Hallo,
Ich habe folgendes Probleme. Wir wohnen in einem von 4 Reihenhäuser. Alle haben denselben Vermieter.
Zwei Häuser werden immer an Amerikaner vermietet, zwei an Deutsche.
Wir wohnen hier seit 10 Jahren. Wir haben einen großen Garten und ca. 140qm.
Im Mietvertrag steht das Kleintiere erlaubt sind, alles andere nur nach Genehmigung.
Beide Amerikaner sind mit Hund eingezogen (wohnen allerdings immer nur 3 Jahre und gehen dann zurück in die Staaten) und zahlen das doppelte an Miete.
Wir möchten uns einen Hund holen (Labrador) und haben den Vermieter darüber informiert. Dieser lehnt es ab und verweist auf den Mietvertrag.
Wir sind irritiert da es bei den Amerikaner anscheinend kein Problem ist und das seit Jahren.
Kann man dagegen rechtlich irgendwas machen. Wir sind total ratlos und haben damit nicht gerechnet.
LG
Steffi
Vermieter verbietet Hund im Haus?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



ZitatWir sind irritiert da es bei den Amerikaner anscheinend kein Problem ist und das seit Jahren. :
Es könnte sich ändern wenn ihr die gleichen Bedingungen schafft wie die Amerikaner - also dem Vermieter einfach mal anbieten.
Eventuell haben die Amerikaner auch schlicht andere Mietverträge als ihr.
ZitatWir möchten uns einen Hund holen (Labrador) und haben den Vermieter darüber informiert. :
Wenn man eine Erlaubnis benötigt ist nur eine Information nicht ausreichend.
Eventuell hat der Vermieter auch genau deshalb verschnupft reagiert?
Erstmal vielen Dank.
Wir möchten dem Vermieter gerne etwas anbieten, allerdings ist das doppelte der Miete einfach nicht machbar.
Wir würden schon mehr zahlen und uns zusätzlich versichern ect... falls es zu Schäden kommen sollte.
Generell ist der Vermieter sehr kühl, ich hatte allerdings tatsächlich das Gefühl das es am "informieren" lag und wir das Gespräch nicht gesucht haben.
Der Hund soll zusätzlich für unsere Tochter sein, die Epileptiker ist (kein Therapiehund).
Der Hund wäre auch nicht alleine, mein Mann ist im Homeoffice und immer da.
Ich gehe auch davon aus, dass bei den Amerikaner andere Mietverträge benutzt werden. Dort ist er auch gar nicht empfindlich, wenn die Häuser zerstört hinterlassen werden. Da kommt die Raum Ausstattung und es wird alles gezahlt von den Amerikaner.
Es ist einfach sehr traurig. Wir wohnen hier seit 10 Jahren und kümmern uns auch um die Außenanlagen.
-- Editiert von User am 12. September 2024 22:01
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ZitatWir möchten dem Vermieter gerne etwas anbieten :
Warum?
Er muss sein Veto ordentlich begründen. Fragt doch einfach mal nach und erinnert freundlich, dass in mindestens zwei der ihm/ihr auch gehörigen Nachbarhäuser Hunde gehalten werden.
Ich gehe stark davon aus, dass er argumentiert mit " die zahlen 500 Euro mehr Miete" und bei Auszug werden alle Kosten übernommen.
Gilt hier nicht auch die "Gleichberechtigung"?
ZitatGilt hier nicht auch die "Gleichberechtigung"? :
Nö.
Weil? Er machen kann was er will?
Ich im Gegenzug hinnehmen muss, das alle Nachbar außer wir einen Hund haben dürfen?
-- Editiert von User am 12. September 2024 23:09
ZitatWeil? :
Die Rechtsgrundlage fehlt.
ZitatGilt hier nicht auch die "Gleichberechtigung"? :
Bezgl. der Miete? Nein.
Nochmals, der VM muss sein VETO zur Hundehaltung plausibel begründen.
Der ebenso hat der Nachbar zusätzlich eine Katze ( auch der Amerikaner) Freilaufend durch alle Gärten.
Gleichberechtigung zum Thema Haustierhaltung.
