Vermieter unauffindbar

20. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Stella86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter unauffindbar

Hallo
seit 4 Tagen funktioniert in unserer Wohnung die Heizung nicht mehr und wir haben auch kein warmes Wasser. Unser Vermieter ist weder über sein Handy noch über seinen Festnetzanschluss zu erreichten und unsere E-mail beantwortet er auch nicht. In der Vergangenheit gab es schon öfters Probleme mit ihm, sollen wir jetzt die Mietzahlungen einstellen und darf man das überhaupt?

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... es ist sicher seine sache sicher zu stellen, dass post ihn erreicht. da es jetzt kalt wird, müsst ihr dringend mit termin abhilfe fordern und wohl auch ersatzvornahme androhen -kündigen.

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#3
 Von 
Stella86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Heizung funktioniert im ganzen Haus nicht.
Wir haben zwar eine Adresse und die dazugehörige Telefonnummer, aber wenn man da anruft kommt nur "kein Anschluss unter dieser Nummer". Wir wissen also nicht mal, ob er wirklich dort wohnt.

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#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Hallo
seit 4 Tagen funktioniert in unserer Wohnung die Heizung nicht mehr und wir haben auch kein warmes Wasser. Unser Vermieter ist weder über sein Handy noch über seinen Festnetzanschluss zu erreichten <hr size=1 noshade>


Da es draußen kalt ist, und der Vermieter nicht zu erreichen ist, habt ihr das Recht, selbst einen Notdienst zu beauftragen, der sofort die Heizung instandsetzt. Die Kosten hierfür muß der Vermieter tragen. Einer Mahnung oder Fristsetzung bedarf es nicht !!

Die Rechtsgrundlage ist § 536a Abs 2 Nr. 2 BGB




-- Editiert von justice005 am 20.10.2007 15:47:36

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#5
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Wir haben zwar eine Adresse

Ihr könnt ja über eine Telephonbuch-CD einen Nachbarn raussuchen und den anrufen.

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#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Ich glaube nicht, dass das ins Auge geht. Bei einer ausgefallenen Heizung während der Heizperiode und bei Nichterreichbarkeit des Vermieters ist das wirklich eindeutig.

Sollten Sie die Kosten für die Reparatur vorlegen müssen, so würde ich die Rechnung sofort beim Vermieter einreichen. Wenn er darauf nicht reagiert, würde ich die Kosten mit der nächsten Mietzahlung verrechnen.

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