Vermieter verbietet Fotos

12. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
Noctunae
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter verbietet Fotos

Schönen guten Morgen,

Da wir planen aus unserer jetzigen Wohnung frühzeitig auszuziehen (Kündigungssperre), genehmigte uns der Vermieter die Suche nach einem geeigneten (!) Nachmieter.

Gesagt getan.
Da wir die Wohnung online auf entsprechenden Plattformen inserieren wollten, machten wir Fotos von den Innenräumen und stellten diese online, woraufhin sich mehrere Interessenten meldeten.

Nachdem wir die ersten Kontaktdaten an unsere Vermieter weitergeleitet hatten, bekamen wir eine erboste Mail, in der uns untersagt wurde, Fotos von ihrem Eigentum (unserer angemieteten Wohnung) online zu stellen und sollen diese unverzüglich löschen (was wir erstmal getan haben). Das macht die Nachmietersuche natürlich unmöglich.


Frage nun: Darf der Vermieter uns wirklich verbieten Fotos zu machen und online zu stellen? Hat das überhaupt Hand und Fuß?

Vielen Dank im Voraus!

-- Editiert von Noctunae am 12.12.2020 08:14




30 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10775 Beiträge, 4728x hilfreich)

Fangen wir mal vorne an: Der Vermieter muss in der Regel keinen von euch gesuchten Nachmieter akzeptieren und euch in der Regel auch nicht vorzeitig aus dem Mietvertrag lassen. Insoweit erübrigt sich glaube ich die Frage. Wenn ihr ihn nicht überzeugen könnt, lohnt die Nachmietersuche sowieso nicht.

Man könnte allenfalls anfangen zu diskutieren, ob der Kündigungsverzicht wirksam ist und wenn ja, welche Möglichkeiten ihr dann habt. Dazu müsste man aber den Kündigungsverzicht im Wortlaut sowie den genauen Tag des Abschlusses des Mietvertrages wissen.

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#2
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1896 Beiträge, 283x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Der Vermieter muss in der Regel keinen von euch gesuchten Nachmieter akzeptieren und euch in der Regel auch nicht vorzeitig aus dem Mietvertrag lassen. Insoweit erübrigt sich glaube ich die Frage.
Siehe Beitrag des TE:
Zitat (von Noctunae):
Da wir planen aus unserer jetzigen Wohnung frühzeitig auszuziehen (Kündigungssperre), genehmigte uns der Vermieter die Suche nach einem geeigneten (!) Nachmieter.

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10775 Beiträge, 4728x hilfreich)

Ja und? Er hat die Suche nach einem geeigneten Nachmieter genehmigt. Es wäre am Mieter zu beweisen, dass der Vermieter sich damit verpflichtet hat, einen geeigneten Nachmieter auch zu akzeptieren und wann überhaupt ein Nachmieter geeignet ist. Wird dieser Beweis wohl gelingen?

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#4
 Von 
Noctunae
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles schön und gut.

Meine Frage war aber nicht, ob sie uns einen Nachmieter genehmigen können/diesen ablehnen dürfen (das können sie und das wissen wir auch).

Die Frage war eine andere:
Darf man uns verbieten Fotos von unserer gemieteten Wohnung online zu stellen?

Ja oder nein?

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10775 Beiträge, 4728x hilfreich)

Zitat (von Noctunae):
Darf man uns verbieten Fotos von unserer gemieteten Wohnung online zu stellen?
Meiner Meinung nach ja, aber Rechtsprechung kenne ich zu genau dem Fall nicht.

Begründung: Es gibt Rechtsprechung dazu, ob der Vermieter Fotos von einer noch von Mietern bewohnten Wohnung machen darf. Dort ist es nicht erlaubt, wenn Privateigentum des Mieters auf den Bildern zu sehen wäre. Analog würde ich argumentieren, dass der Vermieter nicht zulassen muss, dass sein Eigentum fotografiert und veröffentlicht wird. Erlaubt wären also maximal Fotos, auf denen ausschließlich Mietereigentum zu sehen wäre. Fenster, Türen, Wände und alles, was dem Vermieter gehört, dürfte nicht zu sehen sein.