-- Editiert von User am 12. September 2024 23:55
ZitatGleichberechtigung zum Thema Haustierhaltung. :
Schlag Dir das bitte aus dem Kopf, es gibt im Mietrecht keinen generellen Gleichbehandlungsanspruch. Und mit Gleichberechtigung hat das gar nichts zu tun. Ein Vermieter kann mit Mieter A einen komplett anderen Vertrag schließen, als er ihn mit Mieter B schließt. Mit dem Argument kommst Du hier nicht weiter.
Du bist jetzt aber schon mehrfach was gefragt worden:
ZitatEr muss sein Veto ordentlich begründen. Fragt doch einfach mal nach und erinnert freundlich, dass in mindestens zwei der ihm/ihr auch gehörigen Nachbarhäuser Hunde gehalten werden. :
ZitatNochmals, der VM muss sein VETO zur Hundehaltung plausibel begründen. :
Darauf hast Du noch gar nicht wirklich geantwortet, was blöd ist, weil das der entscheidende Punkt ist (und nicht ein eingebildeter Gleichbehandlungsanspruch).
Es ist zulässig, die Haustierhaltung mietvertraglich zu regeln. Aber dazu gibt es gesetzliche Vorgaben. Der Vermieter darf z.B. die Haltung von Hunden und Katzen von seiner Erlaubnis abhängig machen, das ist rechtlich in Ordnung. Es ist jedoch auch rechtlich vorgeschrieben, unter welchen Umständen der Vermieter Nein sagen darf und unter welchen Umständen er sogar verpflichtet ist, Ja zu sagen (und wenn er trotzdem Nein sagt, kann man den Vermieter verklagen und dann bestimmt am Ende ein Gericht, dass der Vermieter Ja sagen muss).
Der Vermieter darf nur Nein sagen, wenn es einen individuellen Grund gibt, warum genau dieser Mieter generell keinen Hund halten darf (weil er z.B. schon zweimal einen hatte, und die beiden Hunde immer die anderen Mieter gebissen haben und deswegen davon auszugehen ist, dass es beim dritten Mal wieder so gehen würde, weil der Mieter ganz offensichtlich keine Ahnung von Hundeerziehung hat), oder warum genau der explizit angedachte Hund nicht erlaubt werden kann (die Haltung von Kampfhunden können Vermieter beispielsweise generell untersagen, oder einen riesigen irischen Wolfshund in einem 8m² Zimmer, etc.). Generelle Bedenken, wie "Hunde sind alle laut", "Ich hatte bei Mieter XYZ vor 20 Jahren schon mal so Probleme mit Hunden", oder auch "die machen Schäden an der Mietwohnung", reichen als Grund für eine verweigerte Erlaubnis in aller Regel nicht aus.
Vielleicht verstehst Du jetzt, wie wichtig die genauen Gründe der Ablehnung durch den Vermieter sind.
Bisher kam von Dir dazu nur:
ZitatIch gehe stark davon aus, dass er argumentiert mit " die zahlen 500 Euro mehr Miete" und bei Auszug werden alle Kosten übernommen. :
Mit Vermutungen kommt man nicht weiter. Also nochmal: Was genau wurde mit dem Vermieter besprochen, gibt es was Schriftliches, wenn ja was steht da drin?
Sollte es noch nichts Schriftliches geben, wäre jetzt der Zeitpunkt, dem Vermieter ein entsprechendes Schreiben gerichtsfest zuzustellen mit der Bitte (und zwar wirklich Bitte, nicht pampig und fordernd, für eine Eskalation ist später immer noch Zeit!), die Zustimmung zur Hundehaltung zu erteilen und ihm auch ggf. proaktiv anbieten, eine gesonderte Kaution in angemessener Höhe für eventuelle Schäden zu hinterlegen:
ZitatWir möchten dem Vermieter gerne etwas anbieten, :
So dumm finde ich die Idee gar nicht. Ist durchaus üblich, damit einige Bedenken des Vermieter zu zerstreuen, und auch rechtlich zulässig.
Und je nachdem, was er darauf antwortet, kann man dann weitersehen und schlimmsten Falls mit einer Klage reagieren (was natürlich das Verhältnis zum Vermieter nicht gerade verbessern dürfte).
