Hallo,
ich wohne in einem Mietshaus. Nun ist durch den Sturm das Eingangstor (aus Holz) gebrochen. (Kann man hier Bilder posten?)
Der Vermieter sagt nun, das dies der Mieter übernehmen muss, da der Vermieter sowas nicht übernehmen muss, denn das wäre einerseits höhere Gewalt und andererseits ist das Tor nicht direkt am Haus montiert. Wenn es Dachziegel wären, wäre das was anderes.
Ist das so richtig oder hat der Vermieter hier Unrecht?
Danke
Viele Grüße
Vermieter übernimmt Schaden durch Sturm am Haus nicht
20. Februar 2022
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Frage vom 20. Februar 2022 | 14:34
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter übernimmt Schaden durch Sturm am Haus nicht
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#1
Antwort vom 20. Februar 2022 | 15:40
Von
Status: Unparteiischer (9871 Beiträge, 4477x hilfreich)
Wenn das Tor dem Vermieter gehört, dann ist dieser auch für die Reparatur verantwortlich. Es ist vollständig egal, ob die am Haus angedübelt ist oder nicht.
Hintergrund: In § 535 BGB heisst es "Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. " Wenn das Tor dem Vermieter gehört und nicht irgendwas sehr besonderes dazu vereinbart wurde, dann gehört es zur Mietsache.
#2
Antwort vom 20. Februar 2022 | 16:09
Von
Status: Senior-Partner (6418 Beiträge, 2315x hilfreich)
Es sei denn, der Mieter hätte dieses Tor zusätzlich aus eigenem Interesse angebracht.
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