Zitat (von Noctunae):
Meine Frage war aber nicht, ob sie uns einen Nachmieter genehmigen können/diesen ablehnen dürfen (das können sie und das wissen wir auch).
Aha. Wenn es nur ums Recht haben geht, habe ich gerade meine Meinung geäußert. Wenn es um ein sinnvolles Verhalten geht, habe ich meine Meinung in der ersten Antwort geäußert. Wenn ihr den Vermieter verärgert, sagt er im Zweifel einfach zu allem nein.

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#6
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1896 Beiträge, 283x hilfreich)

Zitat (von Noctunae):
Darf der Vermieter uns wirklich verbieten Fotos zu machen und online zu stellen?
Nein. Ich wüsste keinerlei rechtliche Grundlage, auf welcher der Vermieter das verbieten sollte.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Noctunae
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Die Anwältin, die wir kontaktieren, konnte uns auch nicht klar sagen, ob der Vermieter Fotos tatsächlich untersagen darf oder nicht.

Es gäbe wohl lediglich Fälle, in denen der Mieter die Fotos untersagen durfte, wenn der Vermieter welche machen wollte.

Zu unserer Situation konnte sie nichts genaues sagen, daher dachte ich: wieso nicht mal die Schwarmintelligenz probieren.

Wir haben jetzt ein Schreiben aufgesetzt an die Vermieter, in dem wir uns entschuldigt haben, dass wir ohne ihre Genehmigung Fotos der Wohnung online gestellt haben und darum gebeten, eine Erlaubnis zu bekommen, unsere Inserate wieder MIT Bildern online zu stellen (aktuell sind sie ohne).

Um es ein letztes Mal klar zu stellen:

Wir haben bereits schriftlich mit unseren Vermietern abgeklärt, dass wir gerne eher kündigen würden, falls wir einen angemessenen Nachmieter finden. Dies wurde uns SCHRIFTLICH genehmigt von unseren Vermietern. Es ist uns also erlaubt, einen Nachmieter zu suchen.

Das einzige Problem, welches sich bei der Suche jetzt auftat, war der Verbot der Fotos.

Von daher: abschließend nochmal vielen Dank für die Hinweise.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128792 Beiträge, 41128x hilfreich)

Zitat (von Noctunae):
Darf der Vermieter uns wirklich verbieten Fotos zu machen und online zu stellen?

Ja, kann er. Nützt ihm aber nichts, denn der Vermieter muss sich nicht daran halten.



Zitat (von Noctunae):
Hat das überhaupt Hand und Fuß?

Nein, denn es fehlt eine belastbare Rechtsgrundlage.
Spätestens mit der Genehmigung einen Nachmieter zu suchen, wurde eine konkludente Genehmigung erteilt.



Zitat (von cauchy):
Es gibt Rechtsprechung dazu, ob der Vermieter Fotos von einer noch von Mietern bewohnten Wohnung machen darf.

Die basiert auf dem Hausrecht, Persönlichkeitsrecht des Mieters als auch auf Artikel 13 GG - passt also nicht auf den Vermieter.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1360 Beiträge, 159x hilfreich)

Zitat (von Noctunae):
Um es ein letztes Mal klar zu stellen:

Wir haben bereits schriftlich mit unseren Vermietern abgeklärt, dass wir gerne eher kündigen würden, falls wir einen angemessenen Nachmieter finden. Dies wurde uns SCHRIFTLICH genehmigt von unseren Vermietern. Es ist uns also erlaubt, einen Nachmieter zu suchen.

Das einzige Problem, welches sich bei der Suche jetzt auftat, war der Verbot der Fotos.


Und auf was Euch der User Cauchy hinweisen wollte ist, das zum einen es möglich wäre, dass diese "Kündigungssperre" evtl. unwirksam sein könnte und dass ihr nicht davon ausgehen solltet, dass der Vermieter hier den von Euch gesuchten Nachmieter nehmen muss (Nein, auch nicht wenn es 3 Nachmieter sind, die Ihr gestellt habt !!)

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#10
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7374 Beiträge, 1673x hilfreich)

Zitat (von Noctunae):

Da wir planen aus unserer jetzigen Wohnung frühzeitig auszuziehen (Kündigungssperre), genehmigte uns der Vermieter die Suche nach einem geeigneten (!) Nachmieter.