Zusätzlich könnte vielleicht der genaue Wortlaut hiervon interessant sein:
ZitatIm Mietvertrag steht das Kleintiere erlaubt sind, alles andere nur nach Genehmigung. :
Es gibt durchaus entsprechende Klauseln, die so formuliert sind, dass sie gar nicht gültig sind. Und dann gilt die gesetzliche "Werkseinstellung" zur Haustierhaltung: Man braucht die Erlaubnis des Vermieters gar nicht. Aber um zu beurteilen, ob das bei euch eventuell der Fall ist, müsste man eben die Klausel kennen (und bitte keine Zusammenfassung in eigenen Worten sondern zu 100% das abtippen, was da steht!).
Erstmal Danke!
Die Fragw warum genau er es nicht erlaubt, ist bis jetzt unbeantwortet.
Er reagiert auf meine Emails, bzw. Anrufe mit der Bitte um Rückruf nicht.
Ich tippe hier gerne mal den genauen Wortlaut ab.....
ZitatDieser lehnt es ab und verweist auf den Mietvertrag. :
Irgendwas hat der Vermieter also bereits gesagt und das habt ihr auch schriftlich? Bitte den genauen Wortlaut!
ZitatIch tippe hier gerne mal den genauen Wortlaut ab..... :
Da der Vermieter unter Verweis auf den Mietvertrag die Erlaubnis verweigert, ist das eine sehr gute Idee, den Wortlaut der Klausel des Vertrages hier abzutippen

ZitatEr reagiert auf meine Emails, bzw. Anrufe mit der Bitte um Rückruf nicht. :
Muss er auch nicht. Wie sagt ein anderer User sinngemäß immer so schön? Bitten muss niemand erfüllen. Zusätzlich ist der Nachweis im Falle eines Rechtsstreits, dass der Vermieter deine Mails und Anrufe überhaupt registriert/erhalten hat, sehr schwer. Deswegen mein Hinweis, ihm ein gerichtsfestes Schreiben zuzustellen. Das bedeutet:
- auf Papier ausgedruckt mit euren eigenhändigen Unterschriften
- in einem Umschlag
- entweder mit der Post per Einschreiben Einwurf (halte ich für ausreichend)
- oder auf 100% Nummer sicher, Zustellung durch den Gerichtsvollzieher (für Neurotiker)
In dem Schreiben könnt ihr ihn ggf. auch gleich bitten, seine Ablehnung zu begründen und eine angemessene Frist für seine Rückmeldung setzen (ca. 2 Wochen?). Wenn er immer noch nicht antwortet, oder ablehnt mit "will ich nicht", dann kann ein zweites Schreiben von euch folgen mit dem Hinweis, dass ihr euch vorbehaltet, bei nicht begründeter Ablehnung oder weiterem Ignorieren, entsprechende Rechtsmittel einzulegen. Und wenn er immer noch Nein sagt oder nicht antwortet, dann entweder akzeptieren und keinen Hund anschaffen, oder sich anwaltliche Hilfe holen. Zu einer Klage ohne Rechtsbeistand würde ich nicht raten.
Hier erstmal der Wortlaut der Email:
Was nun hingegen ihre Ankündigung in Sachen Haustier betrifft, so verweise ich an dieser Stelle auf die
im Mietvertrag vom 07.02.2015 getroffenen Vereinbarungen. Hiernach bedarf die Tierhaltung in der Wohnung,
sofern es sich nicht um Kleintiere handelt, der Zustimmung. Bei einer Labrador Hündin dürfte dieses Kriterium
erfüllt sein und ich vermute aufgrund ihrer Beschreibung, dass die Haltung innerhalb der Wohnräume stattfinden
soll.
Diese Zustimmung möchte ich jedoch nicht erteilen.
Den Mietvertrag muss ich raussuchen, bin allerdings gerade auf der Arbeit.
Vg
Hinweis auf die US-Mietverträge. In der Regel zahlen die Amerikaner mehr als die Deutschen, und zwar deshalb, weil mögliche Schadensersatzansprüche/Renovierungskosten nach der Beendigung des Mietverhältnisses nur schwer bis gar nicht zu realisieren sind. Man verzichtet also auf entsprechende vertragliche Regelungen; dafür wird es teuer. Und man hat eben auch keine Mieter auf Dauer da, ständiger Wechsel. Auch das macht es teurer.
Und - das Grundgesetz gilt erst einmal nur zwischen Staat und Bürger. Wenn es auch zwischen den Bürgern gelten soll, dann bedarf es in der Regel noch gesonderter spezieller Regelungen in Gesetzen. Also, der Vermieter darf seine Mieter ungleich behandeln. Und, wir haben Vertragsfreit. Hier im Einzelfall wäre zu prüfen, ob das Verbot auf der Basis des individuellen Mietvertrages wirksam ist, und das wars.
wirdwerden
ZitatDiese Zustimmung möchte ich jedoch nicht erteilen. :
Das ist nicht ausreichend.
