Vermieter unbefugt im Keller

3. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb433989-21
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter unbefugt im Keller

Hallo. Mir ist heute etwas sehr seltsames passiert und ich weiß nicht, wie ich reagieren soll.

Letzte Woche kam mein Vermieter zu mir und meinte, ich soll meine Sachen aus dem aktuellen Kellerraum in einen neuen, kleineren schaffen, weil er den Keller anderweitig benötigt. Ich habe meine Zustimmung gegeben.

Heute brachte mir ein Beauftragter des Vermieters den neuen Kellerschlüssel. Als ich runter gegangen bin, um den neuen Kellerraum zu begutachten, sehe ich: Meine ganzen Sachen sind schon in den neuen Keller getragen wurden, ohne dass ich davon wusste! Obwohl der Keller abgeschlossen war, hatte der Vermieter wahrscheinlich einen Ersatzschlüssel gehabt und sich Zutritt verschaft und meine privaten Sachen rübergeschaffen.

Wie reagiere ich nun? Was sind die rechtlichen Rahmen, darf der Vermieter das tun?

Liebe Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Was sind die rechtlichen Rahmen, darf der Vermieter das tun?
Der Vermieter durfte das nicht.
Aber wenn nichts weggekommen ist, sehe ich auch keine rechtliche Handhabe.

Wie reagiere ich nun?
Freu Dich doch einfach darüber, dass Dein Vermieter die Schlepperei für Dich erledigt hat.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

Die große Welle: Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch an den Vermieter, Abmahnung mit Androhung der fristlosen Kündigung an den Vermieter, Forderung der Herausgabe aller Schlüssel von Wohnung und Keller und eventuell Schadensersatz, falls beim Transport etwas beschädigt wurde.

Konsequenzen dieses Vorgehens wären ein total zerstörtes Mietverhältnis und jede Menge Stress. Daran ist dir vermutlich jedoch wenig gelegen. Von daher würde ich die vorschlagen, einfach die Schließzylinder von Wohnung und Keller gegen eigene zu tauschen und bei Auszug wieder die des Vermieters anzubauen. Damit sind solche Aktionen in Zukunft nicht mehr so einfach möglich.

Wenn du schärfer reagieren möchtest, würde ich allenfalls noch dem Vermieter schriftlich mitteilen, dass du mit der Störung deiner Privatsphäre nicht einverstanden bist und er doch in Zukunft deine gemieteten Räume nicht mehr ohne dein Beisein und Wissen betreten solle.

PS: Mit dem Kellertausch bist du dem Vermieter eh entgegen gekommen, denn dazu wärest du vermutlich nicht verpflichtet gewesen.

2x Hilfreiche Antwort

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