Nett von ihm, aber er muss keinen Nachmieter akzeptieren.

Zitat:
Darf der Vermieter uns wirklich verbieten Fotos zu machen und online zu stellen?

Nein.
Zitat:
Hat das überhaupt Hand und Fuß?

Nein.

Der Mieter hat das alleinige Hausrecht in seiner Wohnung, er kann so viele Fotos von der Wohnung machen wie er will und diese nach Belieben veröffentlichen.

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#11
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 186x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Aha. Wenn es nur ums Recht haben geht,...


Es geht doch in erster Linie nicht "ums Recht haben", sondern um die Klärung der Rechtslage um sich in diesem Rahmen angemessen verhalten zu können.

Die Ausgangsfrage ist doch sehr interessant, dies unabhängig davon das der VM die Beendigung des Mietvertrages aus anderen Gründen nicht akzeptieren muss und somit der Beantwortung der Frage wenig reales Gewicht zukommt.

Darf der VM ebenfalls Fotos verbieten?

Ich sehe es wie Du, der VM darf Fotos verbieten, zumindest dann wenn es im Kern um die Darstellung der Wohnung "an sich" geht (insbesondere natürlich bei der Verbreitung in Mietportalen). Der VM/Eigentümer könnte hier Sicherheitsaspekte vorbringen, oder auch die grundsätzliche Ablehnung das seine Wohnung mit Fotos beworben wird.

Hingegen fallen Fotos die die private Situation des Mieters darstellen nicht darunter.


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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39664 Beiträge, 6497x hilfreich)

Zitat (von Noctunae):
Darf man uns verbieten Fotos von unserer gemieteten Wohnung online zu stellen?
Der Vermieter HAT es bereits getan.
Zitat (von Noctunae):
Dies wurde uns SCHRIFTLICH genehmigt von unseren Vermietern. Es ist uns also erlaubt, einen Nachmieter zu suchen.
Ja, schon klar. Allerdings ohne Fotos seines Eigentums im Netz.

Ohne Anwälte und alle Instanzen der Gerichte durchzuhecheln:
Da ihr einige Interessenten habt, diese die Fotos schon gesehen haben, könnte man diesen Interessenten signalisieren, dass sie geeignete Nachmieter sind.
Diese dem Vermieter vorstellen--- der wählt aus. Ihr seid raus.

Bitte nicht auf Nebenkriegsschauplätzen kämpfen. Sonst könnt ihr möglicherweise euren früheren K-Termin vergessen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10775 Beiträge, 4728x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Zitat (von Noctunae):
Darf der Vermieter uns wirklich verbieten Fotos zu machen und online zu stellen?

Nein. Ich wüsste keinerlei rechtliche Grundlage, auf welcher der Vermieter das verbieten sollte.

Es gibt unterschiedliche Meinungen zur Rechtsfrage. Das ist nicht nur in einem Diskussionsforum so, dass wäre im Zweifel auch vor Gericht so. Von daher bin ich nicht so glücklich mit solchen Formulierungen wie oben. Es mag sein, dass dem User keine rechtliche Grundlage bekannt ist. Damit wird die Rechtslage aber nicht eindeutig.

Ich habe versucht anzudeuten, wie ich zu meiner Meinung gekommen bin. Eine vom Teilnehmer befragte Anwältin kam offenbar mehr oder weniger auf die gleiche Analogie, siehe #7 . Mir ist aber - genau wie der Anwältin - klar, dass dies hier eine andere Situation darstellt.

Eigentlich ist die Situation in diesem Fall aber sogar einfacher, als wenn ein Mieter dem Vermieter Fotos verweigert. Bei durch den Vermieter angefertigten Fotos zur Weitervermietung gibt es klar unterschiedliche Interessen und diverse Streitthemen. Es hat sich in dem Fall eine Art Kompromiss herauskristallisiert: Der Mieter muss Besichtigungen durch Mietinteressenten dulden, aber er muss keine Fotos seines Eigentums im Internet dulden.