Ich würde hier auf die ständige (auch höchstrichterliche) Rechtsprechung verweisen, nochmals um schriftliche Zustimmung bitten und darauf hinweisen, dass eine rechtswirksame Verwehrung des Wunsches einer plausiblen Begründung bedarf und, da der Wunsch nach einem Hund in der Familie sehr stark ist, man im Zweifel durchaus gewillt ist, seine Rechte gerichtlich durchzusetzen.
Letzeres aber nur, wenn ihr das auch wollt.
Vielleicht begründet man die Haltung des Tieres mit der Krankheit der Tochter und fragt nochmal freundlich an.
ZitatHier erstmal der Wortlaut der Email: :
Ah, sehr schön! Dann vergiss das mit dem gerichtsfesten Schreiben mit der Bitte um Zustimmung. Wenn der Vermieter euch diesbezüglich bereits eine Antwort per Mail geschickt hat, dann ist das bereits ein Beweis dafür, dass ihr ihn gefragt habt.
ZitatDiese Zustimmung möchte ich jedoch nicht erteilen. :
Das sehe ich exakt genauso:
ZitatDas ist nicht ausreichend. :
Auch dem zweiten Absatz von Solan würde ich zu 100% zustimmen. Wenn dem Vermieter nichts besseres einfällt als "will ich nicht", kommt er damit zumindest in einem Rechtsstreit nicht durch.
Zitatich vermute aufgrund ihrer Beschreibung, dass die Haltung innerhalb der Wohnräume stattfinden soll. :
Falls er versucht, daraus einen Strick zu drehen und nur einer Haltung in einem Außenzwinger zustimmen würde, gleich vorsorglich: das würde ich auch nicht für ausreichend halten.
ZitatWir haben einen großen Garten und ca. 140qm. :
In dieser Wohnsituation kann man einen Labrador problemlos im Haus halten und aktuell sehe ich nicht, woher der Vermieter überhaupt einen zulässigen Grund für eine Ablehnung aus dem Hut zaubern sollte.
ZitatVielleicht begründet man die Haltung des Tieres mit der Krankheit der Tochter und fragt nochmal freundlich an. :
Würde ich durchaus mal versuchen. Auch wenn der Labbi kein anerkannter Therapiehund ist, können sich Hunde ganz generell positiv auf Menschen mit besonderen Gesundheitsbedürfnissen auswirken und euren Standpunkt verstärken.
ZitatBeide Amerikaner sind mit Hund eingezogen :
Und kleine Anmerkung am Rande: Es gibt zwar keinen generellen Gleichbehandlungsgrundsatz im Mietrecht, aber wenn ein Vermieter anderen Mietern bereits einen Hund erlaubt hat, wird es für ihn in einem eventuellen Gerichtsverfahren deutlich schwerer zu begründen, warum er euch dann keinen Hund erlauben möchte.
ZitatVielleicht begründet man die Haltung des Tieres mit der Krankheit der Tochter und fragt nochmal freundlich an. :
Würde ich auf keinen Fall machen, gar nicht erst mit Lügen anfangen.
@ GefährlichesHalbwissen: das sind völlig andere Verträge mit den US-Mietern. Kann man überhaupt nicht heranziehen. Hier geht es ausschließlich um den Vertrag von Fragesteller und Vermieter, und was in diesem Rahmen heranzuziehen ist.
wirdwerden
Das ist ja schonmal kein Verbot, wie es noch in deiner Überschrift steht.ZitatDiese Zustimmung möchte ich jedoch nicht erteilen. :
...wir holen uns nen Hund... ist wirklich eine sehr unglückliche Info.
Also solltet ihr nochn Versuch unternehmen, sich mit dem Vermieter zu einigen, damit seine Zustimmung doch erteilt.
Ganz ohne Gleichberechtigungs-Gedöns und Doppelmiete o.s.ä.
Wenigstens weißt du, warum die Amis doppelte Miete zahlen.
Viel Glück !
Zitatgar nicht erst mit Lügen anfangen. :
Das wäre überhaupt nicht gelogen.
