Hallo liebes Forum,
Ich benötige mal wieder euren Rat zu folgendem Problem. Erstmal ein paar Infos:
Meine Eltern sind vor einem Jahr in eine neue Wohnung gezogen.
Wie mit dem Vermieter abgesprochen wohnen in dem Haus nur ältere Leute.
Als Mietvertrag gibt es ein ganz normalen Standart Mietvertrag und eine Standart Hausordnung.
Durch die Corona-Pandemie konnte ich meine Eltern länger nicht Besuchen und die ersten Geburtstage standen dann auch an.
Leider wohne ich auch etwas weiter weg von meiner Familie (knapp 100km) und sehe sie auch eher selten.
Da die Wohnung groß ist (80qm) und meine Eltern eine Schlafcouch haben, übernachten wir dann immer ein paar Tage am Stück dort.
Die Nachbarin von unten hatte sich schon öfters bei meinen Eltern beschwert das es z.B. Weihnachten und Silvester zu laut war und darum versuchen wir uns so oft wie möglich außerhalb der Wohnung aufzuhalten.
Abends setzen wir meistens dann noch ins Esszimmer und spielen Karten. Natürlich alles in Zimmerlautstärke!
Leider ist die Situation nach Corona so eskaliert, das die Nachbarin nun bei jedem Besuch von uns den Vermieter anruft.
Insgesamt habe ich meine Eltern dieses Jahr sechs mal Besucht aber sobald wir das Haus betreten, steht auch umgehend der Vermieter vor der Tür und gibt die Beschwerden an meine Eltern weiter.
Am Wochenende hat er uns Verboten bei meine Eltern zu übernachten, wir sollten uns dann doch lieber ein Zimmer im Hotel mieten wenn wir in der Stadt übernachten möchten.
Wir sind dann anschließend direkt wieder gefahren, dies hat meinen Eltern sehr verletzt.
Der Vermieter empfindet, das meine Eltern zu oft Besuch empfangen.
Er hat Ihnen auch Indirekt ein Verbot ausgesprochen, den eigenen Balkon zu benutzen wenn meine Eltern Besuch empfangen. Dies wäre grundsätzlich zu laut und stört die Nachbarn.
Heute haben meine Eltern ein schreiben bekommen wo uns ein "Hausverbot über Nacht" erteilt wurde.
Nun zu meinen Fragen:
Darf der Vermieter meinen Eltern den Besuch untersagen?
Darf er Ihnen vorschreiben wann und wie sie Ihren Balkon zu nutzen haben?
Darf er mir und meinen Eltern verbieten das ich die Nacht in der Wohnung verbringe?
Kann ich die entstandenen Kosten für ein Hotel vllt. sogar auf den vermieter umlegen?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Gruß
Vermieter verbietet Besuch
22. Juni 2020
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Frage vom 22. Juni 2020 | 10:38
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 1x hilfreich)
Vermieter verbietet Besuch
#1
Antwort vom 22. Juni 2020 | 10:43
Von
Status: Unbeschreiblich (128706 Beiträge, 41115x hilfreich)
Zitat :Darf der Vermieter meinen Eltern den Besuch untersagen?
Darf er Ihnen vorschreiben wann und wie sie Ihren Balkon zu nutzen haben?
Darf er mir und meinen Eltern verbieten das ich die Nacht in der Wohnung verbringe?
3x nein
Zitat :Heute haben meine Eltern ein schreiben bekommen wo uns ein "Hausverbot über Nacht" erteilt wurde.
Man könnte überlegen, ob man da nicht eine negative Festellungsklage macht. Einfach damit der Vermieter es nachhaltig lernt ...
#2
Antwort vom 22. Juni 2020 | 11:40
Von
Status: Wissender (14919 Beiträge, 4572x hilfreich)
Hallo,
ich sehe bei allen Fragen ein klares Nein (auch bei 4., weil es nicht notwendig ist).
Das:
Zitat:das die Nachbarin nun bei jedem Besuch von uns den Vermieter anruft.
und das:
könnte man schon als Stalking interpretieren.Zitat:steht auch umgehend der Vermieter vor der Tür
Stefan
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 22. Juni 2020 | 11:48
Von
Status: Junior-Partner (5106 Beiträge, 1980x hilfreich)
Zitat:Am Wochenende hat er uns Verboten bei meine Eltern zu übernachten,
Das Verbot darf man gerne ignorieren. Das Verbot ist rechtlich schlichtweg unwirksam.
Zitat:Der Vermieter empfindet, das meine Eltern zu oft Besuch empfangen.
Das ist eine zulässige private Meinung vom Vermieter - mehr aber auch nicht.
Zitat:Heute haben meine Eltern ein schreiben bekommen wo uns ein "Hausverbot über Nacht" erteilt wurde.
Das Verbot darf man gerne ignorieren. Das Verbot ist rechtlich schlichtweg unwirksam.
Zitat:
Nun zu meinen Fragen:
Darf der Vermieter meinen Eltern den Besuch untersagen?
Nein! Bzw. eine Untersagung ist rechtlich nicht bindend.
Zitat:Darf er Ihnen vorschreiben wann und wie sie Ihren Balkon zu nutzen haben?
Nein! Bzw. eine Untersagung ist rechtlich nicht bindend.
