Vermieter unterschägt mir die Zinsen meiner angelegten Kaution (Sparbuch Sparkasse)

23. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
schmitty
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 8x hilfreich)
Vermieter unterschägt mir die Zinsen meiner angelegten Kaution (Sparbuch Sparkasse)

Hallo liebe Leute,
nachdem ich endlich eine neue Wohnung umsetzen konnte, geht der Stress mit dem ehem. Vermieter weiter.
Die (angeblich?) angelegte Kaution soll 58,- Euro an Zinsen erbracht haben?!!

Das bei einem Sparbuch der Sparkasse, mit einer Einlage i.H.v. 1.950,- Euro auf 15 Jahre ...

Nach Aufforderung um detailierte Darlegung dieser Zinsen, erhielt ich nun vom Vermieter eine Kopie eines Schreibens dieser Bank:
lapidar in einem Satz:
"Die Kaution wurde am xx.xx.2004 in Höhe von 1.950,- angelegt.
Kontostand 2.008,51 EUR (Stand xx.08.2019)"


Die Form in elektronischer Information durch Abfrage des Kontos oder als auf Papier gedruckte Bankauszüge erfolgten sodann nicht ( - obwohl gesetzlich geregelt?). Ebenso mehrmalige Aufforderungen einer detailierten Zinseszins-Auflistung wurde nicht beantwortet.

Lapidare Schreiben einer Sachbearbeiterin dieser Sparkasse, kann mangels Bestimmbarkeit (im evtl. Prozess) jedoch nicht als Nachweis gelten?!

Die jährlichen Zinserträge stehen mir doch zu....
Nachfrage bei meiner Sparkasse ergab, dass diese errechnen kann. Kostet aber...
Die niedrige Höhe der Zinsen ist ebenso von meiner Bank nicht nachvollziehbar.
Insbesondere im Jahre 2008 fast 3% Zinsen anfielen.

Insgesamt hätten ca. 400,- Euro anfallen müssen !!!

Kann da jemand was zu sagen?
Vielen Dank und
Gruß Schmitty


-- Editiert von schmitty am 23.11.2019 16:13

-- Editiert von schmitty am 23.11.2019 16:15

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52 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Über wieviel Cent mehr reden wir?

Die Abrechnung wurde korrekt erteilt, mit welchen Erträgen haben Sie denn gerechnet?

-- Editiert von AltesHaus am 23.11.2019 16:22

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#2
 Von 
schmitty
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 8x hilfreich)

Mit den Erträgen, welche im Sparbuch detailliert aufgelistet sind?
Wir reden hier nicht um die marktüblichen Zinsen DIESER Zeit...
2004 bis ca. 2008 gabs immerhin noch 2-3% (durchschnitt gemäß EZB)

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31976 Beiträge, 5629x hilfreich)

hast du GOOGLE?

in 4sek.: https://www.prinz.law/kautions-zins/Kautionszinsberechnung.php

man gebe ein
1950,-
von xx.2004 bis xx2019
klick
ca. 422,-
https://www.prinz.law/kautions-zins/Kautionszinsberechnung.php

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
schmitty
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 8x hilfreich)

Vielen Dank für den Link.
Damit bestätigt sich meine Vermutung ebenso...

Aber das war nicht meine Frage.
Es geht um eine detaillierte Darlegung der Zinserträge.
Diese müssten doch (quasi) als Beweislage vorgelegt werden... ?!

Könnte ja jeder kommen und was behaupten..

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Fordern Sie einfach den Kontoauszug an, oder gehen Sie zur Sparkasse und klären Sie die Sache persönlich. Sie haben das Sparbuch?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31976 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von schmitty):
Diese müssten doch (quasi) als Beweislage vorgelegt werden... ?!
Wo steht das?
Zitat (von schmitty):
erhielt ich nun vom Vermieter eine Kopie eines Schreibens dieser Bank:
Das war immerhin die Bank, wo das Kautionssparbuch hinterlegt war.
Also nicht jeder kam und behauptete was.
Aber hier stimmt ja wohl tatsächlich was nicht.
Hast du die 2.008,51€ vom Ex-Vermieter erhalten?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
schmitty
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Fordern Sie einfach den Kontoauszug an, oder gehen Sie zur Sparkasse und klären Sie die Sache persönlich. Sie haben das Sparbuch?