Im Fall hier geht es letztlich "nur" um das Eigentumsrecht des Vermieters. Ich gebe mal ein Extrembeispiel: Nehmen wir an, der Mieter hat eine vollmöblierte Wohnung mit Luxusausstattung bestehend u.a. aus wertvollen Gemälden gemietet. Nun postet der Mieter ohne Genehmigung des Vermieters Fotos der Wohnung im Internet. Die Adresse der Wohnung ist in der Wohnungsannonce identifizierbar. Ein Einbrecher denkt sich "oh wie schön" und räumt die Bude leer. Ich denke, in einem solchen Fall wäre eindeutig, dass die ungenehmigte Veröffentlichung der Fotos nicht erlaubt war.

Ein etwas weniger extremes Beispiel: In der Wohnung gäbe es ein uraltes, schäbiges Bad. Ein vom Vermieter beauftragter Makler würde davon sehr wahrscheinlich keine Fotos in die Annonce einstellen, weil es der Vermietung nicht zuträglich ist. Nehmen wir an, der Mieter macht dies dennoch und die Fotos sind dauerhaft im Internet unter der Adresse dieser Mietwohnung archiviert. Muss der Vermieter sowas wirklich dulden? Es sind (identifizierbare) Fotos von seinem Eigentum und nicht vom Eigentum des Mieters.

Ich hoffe, ich konnte mich verständlich machen. Es geht mir nicht darum, meine Meinung als die allein korrekte darzustellen. Es geht mir vielmehr darum deutlich zu machen, dass die Rechtslage eben nicht eindeutig und unterschiedliche Meinungen zulässig sind. Wer "keine Rechtsgrundlage erkennen kann", der sollte sich aber fragen, ob er wirklich alles im Blick hatte.

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128792 Beiträge, 41128x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Im Fall hier geht es letztlich "nur" um das Eigentumsrecht des Vermieters.

So ist es.
Hier würde es dann wieder die berühmt berüchtigte Abwägung der beiderseitigen Interessen im Einzelfall geben - so wären auch Extremfälle berücksichtigt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Aber ich darf doch Fotos von fremdem Eigentum machen und diese im Internet veröffentlichen? Wie oft sieht man „Auto-Spotter", die Luxus- und Sportwagen fotografieren und im Internet zeigen?
Um nur mal ein Beispiel zu nennen. Wenn das verboten wäre, warum sind solche Aufnahmen dann zu tausenden möglich und sogar explizite Webseiten werden nicht gesperrt?!

Wenn ich meine Familie in der angemieteten Wohnung fotografiere, sind da ja auch womöglich die teuren Gemälde mit drauf? Klar, die genaue Adresse ist dann nicht angegeben. Aber das Foto wurde dennoch veröffentlicht?!

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#16
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10775 Beiträge, 4728x hilfreich)

Die Frage hat mit Mietrecht eigentlich nur am Rande zu tun. Wenn du Personen fotografierst und dabei ist die Wohnung nur Beiwerk, so wird das rechtlich anders gewertet, als wenn du Fotos explizit vom Eigentum anderer machst. Du kannst jetzt noch diverse andere Fälle aufzählen, die in die jeweils eine oder andere Richtung ausgingen. Die Aufregung um google street view zählt da sicherlich zu den prominenteren Fällen.

Aber um es zusammenzufassen: Fotos machen wird in den meisten Fällen erlaubt sein, Fotos veröffentlichen kann Probleme hervorrufen. Das sieht man schon daran, dass es für die Panoramafreiheit eine explizite gesetzliche Grundlage gibt. Das wäre nicht notwendig, wenn die Veröffentlichung von Fotos, die das Eigentum anderer zeigen, immer erlaubt wäre.

Um konkret auf den Fall zurückzukommen: Ich sehe nicht, dass mit der Erlaubnis zur Nachmietersuche auch eine Erlaubnis zur Veröffentlichung von Bildern der Wohnung gegeben wurde. Es gibt diverse Wohnungsannoncen ohne Bilder. Von daher sehe ich nicht, wie man da eine konkludente Zustimmung argumentieren möchte. Und ohne Zustimmung des Vermieters, die im Zweifel dann mindestens später explizit entzogen wurde, ist eine Veröffentlichung von Bildern seines Eigentums meiner Meinung nach eben nicht erlaubt.

