen.

Die Sache ist ja so, die Kaltmiete ist schon recht hoch im Vergleich zu Nachbarn. Deshalb sehe ich persönlich keinen Anlass für eine Erhöhung, aber wenn es berechtigt ist habe ich natürlich kein Problem das anzupassen.

Aber von einem Menschen der mehrere Immobilien besitzt, erwarte ich bisschen mehr wie "ich will das so" (wortwörtlich).

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#8
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6436 Beiträge, 2318x hilfreich)

@Fragant_1
[Quiote]Aber selbst wenn, dann müsste er darauf hinweisen.
Und dies steht wo ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#9
 Von 
Fragant_1
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Und dies steht wo ?


Nochmal, es handelt sich hierbei um kein besonderes Mietverhältnis. Eine Mieterhöhung muss begründet sein.

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#10
 Von 
Fragant_1
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Und dies steht wo ?


Mal abgesehen davon, dass es die Kommunikation erleichtern würde.

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von Fragant_1):
Das klingt so als wenn du über die Nebenkosten sprechen würdest
Was du schreibst, klingt nach MIETE.
Zitat (von Fragant_1):
Also er will die Kaltmiete erhöhen.
AHA. Dazu braucht es tatsächlich ein *richtiges schriftliches Mieterhöhungsverlangen*.

Wenn das auch nach Gespräch und deinem seitenlangem Antwortschreiben mit Textbausteinen aller Art nicht kommt, existiert kein solches.

Um auf deine eigentliche Frage zurückzukommen: Wenn es zu Terror kommt, gibts den Notruf.

Ist dann keine Mietrechtsfrage.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
Fragant_1
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
HA. Dazu braucht es tatsächlich ein *richtiges schriftliches Mieterhöhungsverlangen*.


Dann habe ich mich nicht präzise genug ausgedrückt.

Ich habe es auch ehrlich gesagt satt, nett und zuvorkommend zu sein und immer das Gespräch zu suchen, wenn der Herr einfach zu faul ist sich um ein vernünftiges Schreiben zu kümmern. Aber diesen Terror finde ich persönlich für meine Mutter am schlimmsten. Der Typ kommt am Sonntag und macht Sturmklingeln und beschwert sich dann, dass ihm nicht aufgemacht wurde. Ich habe ihn mehrfach gebeten einen Termin zu vereinbaren und dass wir gerne bereit sind zu sprechen. Aber der zieht es vor immer mit seiner Frau meine Mutter spontan zu besuchen und anzugehen was das soll und wo die Miete bleibt. Dabei redet er mit anderen aus dem Haus, dass es nur Probleme geben würde und er neue Mieter haben will.

Ich habe das Bedürfnis auch mal bei ihm unangekündigt vorbei zu fahren.

So unnötig das ganze.

Meinst du es gibt eine Möglichkeit das noch diplomatisch zu lösen, oder sollte man ebenso hart ihm entgegnen?

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#13
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6436 Beiträge, 2318x hilfreich)

@Fragant_1 Im Beitrag #4 wurde geschrieben:

Zitat:
Aber selbst wenn, dann müsste er darauf hinweisen.

Meine Frage war:
Zitat:
Und wo stehtdas

Antwort in # 10 war:
Zitat:
Mal abgesehen davon, dass es die Kommunikation erleichtern würde.

Also keine. Dann kann der Satz nicht belegt werden:
Zitat:
aber selbst wenn, dann müsste er darauf hinweisen.

Also deutlich, war FALSCH .

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#14
 Von 
Fragant_1
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Also deutlich, war FALSCH .


Spezi, was ist jetzt genau dein Anliegen?

Eine Mieterhöhung muss begründet sein. Punkt.

Ich verstehe deine Intention nicht.

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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von Fragant_1):
Ich habe es auch ehrlich gesagt satt,
Aber heute und hier fragst du zum ersten Mal das Forum. Da wäre es zumindest angebracht, seine eigentlichen Fragen deutlich und sachlich hier zu stellen. Zur Mieterhöhung.
User, die helfen wollen, lesen dann die Frage und antworten, wenn es möglich ist.
Deine Erzählungen zu allem drumherum und dem Leben aller Beteiligten noch dazu..., nur nicht zu den Fakten, bringt hier nichts. Wir sind nicht im chatroom bei ***.
Zitat (von Fragant_1):
Aber diesen Terror
Bitte schau nach, was Terror ist. Bitte brems dich.
Zitat (von Fragant_1):
So unnötig das ganze.
Genau. Und kein Mietrecht.

