Wir haben ein Haus einschl. Grundstück gemietet. Im Juni 2002 verstarb unser Vermieter. Seitdem schwärmen die Erben samt Familie mehrmals in der Woche und am Wochenende unangemeldet ständig auf dem Hof und dem Grundstück herum. Wir trauen uns schon nicht mehr in unseren Garten, weil wir uns in unserer Privatsphäre durch die Anwesenheit der fremden Leute sehr belästigt fühlen. Uns wurde auch mitgeteilt, dass wir wohl wegen Eigenbedarf gekündigt werden, obwohl kein wichtiger Grund vorliegt. Irgendwie haben wir das Gefühl, dass man uns rausekeln will! Ein neuer Mietvertrag wurde nach dem Tod des Vermieters nicht abgeschlossen. Haben wir als Mieter denn keine Rechte? Was können wir tun?
Vermieter tot! Jetzt kommen die Erben!
3. November 2002
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Frage vom 3. November 2002 | 14:12
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 6. November 2002 | 12:24
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 3x hilfreich)
Hallo Frau Schwarz,
Sie haben als Mieter sogar sehr starke Rechte. Sie sind aufgrund des Mietvertrages Besitzer des Grundstücks. Jeder, der ohne Ihre Erlaubnis das Grundstück betritt, begeht Hausfriedensbruch. Dies gilt selbstverständlich auch für den Eigentümer, Vermieter oder die Erben des Eigentümers.
MfG
Klaus Stadler
Rechtsanwalt
#2
Antwort vom 11. November 2002 | 14:36
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die Beratung! Wir werden unseren Vermieter höfich darauf hinweisen, da ihm dies wohl nicht bekannt ist.
MfG
Manuela Schwarz
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