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#17
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Aber wo steht das?! Fotografiert man nicht eher das Mobiliar der Wohnung? Also das Eigentum des Mieters? Und die Wand dahinter ist „Beiwerk"? Eine weiße Wand als „Motiv" zu sehen ist wohl eher im Bereich der abstrakten Kunst zu finden.
Ist auf jeden Fall eine äußerst interessante Frage.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1360 Beiträge, 159x hilfreich)

Zitat (von GMB):
Wie oft sieht man „Auto-Spotter", die Luxus- und Sportwagen fotografieren und im Internet zeigen?


Das ist ja per se auch nicht verboten. Nur das Kennzeichen z.B. darfst Du nicht dort mit veröffentlichen. Schau Dir mal die ganzen Dashcamvideos an, dort sind auch die Gesichter/Nummernschilder verpixelt.....

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#19
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Aber warum darf man dann dort fremdes Eigentum fotografieren, aber die Wohnung von innen nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39664 Beiträge, 6497x hilfreich)

Zitat (von GMB):
Ist auf jeden Fall eine äußerst interessante Frage.
Wir lesen doch oben gar nicht, was da im einzelnen als Wohnung fotografiert wurde.
Man stelle sich vor, alle Nachmieter-Suchenden dürften trotz nun endlich fortschreitender Digitalisierung kein Foto einer mietbaren Wohnung einstellen. Gar keins, egal, ob möbliert oder nicht.
Man stelle sich vor, erst müsste der Mieter einen Antrag stellen, der dann vom Vermieter positiv beschieden würde. Oder der Vermieter selbst würde die Fotos machen wollen...
Sowas sollte dann schon im MV verankert werden müssen, meine ich.

a) Vielleicht schämen sich die Vermieter für ihr Mietobjekt?
b) Vielleicht suchen sie Streit mit den Mietern?
c) Vielleicht sind sie auf Durchsetzung des Kündigungsverzichts aus?

ich tippe auf a+b+c

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#21
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1014x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Man stelle sich vor, alle Nachmieter-Suchenden dürften trotz nun endlich fortschreitender Digitalisierung kein Foto einer mietbaren Wohnung einstellen. Gar keins, egal, ob möbliert oder nicht.
Man stelle sich vor, erst müsste der Mieter einen Antrag stellen, der dann vom Vermieter positiv beschieden würde. Oder der Vermieter selbst würde die Fotos machen wollen...
Sowas sollte dann schon im MV verankert werden müssen, meine ich.

Und man stelle sich weiter vor, dass ein Mieter gar nicht das Recht hat einen Nachmieter zu stellen/zu suchen. Warum sollte man das dann im Mietvertrag vereinbaren? Es ist doch in erster Linie ein Entgegenkommen des Vermieters, wenn er die Nachmietersuche zulässt, und bereit ist einen geeigneten Nachmieter zu akzeptieren, und die Mieter vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen. Will der Vermieter - aus welchen Gründen auch immer - keine Fotos seiner Wohnung im Internet sehen, dann ist das zu respektieren.
Zitat (von Anami):
a) Vielleicht schämen sich die Vermieter für ihr Mietobjekt?

Bei einer bewohnten Wohnung liegt das meist eher an den Bewohnern. Vor Jahren habe ich mal eine Anzeige gesehen bei der sich Vermieter oder Mieter noch nicht einmal die Mühe gemacht haben die ganzen Bierflaschen und überquellenden Aschenbecher neben dem (ungemachten) Bett zu entfernen. Dachte ich seh nicht recht.
Zitat (von Anami):
b) Vielleicht suchen sie Streit mit den Mietern?
c) Vielleicht sind sie auf Durchsetzung des Kündigungsverzichts aus?

Nur warum sollte sich ein Vermieter dann überhaupt darauf einlassen? Es zwingt ihn niemand.
Und je nach Region kann man eine Wohnung auch sehr gut ohne Fotos vermieten. Wir hatten noch nie ein Foto drin, und trotzdem immer mehr als genug Interessenten.