Zitat:Darf er mir und meinen Eltern verbieten das ich die Nacht in der Wohnung verbringe?
Nein! Bzw. eine Untersagung ist rechtlich nicht bindend.
Zitat:Kann ich die entstandenen Kosten für ein Hotel vllt. sogar auf den vermieter umlegen?
Nein, weil es nicht notwendig ist, ins Hotel zu gehen.
#4
Antwort vom 22. Juni 2020 | 14:27
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 1x hilfreich)
Ich danke euch für die antworten.
Wir suchen mal das Gespräch mit der Nachbarin aber werden uns dann auch nichts verbieten lassen.
#5
Antwort vom 22. Juni 2020 | 14:33
Von
Status: Lehrling (1360 Beiträge, 159x hilfreich)
Zitat :Abends setzen wir meistens dann noch ins Esszimmer und spielen Karten. Natürlich alles in Zimmerlautstärke!
Die bisherigen Schreiber haben absolut Recht, möchte hier aber mal kurz mit einhaken...
Unser Sohnemann spielt nachts gerne noch mit ein paar Kumpels online. Man hört ihn dann von links unten im EG bis rechts oben im 2.OG über 2 Etagen hinweg. Er meint aber auch, er würde Zimmerlautstärke einhalten.....
#6
Antwort vom 22. Juni 2020 | 14:48
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat :Zitat :Abends setzen wir meistens dann noch ins Esszimmer und spielen Karten. Natürlich alles in Zimmerlautstärke!
Die bisherigen Schreiber haben absolut Recht, möchte hier aber mal kurz mit einhaken...
Unser Sohnemann spielt nachts gerne noch mit ein paar Kumpels online. Man hört ihn dann von links unten im EG bis rechts oben im 2.OG über 2 Etagen hinweg. Er meint aber auch, er würde Zimmerlautstärke einhalten.....
Bei der Wohnung handelt es sich aber um ein Neubau wo alles entkoppelt ist und schwimmender Estrich und auch dementsprechende Fenster verbaut wurden.
Sollte da in der Bausubstanz etwas schief gelaufen sein, wäre das eh eine Sache die der Vermieter regeln müsste und meinen Eltern und der Nachbarin würde sogar eine Mietminderung zu stehen.
Da ich selbst Architekt bin, kenne ich mich mit dieser Materie ziemlich gut aus.
Zimmerlautstärke sollte definitiv nicht zu hören sein aber gerade um niemanden zu belästigen gehen wir ja in Restaurants oder unternehmen andere Sachen außerhalb der Wohnung.
Gerade zu Zeiten von Corona ist dies aber schwer, trotzdem verhalten wir uns leise in dem wir eventuell ein Film schauen oder halt Karten spielen.
Warum die Nachbarin sich beschwert versuchen wir mal in ein Gespräch untereinander zu klären aber mir ging es ja darum wie weit sich der Vermieter da einmischen darf.
#7
Antwort vom 22. Juni 2020 | 15:25
Von
Status: Legende (18137 Beiträge, 6066x hilfreich)
Dieses Verbot ist völlig wirkungslos und kann getrost ignoriert werdenZitat :Am Wochenende hat er uns Verboten bei meine Eltern zu übernachten,
Das kann sie gerne tun, spielt aber überhaupt keine Rolle. Sie kann auch den Papst anrufen, auch das würde keine Rolle spielen.Zitat :das die Nachbarin nun bei jedem Besuch von uns den Vermieter anruft.
Frag ihn mal spaßeshalber, ob er die Kosten dafür übernehmen wird.Zitat :wir sollten uns dann doch lieber ein Zimmer im Hotel mieten wenn wir in der Stadt übernachten möchten.
Das geht den Vermieter überhaupt nichts an.Zitat :Der Vermieter empfindet, das meine Eltern zu oft Besuch empfangen.
Unsinn und unwirksam.Zitat :Er hat Ihnen auch Indirekt ein Verbot ausgesprochen, den eigenen Balkon zu benutzen wenn meine Eltern Besuch empfangen.
Sehr witziges Schreiben, aber frei von jeder Verbindlichkeit. Deine Eltern bestimmen wer sich in deren Wohnung aufhalten darf und wer nicht. Nicht der Vermieter.Zitat :Heute haben meine Eltern ein schreiben bekommen wo uns ein "Hausverbot über Nacht" erteilt wurde.
Zitat :Darf der Vermieter meinen Eltern den Besuch untersagen?
Darf er Ihnen vorschreiben wann und wie sie Ihren Balkon zu nutzen haben?
Darf er mir und meinen Eltern verbieten das ich die Nacht in der Wohnung verbringe?
Kann ich die entstandenen Kosten für ein Hotel vllt. sogar auf den vermieter umlegen?
4xnein, denn der Vermieter kann nicht bestimmen, dass ihr in einem Hotel übernachten müsst. Ihr braucht also dieser Weisung nicht zu folgen. Macht ihr es doch, dann freiwillig und ohne, dass der Vermieter dafür würde zahlen müssen. Es liegt alleine in der Entscheidung deiner Eltern ob ihr in der Wohnung übernachten dürft oder nicht.
Lasst euch nicht einschüchtern, besucht deine Eltern und habt eine schöne Zeit wenn ihr dort seid.
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