Die Bank empfahl mir die Aufrechnung vom Vermieter anzufordern. (Sehr merkwürdig !)
Nein Sparbuch nicht erhalten.
Es kommt mir so vor, als hätte der Vermieter ein Gefälligkeitsschreiben erhalten...
Ich hatte auch den Verdacht einer Veruntreuung erwähnt.

-- Editiert von schmitty am 23.11.2019 23:28

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
schmitty
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wo steht das?


Ja, wo könnte das stehen? Gibt es da nicht Gesetze?

Zitat (von Anami):
Das war immerhin die Bank, wo das Kautionssparbuch hinterlegt war.
Also nicht jeder kam und behauptete was.
Aber hier stimmt ja wohl tatsächlich was nicht.
Hast du die 2.008,51€ vom Ex-Vermieter erhalten?


Die Bank behauptet aber ebenso etwas. Und das ohne einen Beweis...
(Ein Schelm wer böses dabei denkt)
Nein, kein Geld erhalten. Es stehen noch Forderungen im Raum. Also ein Rechtsstreit vor Gericht...

Edit: Bei Wohnungsabnahme wurden Forderungen gestellt, welche gerichtlich nicht standhalten.
Daher wohl auch kein Sparbuch...
Die Wohnung wurde ordnungsgemäß renoviert übergeben. Keine Schäden etc...

Edit 2: Das Schreiben der Bank hatte ich erhalten, als der Mieterverein explizit nach der Anlage der Mietsicherheit fragte und den Zinsen...

-- Editiert von schmitty am 23.11.2019 23:40

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Nein da gibt es kein Gefälligkeitsschreiben.

Fordern Sie Ihren VM auf, eine Kopie der Zinsberechnung, welche die Bank mit Sicherheit erstellt hat, zur Verfügung zu stellen, oder aber eine vollständige Kopie des Kautionssparbuches.

Eigentlich hätte das Sparbuchvauf Ihren Namen angelegt sein sollen, so dass die Bank Ihnen eine Kopie derBerechnung hätte geben müssen, ich meine das kostet zwischen 5/10€ Lassen Sie sich bist abwimmeln.

-- Editiert von AltesHaus am 24.11.2019 09:57

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#10
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9876 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von schmitty):
"Die Kaution wurde am xx.xx.2004 in Höhe von 1.950,- angelegt.
Kontostand 2.008,51 EUR (Stand xx.08.2019)"
Das ist keine Zinsbescheinigung. Daraus geht nicht hervor, ob zwischendurch mal etwas abgehoben wurde. Selbst wenn der Vermieter sich irgendwann einmal berechtigt an der Kaution bedient hat, müsste das jedoch sauber gegengerechnet werden und darf nicht irgendwie in den Zinsen versteckt werden.

Zitat (von schmitty):
Es stehen noch Forderungen im Raum. Also ein Rechtsstreit vor Gericht...
Hast du schon einen Anwalt? Dann solltest du eigentlich den fragen. Wenn nicht, eine Warnung vorweg: Selbst mit den besten Argumenten bist du als anwaltlich nicht vertretende Partei erheblich im Nachteil und wirst sehr wahrscheinlich verlieren bzw. nicht das Optimum rausholen. Es gibt vermutliche kaum jemandem hier im Forum, der ein Gerichtsverfahren ohne Anwalt empfehlen würde. Auch wenn wir uns häufig mal streiten, da sind sich alle einig.

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#11
 Von 
schmitty
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 8x hilfreich)

In meinen Schriftstücken hatte ich jeweils auf fehlende Zinsbescheinigung hingewiesen. Ebenso dass mir ein Vermögensschaden entstehen würde...
In jeder Erwiderung wurde vom VM erwähnt, dass: "wie die Kaution angelegt wurde - zzgl. der Verzinsung - dem Gericht vorliegen"!

Daher die Frage ob dieses "Gefälligkeitsschreiben" Gültigkeit besitzen könnte. Ohne Auflistung.
Vorstellen kann man sich das doch wohl eher nicht?!

Zwar gibt es § 551 BGB, dennoch ist nirgens zu lesen, dass der VM die Zinsen nachweisen muss...
Stattdessen läßt er sich ein (beweisloses) Schreiben von seiner Bank anfertigen?
Auch eine Kopie des Sparbuches rückt er nicht raus. Was soll das denn???