Aber ganz allgemein könnte ich vorstellen, dass es sich bei einer Wohnung so ähnlich verhält wie mit dem Haus von aussen. Vielleicht könnt ihr euch noch erinnern, als vor zig Jahren die Sache mit Streetview kam. Da konnte man als Hauseigentümer widersprechen, wenn das Haus dort nicht oder nur verpixelt auftauchen sollte.

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#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39664 Beiträge, 6497x hilfreich)

Zitat (von kathi2008):
Und man stelle sich weiter vor, dass ein Mieter gar nicht das Recht hat einen Nachmieter zu stellen/zu suchen.
Ja. Dann wird es NICHT vereinbart. Wo ist das Problem?

Ja, es WAR entgegenkommend, die Nachmietersuche zu erlauben. Der TE hat auch (wie üblich) gesucht bzw. angeboten..
Es war nur NICHT vereinbart, wie das zu geschehen hat.
Hinterher die Löschung zu verlangen, war nicht entgegenkommend.
Aber...siehe #12... so könnte es für den TE weitergehen.

Ich habe mit Absicht auf a+b+c getippt, weil ich keinen Mitspieler kenne.
Es kann durchaus weiträumig anders sein als bei dir oder in deiner Region oder was du mal gesehen hast.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 186x hilfreich)

Zitat (von kathi2008):
Will der Vermieter - aus welchen Gründen auch immer - keine Fotos seiner Wohnung im Internet sehen, dann ist das zu respektieren.


"aus welchen Gründen auch immer" ? Dann sollte er nicht vermieten!

Es wird Fälle und Anlässe geben wo der Mieter dies darf, und eben auch Fälle und Anlässe wo er es nicht darf. Im genannten Fall bin ich der Meinung das er es nicht darf.

-- Editiert von Alter Sack am 15.12.2020 19:45

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#24
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1014x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ja. Dann wird es NICHT vereinbart. Wo ist das Problem?

ICH habe kein Problem, aber seit wann sollte/muss man, oder ist es üblich eine mögliche Nachmietersuche im Mietvertrag bereits festzulegen, und dann auch noch gleich zu vereinbaren, dass keine Fotos veröffentlich werden sollen? Wer macht das denn?
Zitat (von Anami):
Es war nur NICHT vereinbart, wie das zu geschehen hat.
Hinterher die Löschung zu verlangen, war nicht entgegenkommend.

Die Mieter hätten auch fragen können, ob Fotos ok sind.
Zitat (von Alter Sack):
"aus welchen Gründen auch immer" ? Dann sollte er nicht vermieten!

Warum denn nicht? Hier geht es doch nur um die Fotos für die Nachmietersuche.
Zitat (von Alter Sack):
Es wird Fälle und Anlässe geben wo der Mieter dies darf, und eben auch Fälle und Anlässe wo er es nicht darf.

Sicher gibt es die. Wer Selfies, Partybilder o.ä. aus seiner Wohnung auf irgendeiner Plattform postet, dem wird man das sicher nicht verbieten dürfen.

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Seit wann soll es verboten sein, einen Nachmieter zu suchen? Es ist natürlich niemals für den Vermieter verpflichtend, aber ich darf doch suchen was ich möchte?! Wenn ich da Freude dran habe?

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39664 Beiträge, 6497x hilfreich)

Zitat (von kathi2008):
ICH habe kein Problem
Offenbar doch, denn ich schrieb...man stelle sich vor.
Zitat (von kathi2008):
Wer macht das denn?
Vermutlich keiner. Deshalb meine Überlegung/Vorstellung, wie absurd das sei.

Und weil es nur um die Fotos für die Nachmietersuche geht, sehe ich auch keine Notwendigkeit, vorher den Vermieter noch zu fragen, ob Fotos o.k. sind. Weil es seit Jahr und Tag üblich und möglich und sehr weit verbreitet ist, Fotos der Wohnung dem Text der Anzeige beizufügen.

