Vermieter terrorisiert

24. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Finitism
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter terrorisiert

Schönen guten Tag,

Ich muss leider etwas ausholen um den Vorgang möglichst gut zu schildern. Ich habe Ende Januar eine Wohnung bezogen. Von Anfang an wurde sich von Seiten des Vermieters nicht an schriftlich festgehaltende Behebungen von "Schäden" gehalten. Mir wurde der Mietvertrag nicht wie versprochen zugeschickt (ich habe nur eine Kopie) und ich konnte mich nun erst kürzlich Ummelden weil sich der Vermieter geweigert hat mir die nötige Mietbescheinigung auszuhändigen. Am Ende hat die Stadt mich einfach so umgemeldet. Laut Übergabeprotokoll und mündlicher Zusage sollten auch noch Schönheitsfehler behoben werden nach dem Einzug, z.B. Steckdosen ausgetauscht werden und solche Kleinigkeiten. Auch nie geschehen. Dann ging es weiter damit dass im Februar die komplette Heizanlage, sowie der Durchlauferhitzer im Bad komplett ausfielen. Die Heizung wurde bis heute nicht repariert. Ich lebe hier mitunter mit 12 Grad Raumtemperatur. Für den Durchlauferhitzer musste ich regelrecht 2 Monate betteln damit der ausgetauscht wurde. Da fing es dann auch mit den Beleidigungen an. Ich müsste ja gar nicht so heiß duschen, ich würde den Schaden nur fingieren und wäre psychisch krank. Psychisch Kranke müssten nicht heiß duschen. Nach ewigem Hin und Her wurde der Schaden behoben.

Anfang April dann der Schock, riesen Schimmel im Schlafzimmer. Ich habe den Schaden umgehend gemeldet. Der Schimmel befand sich an einer Innenwand. Der Vermieter reagierte nicht. Monatelang. Stattdessen kamen sehr beleidigende SMS. Nicht nur auf meine angeblich schlechte psychische Verfassung gemünzt, sondern gingen auch in den sexuellen Bereich. Ich habe im Mai einen Anwalt eingeschaltet. Darüber wurden mehrere Maßnamen angekündigt, unter anderem eine Mietminderung. Aufgrund von nicht reagieren des Vermieters wurde diese Mietminderung durchgesetzt und ich machte von meinem Einbehaltungsrecht auf Anraten des Anwalts gebrauch. Seitdem ist der Terror groß, gemacht wurde aber (bis vor Kurzem) nichts. Ich konnte mein Schlafzimmer nicht nutzen, musste den Türbogen aufgrund fehlender Tür zukleben und lebte hier auf engstem Raum, während sich der Schimmel und die Feuchtigkeit durch das komplette Schlafzimmer fraßen und die ganze Wohnung stank. Ich hatte Hautreaktionen und Brennen in der Lunge, konnte mir aber keine Ausweichmöglichkeit leisten und die Wohnungssuche zieht sich seitdem in die Länge weil der Wohnungsmarkt aktuell katastrophal ist.

Letzten Monat hieß es auf einmal die Versicherung würde den Schaden übernehmen. Auch das wurde mir mit Beleidgungen angekündigt so dass ich mittlerweile insgesamt 2 Anzeigen wegen Stalkings gegen meinen Vermieter erhoben habe. Seit Wochen habe ich nun kein Badezimmer mehr weil dort die Schäden behoben werden die den Schimmel/Wasserschaden im direkt daran angrenzenden Schlafzimmer verursacht haben. Das Schlafzimmer kann ich mittlerweile wieder benutzen, weil die Versicherung einen Handwerker organisiert hat etc.

Mein Problem ist nun dass der Vermieter weiterhin aufs schlimmste beleidigt, einfach mit Handwerkern (die sich nun auch um die Heizung kümmern sollen und die mehreren Rohrbrüche die im Keller des Hauses seit Anfang des Jahres bestehen beseitigen sollen) unangemeldet hier aufschlägt und Zugang zu meiner Wohnung möchte. Unter anderem hat er den Handwerker der das Bad saniert auch damit beauftragt alle Fliesen des Badezimmers auszutauschen, was privat abgerechnet wird, nicht über die Versicherung. Nun versucht er sich den Zugang zu meiner Wohnung zu erpressen indem er sagt er zahlt dem Handwerker seinen Lohn nicht wenn er keinen Einlass bekommt. Den Handwerkern gewähre ich gerne Zugang zu meiner Wohnung aber nachdem dieser Mann mich bis aufs übelste (auch sexuell) beleidigt hat und mich so sehr mit Daueranrufen (auch mitten in der Nacht - ich musste meinen Festnetzanschluss komplett abstellen und muss auch mein Handy nachts ausstellen) und vollgesprochenem Anrufbeantworter (alles Sachen die nie zur Sache zuträglich sind sondern nur persönliche Belange betreffen - werde neben den Beleidigungen als seelischer Mülleimer benutzt) terrorisiert dass ich es einfach nicht einsehe ihm hier nach Lust und Laune Zugang zu meiner Wohnung zu gewähren. Mein Anwalt ist mir hierbei leider keine große Hilfe und ich habe das Gefühl dass er mich aufgrund meiner eingeschränkten finanziellen Mittel nicht richtig vertritt/berät. Außer der Mietminderung/Einbehaltung könne man angeblich nichts machen. Für die Anzeigen hat er mich zur Polizei geschickt. Im Grunde hat er nur die anfänglichen Briefe rausgeschickt und damit hatte sich die Sache.