Da stimmt doch was nicht!
Insb. NEUER EIGENTÜMER !!!
Vielleicht existierte im Nachhinein gar kein Sparbuch?

Edit: Güte-Termin am 13.12.2019. Ich hatte Widerklage beantragt.
"Freitag der 13"


-- Editiert von schmitty am 24.11.2019 13:20

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ach, die Sache ist schon vor Gericht? Na dann viel Erfolg.

-- Editiert von AltesHaus am 24.11.2019 13:54

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
schmitty
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Ach, die Sache ist schon vor Gericht? Na dann viel Erfolg.


Ist zwar kein Beitrag bzgl. Darlegungspflicht der Zinserträge u.a. den ich mir erhofft hatte...
Dennoch "vielen Dank"!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von schmitty):
In jeder Erwiderung wurde vom VM erwähnt, dass: "wie die Kaution angelegt wurde - zzgl. der Verzinsung - dem Gericht vorliegen"


Dieser Satz ist sowohl vom Ider Wortwahl als auch von der Aussage her unverständlich.
Außerdem hat er mit Deinem offensichtlichen Ansinnen nichts zu tun.

Ich rate auch zu anwaltlicher Unterstützung, denn mir ist trotz mehrfacher Beiträge von Dir nicht klar, was Du eigentlich willst.
Hier gibt es doch eigentlich nur zwei Möglichkeiten:
entweder Du willst
a) eine Abrechnung der Zinsen über den gesammten Zeitraum
oder
b) einen höheren als den bisher ausgewiesenen Betrag.

Du hast die Klage oder Wiederklage selbst verfasst? Ich könnte mir, wenn ich mir Deine Posts so anschaue vorstellen, dass sie unsubstantiert ist.
Immer dran denken; eine Klage muss so klar formuliert sein, dass ein Urteil in Form von "der Klage wird stattgegeben" oder "der Klage wird nicht stattgegeben" reicht (nur Verständnisbeispiel).

Zitat (von schmitty):
Da stimmt doch was nicht! Insb. NEUER EIGENTÜMER !!!
Und was soll uns das jetzt sagen, so in den Raum geworfen ohne weitere Fakten.
Der neue Eigentümer ist verpflichtet, die ihm vom Alteigentümer übergebene Kaution anzulegen.
Hat er, - check. Zumindest das ergibt sich aus dem Nachweis der Bank.
In den letzten Jahren gab es auf Sparbüchern so gut wie keine Zinsen (Niedrigzinsphase wird als bekannt vorausgesetzt).
Je nachdem wann der Eigentümerwechsel erfolgte, kann also der vom Neueigentümer ausgewiesene Betrag sehr gut passen.
Kannst Du im Grunde auch selbst nachrechnen, Ausgangsbasis dafür ist der Betrag, den der Neueigentümer vom Alteigentümer erhalten hat. Schau halt in Deine Unterlagen, der Wert sollte sich im Vorstellungsschreiben des Neueigentümers oder rund um den Termin finden lassen.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
schmitty
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Berry,
vielen Dank für deinen Beitrag.

Ich wollte, wie anfänglich erwähnt
a) eine Abrechnung der Zinsen über den gesammten Zeitraum

...detailliert.

Gemäß einer Darlegungspflicht, welche doch gesetzlich irgendwo existieren muss. Also welche man im Gesetz nachlesen kann. Unabhängig der Zinsentwicklung, Niedrigzins, usw..

Also die Pflicht mir detailliert darzulegen, wie sich die Zinserträge gemäß dem (angeblich) existierenden Sparbuches von 2004 bis 2018 entwickelten. Bei jedem Sparbuch werden Jährlich die Zinsen ausgewiesen. Und zwar Anfang jedes Jahres bei Vorlage eines Sparbuches bei der Bank/Sparkasse.

Ganz einfach.

Stattdessen erhalte ich ein beweisloses, lapidares Schreiben der Bank - ohne Kontoauszug. Wie bereits in der Antwort 10 von Cauchy erwähnt, kann vom Vermieter bereits Geld abgehoben worden sein. Muss aber nicht sein. Daher sollte ein Beleg darüber vorgelegt werden, ob es denn so ist - oder eben nicht.