Zitat (von Noctunae):
machten wir Fotos von den Innenräumen und stellten diese online,
Liest du da was von Selfies, Partys, vollen Aschenbechern und ungemachten Betten?
Zitat (von kathi2008):
Will der Vermieter - aus welchen Gründen auch immer - keine Fotos seiner Wohnung im Internet sehen, dann ist das zu respektieren.
Ja. Allerdings sollte er das VORHER sagen, wie die Nachmietersuche erfolgen soll.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1014x hilfreich)

Zitat (von GMB):
Seit wann soll es verboten sein, einen Nachmieter zu suchen?

Wer hat das wo geschrieben? Wegen dem Wort "Recht" weiter oben? Und ich hätte durchaus etwas dagegen, wenn ein Mieter permanent - aus Spaß - meine Wohnung oder mein Haus zur Vermietung oder gar zum Verkauf ins Netz stellt.
Zitat (von Anami):
Offenbar doch, denn ich schrieb...man stelle sich vor.

Ja, als wäre das was Schlimmes.
Zitat (von Anami):
Und weil es nur um die Fotos für die Nachmietersuche geht, sehe ich auch keine Notwendigkeit, vorher den Vermieter noch zu fragen, ob Fotos o.k. sind. Weil es seit Jahr und Tag üblich und möglich und sehr weit verbreitet ist, Fotos der Wohnung dem Text der Anzeige beizufügen.

Bei uns z.B. nicht und auch nicht seit Jahr und Tag, sondern seit Digitalisierung und das ist noch nicht sooo lange. Zudem gibt es auch viele ältere Vermieter, die immer noch über die Zeitung gehen.
Zitat (von Anami):
Liest du da was von Selfies, Partys, vollen Aschenbechern und ungemachten Betten?

Du hast schon gelesen, worauf ich mich da bezogen hatte?
Zitat (von Anami):
Ja. Allerdings sollte er das VORHER sagen, wie die Nachmietersuche erfolgen soll.

Sehe ich anders. Vielleicht ist der Vermieter gar nicht darauf gekommen, dass Mieter ihre Wohnung vollmöbliert ins Netz stellen würden. Wenn man sich mal anschaut wieviele Mieter sich dagegen sträuben, dass Vermieter oder Makler Fotos von ihrer Wohnung machen, ist das denkbar. Oder er macht es selber nie.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128792 Beiträge, 41128x hilfreich)

Zitat (von kathi2008):
Und ich hätte durchaus etwas dagegen, wenn ein Mieter permanent - aus Spaß - meine Wohnung oder mein Haus zur Vermietung oder gar zum Verkauf ins Netz stellt.

Das wäre im übrigen auch ohne Fotos nicht erlaubt...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Tja, da muss man natürlich genau hinschauen, denn "zur Vermietung anbieten" (=selber als Vermieter auftreten) und "einen Nachmieter suchen" (=man macht deutlich, dass man gerade selber Mieter ist und nicht Vermieter) sind ja noch mal 2 verschiedene Paar Schuhe.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39664 Beiträge, 6497x hilfreich)

Zitat (von kathi2008):
Und ich hätte durchaus etwas dagegen, wenn ein Mieter permanent - aus Spaß - meine Wohnung oder mein Haus zur Vermietung oder gar zum Verkauf ins Netz stellt.
Ja, und ich erst. SO ist es aber hier gar nicht. Lies doch bitte nach.
Zitat (von kathi2008):
dass Mieter ihre Wohnung vollmöbliert ins Netz stellen würden
Dann hätte der olle Vermieter mit Ahnung von 0,nüscht den Mietern VORHER sagen sollen, wie die Nachmietersuche erfolgen soll, bzw. bitte keine Fotos von meinem Eigentum ins Internet... s. #26
Zitat (von kathi2008):
Wenn man sich mal anschaut wieviele Mieter sich dagegen sträuben, dass Vermieter oder Makler Fotos von ihrer Wohnung machen,
Muss man sich nicht anschauen. Vollkommen anderer Sachverhalt.
-------------------------------------
Zitat (von GMB):
sind ja noch mal 2 verschiedene Paar Schuhe.
NÖ. Ist nur 1 Paar Schuhe.
1Der TE durfte Nachmieter suchen. 1Als Mieter dieser Wohnung. 1NUR: Fotos von dieser Wohnung waren dann plötzlich nicht mehr erlaubt. 1Wurden auch gelöscht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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