Zitatdann ist das bereits ein Beweis dafür, dass ihr ihn gefragt habt. :
Nö, wie man lesen kann, wurde er überhaupt nicht gefragt.
ZitatEr reagiert auf meine Emails, bzw. Anrufe mit der Bitte um Rückruf nicht. :
Dann - wie der Gesetzgeber es vorschreibt - ihn zur Zustimmung oder substantiierten Ablehnung auffordern.
Das ganze dann in Gerichtsfester Form.
So mal ein kurzes Update:
Es liegt an der Größe des Hundes, sowie an der Nachbarschaft.
Ein Dackel wäre rein theoretisch ok der bellt ja nicht ja so laut. (Selten so ein Mist gehört)
Der andere deutsche Nachbar, hat sich über den Hund der Amerikaner beschwert ( ist 9 Stunden am Tag alleine und bellt)
Dieser ist ja auch ein großer Hund, das hätte er wohl zu spät erfahren und nur deswegen erlaubt und Katzen könnten man nicht mit einem Hund vergleichen.
Wenn er uns jetzt einen Labrador erlaubt, muss er künftigen anderen Mietern auch einen großen Hund erlauben. Er hätte schon zuviel Beschwerden in seinen anderen Mietobjekte wegen Hunden.
Wir haben ihm erklärt wie wichtig der Hund für uns ist. Er will sich da allerdings mit Sicherheit konsequent durchsetzen. Er will es sich jetzt nochmal überlegen bis nächste Woche. Ich sehe da keine Chance. Der Typ ist ein reiner Geschäftsmann, den interessieren andere nicht.
Der Mietvertrag sagt:
Andere Tiere als Kleintiere dürfen in der Wohnung nur mit Zustimmung des Vermieters in Mieträumen gehalten werden. Kleintiere sind Tiere, die in geschlossen Behältnisse gehalten werden und nicht frei in der Wohnung umherlaufen. Dabei dürfen Kleintiere nur als Hobby und in einer Anzahl gehalten werden, die Belästigung anderer Mieter und Hausbewohner ausschließt.
ZitatDer Mietvertrag sagt: :
Diese Klausel halte ich für nichtig, sofern es AGB sind - die Definition von "Kleintiere" entspricht nicht der aktuellen Rechtslage.
Alles nebensächlich.ZitatSo mal ein kurzes Update: :
Na, bitte. Man muss seinen Vermieter nicht mögen...aber wenigstens überlegt er nochmal.ZitatEr will es sich jetzt nochmal überlegen bis nächste Woche. :
Und ihr habt nur geredet...?
Was du siehst, ist doch erstmal egal.
ZitatDann - wie der Gesetzgeber es vorschreibt - ihn zur Zustimmung oder substantiierten Ablehnung auffordern. :
Das ganze dann in Gerichtsfester Form.
So muss es! Gerichtsfester Form heißt echter Brief aus Papier mit Zustellnachweis (Einwurf/Einschreiben). So würde ich es machen, obwohl auch ich die Klausel für nichtig/unwirksam halte.
Wir haben uns jetzt doch zeitnah einen Termin bei einem Anwalt zur Erstberatung gemacht.
Sicher ist sicher.
Zitat@ GefährlichesHalbwissen: das sind völlig andere Verträge mit den US-Mietern. Kann man überhaupt nicht heranziehen. Hier geht es ausschließlich um den Vertrag von Fragesteller und Vermieter, und was in diesem Rahmen heranzuziehen ist :
öhm nö- zwar ist die Geschichte mit dem US -Housing Service zwar ein Thema für sich, aber es handelt sich um 4 mehr oder weniger identische Reihenhäuser des gleichen Vermieters. In dem Moment, wo er einem der 4 Mieter den Hund erlaubt, geht er auf ganz dünnes Eis bei den anderen 3en. unabhängig vom konkreten MV.
ZitatIn dem Moment, wo er einem der 4 Mieter den Hund erlaubt, geht er auf ganz dünnes Eis bei den anderen 3en. unabhängig vom konkreten MV. :
Und die Rechtsgrundlage für diese Theorie wäre ... ?
ZitatUnd die Rechtsgrundlage für diese Theorie wäre ... ? :
Schmidt-Futterer/Eisenschmid §535 RDZ 564 in Mietrecht Kommentar, C.H.Beck Verlag, München
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