Die Frage welche sich stellt:

"warum wehrt sich der VM so immens dagegen?"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1499x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):

Eigentlich hätte das Sparbuchvauf Ihren Namen angelegt sein sollen

Sollen, aber nicht müssen. Der Vermieter kann es auch auf seinen Namen anlegen, er muss es nur von seinem übrigen Vermögen getrennt halten.
Früher war das die übliche Methode, und im Fall des EP handelt es sich ja offenkundig um ein schon seit langem laufendes Mietverhältnis.

Der Mieter hat Anspruch auf eine vollständige und transparente Aufstellung der Zinserträge für die Zeit, in der die Kaution gestellt wurde.
Wenn die Bank eine Auskunft gibt, die offenkundig nicht zu den für den besagten Zeitraum üblichen Zinserträgen passt, dann geht man zur Bank und fragt nach, wie das denn bitteschön angehen kann.
Dazu braucht man weder eine Vollmacht noch sonst etwas - man sagt der Bank einfach, von wann bis wann welcher Betrag auf einem Sparbuch mit gesetzlicher Kündigungsfrist angelegt war, und sie soll einem dann sagen, welcher Zinsertrag in diesem Zeitraum angefallen wäre.

Stimmt das nicht mit dem überein, was einem der Vermieter sagt, weist man den Vermieter auf die Diskrepanz hin und fordert Erklärung.
Gibt es keine plausible Erklärung, packt man den ganzen Papierkram zusammen und übergibt ihm einem Rechtsanwalt. Der erledigt den Rest. Auf Kosten des Vermieters.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
warum wehrt sich der VM so immens dagegen?


Wahrscheinlich aus Prinzip weil er sich sicher ist, dass Du den Prozess verlieren wirst.

Zitat:
Gemäß einer Darlegungspflicht, welche doch gesetzlich irgendwo existieren muss.


Die hat der Vermieter doch durch Vorlage des Schreiben der Bank erfüllt.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119562 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat (von schmitty):
"warum wehrt sich der VM so immens dagegen?"

Tut er doch offenbar gar nicht. Er hats doch dem Gericht vorgelegt.

Normalerweise sendet einem das Gericht doch die Erwiederungen der Gegenseite zu?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31976 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von schmitty):
Nach Aufforderung um detailierte Darlegung dieser Zinsen
Ich dachte an einen Streit um die Kautionsauszahlung.
Aber: Da du schon im Rechtsstreit mit dem neuen Eigentümer bist...und der alte Vermieter vor 15 Jahren die 1.950,- als Kaution von dir erhalten hat...kann ja zwischenzeitlich sonstwas mit der Kaution passiert sein. Ganz unabhängig von hohen oder niedrigen bis unterirdischen Zinsen.

Wann war denn der Eigentümerwechsel?

Nur mal so gesponnen: Die Bank bestätigt nur, dass die Kaution in Höhe von 1.950,- am xx 2004 angelegt wurde. PUNKT.
Und dass der Kontostand 2.008,51 EUR (Stand xx.08.2019) betrug. PUNKT.

Die Bank kann nicht die Zinsgutschrift über 15 Jahre darstellen, wenn die Summe nicht 15 Jahre lang dort lag.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Wieso Widerklage? Wer hat denn nun wen verklagt und warum?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
schmitty
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Wieso Widerklage? Wer hat denn nun wen verklagt und warum?


Das ist nicht das Thema und würde von meiner Frage bzgl. der Zinsen abdriften.
Ich wollte nur wissen, wie ich einen solchen Anspruch gelten machen kann:

Zitat (von eh1960):
Der Mieter hat Anspruch auf eine vollständige und transparente Aufstellung der Zinserträge für die Zeit, in der die Kaution gestellt wurde.


Alle weiteren Informationen würden vom Thema ablenken. Wie bereits geschehen.
Ich melde mich dann mal nach dem 13.12.

Trotzdem Vielen Dank für die rege Teilnahme.
LG Schmitty

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119562 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat (von schmitty):
Ich wollte nur wissen, wie ich einen solchen Anspruch gelten machen kann:

Gar nicht.