- Wenn deine Mutter die bisherige Miete bezahlt, ist alles o.k.
- wenn sie ihre Klingel abstellen kann, sollte sie das tun.
- wenn der Vermieter über andere spricht, ist das seine Sache, nicht strafbar.

Zitat (von Fragant_1):
das noch diplomatisch zu lösen
Was denn von den vielen Krümeln? Deine Mutter muss nichts diplomatisch lösen, du auch nicht. Der Vermieter ist dran, wenn er mehr Geld will.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Fragant_1):
Darauf hin haben wir ihm ein sehr umfangreiches Schreiben erstellt

Viel zu viel Arbeit gemacht. Man muss den Vermieter keine Nachhilfe geben.
Den Wunschzettel / Bettelbrief kann man ignorieren, erst wenn ein Mieterhöhungsverlangen kommt, sollte man sich damit beschäftigen.



Zitat (von Fragant_1):
indem wir ihn auf 2 Monate Überlegungszeit hingewiesen haben (er hatte sein Schreiben Mitte Januar verfasst und wollte ab Februar mehr Miete). Darüber hinaus haben wir ihn darauf hingewiesen, dass er das begründen muss, da einfach zu sagen alles ist teuerer geworden kein Grund im Mietrecht ist und vieles Mehr

Jenachdem was man da alles so geschrieben hat, könnte man die Mieterhöhung auch schon anerkannt haben ... das wäre dann ein satter Schuss ins Knie ...



Zitat (von Fragant_1):
Aber selbst wenn, dann müsste er darauf hinweisen.

Nö, nicht mal ansatzweise.



Zitat (von Fragant_1):
Aber diesen Terror finde ich persönlich für meine Mutter am schlimmsten.

Irrelevant.



Zitat (von Fragant_1):
Ich habe ihn mehrfach gebeten einen Termin zu vereinbaren

Bitten und Wünsche muss man halt nicht beachten - noch dazu wenn sie von Unbefugten stammen.



Zitat (von Fragant_1):
Aber der zieht es vor immer mit seiner Frau meine Mutter spontan zu besuchen und anzugehen was das soll und wo die Miete bleibt.

Richtig, das ist seine Vertragspartnerin, die muss ihm Rede und Antwort stehen und nicht irgendwelche anderen.



Zitat (von Fragant_1):
Dabei redet er mit anderen aus dem Haus, dass es nur Probleme geben würde und er neue Mieter haben will.

Seine Meinung darf er durchaus so mitteilen, die Grenze sind Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung etc.
Das hier geschilderte fällt eher unter Tatsachenbehauptung.

Wenn da also nicht mehr war, wird man dagegen nichts machen können.



Zitat (von Fragant_1):
Ich habe das Bedürfnis auch mal bei ihm unangekündigt vorbei zu fahren.

Mach das, es ist nicht verboten und es ist ein freies Land.
Man dürfte sogar nicht nur vorbeifahren, sondern auch anhalten, aussteigen, klingeln und warten das geöffnet wird.



Zitat (von Fragant_1):
Er terrorisiert seitdem meine Mutter enorm.

Zitat (von Fragant_1):
Kann man etwas gegen diesen Terror machen?

Von Terror ist in der Schilderung nichts erkennbar.



Zitat (von Fragant_1):
Kommt jedes Mal unangekündigt.

Das ist unhöflich aber nicht verboten.



Zitat (von Fragant_1):
Er schreit dann durch das ganze Haus, dass ihm am Sonntag die Tür nicht aufgemacht wurde (wieder unangekündigt).

Auch nicht verboten, aber echt blamabel für ihn.



Zitat (von Fragant_1):
Ruft meine Mutter ständig an

Da könnte es eine geringe Erfolgsaussicht geben, das zu untersagen und auf schriftliche Kommunikation zu verweisen.

Angesichts des damit verbunden Kostenrisikos, würde ich eher empfehlen einfach nicht dran zu gehen oder den Anruf einfach abzublocken und ihm zuvor gerichtsfest mitteilen, dass man telefonisch nicht mehr kommunizieren wird..


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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