Gibt es rechtlich eine Möglichkeit zu erwirken dass ich ihm untersagen kann die Wohnung zu betreten bis ich eine neue Wohnung gefunden habe? Die Übergabe würde ich natürlich anstandslos organisieren etc. Es geht mir nur darum dass er bisher bei jedem Termin völlig eskaliert ist und ich um mich als Person und mein Wohl Angst habe.

-- Editiert von Finitism am 24.10.2019 13:12

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Finitism):
Gibt es rechtlich eine Möglichkeit zu erwirken dass ich ihm untersagen kann die Wohnung zu betreten bis ich eine neue Wohnung gefunden habe?


Na klar gibt es die. Stichworte Hausrecht und Hausverbot.

Letzteres allerdings nur eingeschränkt.

Beste Möglichkeit um das zu verhindern, den Schließzylinder Wohnungstür austauschen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
Finitism
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und vielen Dank für die Antwort,

Ich habe das Schloss meiner Wohnung ausgetauscht. Aktuell hat er keinen Schlüssel mit dem er sich Zugang verschaffen könnte. Allerdings hat mir der erwähnte Anwalt gesagt ich müsste auf einen angekündigten Termin eingehen weil ich ihm den Zugang zu der Wohnung nicht untersagen darf denn er ist der Hausbesitzer. Er hat aber immer und immer wieder bewiesen dass er sich einfach nicht "benehmen" kann. Gestern ist er unangemeldet im Haus gewesen und hat sich sofort beleidigend mit den anderen Hausbewohnern auseinandergesetzt und hörte auch nicht auf ständig zu verleumden und Unwahrheiten auszusprechen. Er legt es darauf an Streit zu provozieren, bleibt nicht sachlich und setzt einem übel zu.

Zudem hat mir heute der Handwerker der momentan das Bad im Namen des Vermieters fertiggestellt gesagt dass er ohne Einlass und Ansicht des Badezimmers nicht bezahlt wird. Er hat angeboten das Bad gemeinsam mit dem Vermieter zu besichtigen und zu versuchen ihn daran zu hindern den Rest der Wohnung zu betreten. Kann die restlichen Zimmer die vom Flur abgehen leider nicht abschließen. Schlüssel wurden mir beim Einzug nie ausgehändigt. Ich möchte einfach nicht dass die Situation eskaliert - so wie es jedes Mal der Fall war wenn er hier war.

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#3
 Von 
_Guenni_
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 7x hilfreich)

Der Vermieter hat zwar nicht das Recht, die Wohnung grundlos zu betreten. Wenn er einen nachvollziehbaren Grund nennen kann aber durchaus. Das Überprüfen, ob der Handwerker im Bad ordentlich gearbeitet hat oder auch ob der Schimmel anständig beseitigt ist, dürfte so ziemlich jeder Richter als berechtigten Grund anerkennen.

Du wirst also im Endeffekt nicht verhindern können, dass der Vermieter die Wohnung betritt. Du kannst Dir nur - in vernünftigen Grenzen - einen Termin aussuchen. Und an dem einen möglichst großen, breitschultrigen Freund dabei haben.

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#4
 Von 
Finitism
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antworten. Setzt alles ein bisschen besser ins Bild bzw. hatte ich so wenigstens 2 Meinungen die übereinstimmen. Das räumt die Unsicherheiten gleich ein bisschen zur Seite.

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Der erwähnte Anwalt hat aber schon gesagt, dass der VM schon ausgewachsene Gründe haben muss, um in die Wohnung gelassen zu werden? Sicherlich kann er sich durchgeführte Handwerkereien ansehen, aber das nicht ständig und nur mit Terminsvereinbarung mit dem Mieter.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119284 Beiträge, 39707x hilfreich)

Zitat (von Finitism):
Allerdings hat mir der erwähnte Anwalt gesagt ich müsste auf einen angekündigten Termin eingehen weil ich ihm den Zugang zu der Wohnung nicht untersagen darf denn er ist der Hausbesitzer.

Zumindest muss man darauf reagieren, mit Zustimmung oder Ablehnung wenn der Termin nicht zumutbar ist.
Auch auf "Hallo-da-sind-wir" Überraschungstermine muss man sich nicht einlassen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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