Man kann es nur versuchen, mit dem Einsatz des / der korrekten Rechtsmittel und darin enthaltenen substantiierten Vorträgen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Und um die Illusion zu beseitigen, dass man erheblich mehr an Zinsen zu erwarten hat, als der Vermieter genannt hat, habe ich jetzt einmal einen Blick in ein eigenes Sparbuch geworfen. Darauf habe ich folgende Zinsen erhalten:
2004 bis 2009: je 0,5%
2010 bis 2011: je 0,4%
2012: 0,25%
2013: 0,2%
2014 bis 2015: 0,1%
ab 2016: 0%

Das sind in Summe etwa 4,5% bei Zinslauf ab dem 01.01.2004. Der Vermieter hat etwa 3% ausgerechnet. Gut, es fehlen da irgendwie ca. 1-1,5%, also etwa 20-30€, aber es ist ja auch denkbar, dass es Banken gibt, die noch weniger gezahlt haben als meine. Außerdem kann noch Abgeltungssteuer angefallen sein und schon sind wir bei einem Betrag von ca. 60€ für den Zeitraum von 2004-2019.

Die 422€, die @Anami in Antwort#3 genannt hat, halte ich für völlig illusorisch. Vielmehr ist ein Gesamtzinsertrag von 58€ auf eine Kaution von 1.950€ für den Zeitraum von 2004 bis 2019 durchaus plausibel.



-- Editiert von hh am 25.11.2019 00:28

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9876 Beiträge, 4480x hilfreich)

Die Zinsen auf dem Sparbuch von hh scheinen nicht den statistischen Daten übereinzustimmen. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/202295/umfrage/entwicklung-des-zinssatzes-fuer-spareinlagen-in-deutschland/ gibt eine Übersicht, es gibt auch eine von der Bundesbank. Knapp über 2% wird da als durchschnittlicher Jahreszinssatz für Sparbücher in 2004 ausgegeben. Das ist auch der Wert, mit dem der von anami verlinkte Kautionsrechner rechnet. Kann natürlich sein, dass der Vermieter ebenfalls ein sehr schlecht verzinstes Sparbuch gewählt hat. Aber das muss er beweisen.

Der Teilnehmer hat bisher offenbar noch keine gültigen Zinsbelege vom Vermieter erhalten. Das Schreiben der Bank ist dazu schlicht untauglich. Es geht daraus nur der aktuelle Stand des Sparbuches hervor. Ob zwischendurch Abbuchungen vorgenommen wurden, ist nicht ersichtlich. Ebensowenig welche Zinsen gutgeschrieben wurden.

Nochmal eindringlich an den Teilnehmer: Nimm einen Anwalt. Wenn du Anspruch auf Sozialleistungen hast, solltest du einen Beratungsschein bekommen können. Dann kostet die Erstberatung beim Anwalt für dich 15 Euro. So eine Erstberatung wird sicherlich nicht alles umfassen. Aber der Anwalt wird dich hoffentlich darüber aufklären können, ob eine Vertretung durch ihn vor Gericht ebenfalls vom Staat übernommen werden würde.

Wobei mir klar ist, dass es langsam ein wenig eng wird. Solche Aufträge sind vielleicht nicht jedem Anwalt die Allerliebsten. Wenn dann noch der Gerichtstermin kurz bevor steht, kann es schonmal eng werden.

-- Editiert von cauchy am 25.11.2019 10:25

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von hh):
Die 422€, die @Anami in Antwort#3 genannt hat, halte ich für völlig illusorisch. Vielmehr ist ein Gesamtzinsertrag von 58€ auf eine Kaution von 1.950€ für den Zeitraum von 2004 bis 2019 durchaus plausibel.


Hinzu kommen evtl. noch Verwaltungskosten, was aber nichts daran ändert, dass der VM ordentlich abrechnen muss, dazu gehört imho auch die Zinsabrechnung.

Zitat (von schmitty):
Zitat (von AltesHaus):
Wieso Widerklage? Wer hat denn nun wen verklagt und warum?
Das ist nicht das Thema und würde von meiner Frage bzgl. der Zinsen abdriften.
Ich wollte nur wissen, wie ich einen solchen Anspruch gelten machen kann:


Evtl. liegt hier ja der Hase im Pfeffer begraben. Ich würde wegen 10Euronen nicht vor Gericht ziehen.

Und ich stimme cauchy zu, nehmen Sie sich einen Anwalt, wobei hier mein Augenmerk weniger den Zinsen gilt, sondern eher auf dem Rest liegt.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31976 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von hh):
Die 422€, die @Anami in Antwort#3 genannt hat,
Die hat der hier errechnet:
https://www.prinz.law/kautions-zins/

Ich hatte auch eingeschränkt, dass die Kaution evtl. gar nicht die ganze Zeit auf dem Konto lag. Dass der neue Eigentümer jetzt was nachweist... aber was hat der alte gemacht?
Das sollte im Verfahren vor Gericht ja alles erörtert und bewertet und möglichst entschieden werden---
und evtl. kann der TE uns nach dem 13.12. mal kurz informieren.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Knapp über 2% wird da als durchschnittlicher Jahreszinssatz für Sparbücher in 2004 ausgegeben.


Da der Zugriff auf die Daten kostenpflichtig ist, kann ich leider nicht darauf zugreifen.

Zitat (von cauchy):
Kann natürlich sein, dass der Vermieter ebenfalls ein sehr schlecht verzinstes Sparbuch gewählt hat.


Mein Beispiel stammt übrigens von einer Sparkasse und die ist nicht dafür bekannt, ungewöhnlich niedrige Zinsen zu zahlen. Vielmehr zahlt diese Sparkasse die marktüblichen Zinsen für Banken mit Filialgeschäft.

Zitat (von cauchy):
Aber das muss er beweisen.


Das kann er doch durch die Vorlage der Bestätigung der Bank.

Zitat (von cauchy):
Der Teilnehmer hat bisher offenbar noch keine gültigen Zinsbelege vom Vermieter erhalten. Das Schreiben der Bank ist dazu schlicht untauglich.


Das sehe ich anders.

Zitat (von cauchy):
Wenn du Anspruch auf Sozialleistungen hast, solltest du einen Beratungsschein bekommen können. Dann kostet die Erstberatung beim Anwalt für dich 15 Euro.


Wenn man dann feststellt, dass die Angaben des Vermieters korrekt waren, dann ist das Geld auch rausgeworfen. Außerdem muss man erst einmal einen Anwalt finden, werden bei einem Streitwert von wenigen Euro überhaupt bereit ist, das Mandat zu übernehmen.

Zitat (von Altes Haus):
Hinzu kommen evtl. noch Verwaltungskosten,


Verwaltungskosten gibt es bei einem Sparbuch nicht.

Zitat (von Anami):
Die hat der hier errechnet:
https://www.prinz.law/kautions-zins/


Damit werden illusorisch hohe Zinsen ermittelt. Auch aktuell wird noch mit einem Zinssatz von 0,15% gerechnet, was für Banken mit Filialgeschäft völlig utopisch ist. Wenn man dann auch noch den gesetzlichen Vorschriften entsprechen will und das Geld getrennt von seinem übrigen Vermögen anlegen will, dann scheiden letzlich alle Banken schon mal aus die aktuell mehr als 0,02% Zinsen zahlen. Der Kautionsrechner rechnet daher aktuell nachweisbar mit einem mindestens 7,5-fach überhöhten Zinssatz.

Zitat:
Ich hatte auch eingeschränkt, dass die Kaution evtl. gar nicht die ganze Zeit auf dem Konto lag.


Ich bleibe dabei, dass die Gesamtzinsen in Höhe von 58€ auch für den Fall plausibel sind, dass die Kaution die gesamte Zeit auf dem Konto gelegen hat und darauf Abgeltungssteuer angefallen ist. Dabei liegt meine Sparkasse nach meiner Einschätzung im Mittelfeld der Filialbanken. Es geht also noch niedriger.

Auf www.tagesgeldvergleich.net kann man nachlesen, dass aktuell lediglich 11 von 100 Banken einen Sparbuchzins von mehr als 0,01% bieten. Wie www.prinz.law dann darauf kommt, der Durchschnittszinssatz würde aktuell noch beim 15-fachen dieses Betrages liegen erschließt sich mir nicht. Diese einfache Plausibilitätsprüfung zeigt bereits, dass der Kautionsrechner unseriös ist. Und in der Einführung der verlinkten Seite zu erwähnen, dass der Zins auch höher sein könnte, dabei aber zu verschweigen, dass er aber auch niedriger sein könnte sagt schon viel über die Seriösität des Kautionsrechners aus.

-- Editiert von hh am 25.11.2019 16:31

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9876 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat (von cauchy):
Der Teilnehmer hat bisher offenbar noch keine gültigen Zinsbelege vom Vermieter erhalten. Das Schreiben der Bank ist dazu schlicht untauglich.

Das sehe ich anders.

Warum das? Ich kann diese Meinung absolut nicht begreifen, zumal du sie auch nicht begründest. Geh doch bitte mal auf dieses Argument ein: Die Bank bestätigt, wann die Kaution angelegt wurde und wie der aktuelle Kontostand ist. Wie soll man anhand der Bestätigung feststellen, ob es nicht im Laufe der Jahre Abbuchungen gab? Das Argument müsstest du wiederlegen, wenn du aus dem Endkontostand auf eine wirksame Zinsberechnung schließen willst.

PS: Durchschnittliche Zinssätze gibt es auch unter https://www.bundesbank.de/de/statistiken/geld-und-kapitalmaerkte/zinssaetze-und-renditen/spareinlagen-mit-3-monatiger-kuendigungsfrist-615016. Die sollten hoffentlich frei verfügbar sein.

-- Editiert von cauchy am 25.11.2019 16:59

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Durchschnittliche Zinssätze gibt es auch unter


Es erschließt sich mit nicht, wie die Bundesbank auf einen akzuellen Zins von 0,12% für Spareinlagen mit 3-monatiger Kündigungsfrist kommt. Mit ist keine Bank bekannt, die ein Kautionskonto zu einem Zinssatz führt, der aktuell auch nur annähernd 0,12% betragen würde. So ein Kautionssparbuch mit Trennung vom Vermögen des Vermieters bieten viele Banken gar nicht erst an.

Zitat:
Wie soll man anhand der Bestätigung feststellen, ob es nicht im Laufe der Jahre Abbuchungen gab?


Das kann man nicht mit Sicherheit feststellen. Es gibt allerdings auch keinen Anhaltspunkt dafür, dass es Abbuchungen gegeben hat.

Zitat:
Das Argument müsstest du wiederlegen, wenn du aus dem Endkontostand auf eine wirksame Zinsberechnung schließen willst.


Das ist jetzt eine Frage der Beweislast. Die Behauptung, der Vermieter habe sich rechtswidrig am Kautionskonto bedient muss nach meiner Auffassung der Mieter belegen. Der Vermieter muss nicht belegen, dass er das nicht gemacht hat, so lange die Angabe plausibel ist. Dass ein Zinsertrag in Höhe von 58,51€ für den Zeitraum von 2004-2019 durchaus plausibel sein kann, habe ich bereits dargestellt.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9876 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von hh):
Das ist jetzt eine Frage der Beweislast. Die Behauptung, der Vermieter habe sich rechtswidrig am Kautionskonto bedient muss nach meiner Auffassung der Mieter belegen. Der Vermieter muss nicht belegen, dass er das nicht gemacht hat, so lange die Angabe plausibel ist.
Nope. Der Vermieter bleibt in der Beweislast, sobald der Mieter die Abrechnung bestreitet. Der Vermieter ist verpflichtet, über die Kaution und die erhaltenen Zinsen abzurechnen. Wie bei jeder anderen Abrechnung auch (siehe z.B. Nebenkostenabrechnung) muss er die Belege für diese Abrechnung liefern. Das hat er noch nicht getan. Der Beleg, den er geliefert hat, ist nunmal untauglich.

Falls er das weiterhin nicht tut oder z.B. gar nicht kann (weil ihm die Belege abhanden gekommen sind und weil er sie aus irgendeinem Grunde von der Bank nicht beschaffen kann), würde ein Richter wohl schätzen müssen. Keine Ahnung auf welcher Basis er das dann macht. Die Bundesbank erschien mir als sinnvolle Quelle für solche Informationen. Allerdings gebe ich dir Recht, dass mir der momentane Zinssatz als Durchschnittszinssatz erstaunlich erscheint.

Aber das Problem sollte der Vermieter eigentlich lösen können. Es gibt dieses Schreiben der Bank. Offenbar ist Kontonummer und Bank bekannt. Möglicherweise wird er bei der Bank nur gegen Gebühr die Zinsbelege rückwirkend erhalten. Aber das ist sein Problem. Wer das Geld eines Fremden zur Sicherheit in Verwahrung nimmt, der muss eben sorgfältig darauf aufpassen und die Belege sammeln.

Im übrigen gilt das ausdrücklich auch für den Fall, dass der Vermieter zwischendurch mal gewechselt hat. Im Zweifel hätte sich der neue Eigentümer beim Kauf die Belege vom alten geben lassen müssen. Das Versäumnis darf aber nicht auf den Mieter zurückfallen.

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