Vermieter verbietet Mitbewohnen

17. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
martin_s79
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter verbietet Mitbewohnen

Hallo Leute ich habe nen kleines Problem mit meinem Vermieter.
Ich wohne schon seit ca. 5 Jahren mit meiner Mutter in einer Wohnung zur Miete, beide stehen wir im Mietvertrag. Nun möchte ich dass meine Verlobte mit in der Wohnung lebt.
Mein Vermieter will mir dieses verbieten und verlangt, dass nur Persohnen die im Mietvertrag stehen einen Schlüssel zur Wohnung bekommen.
Er hat sogar verboten, dass sich meine Verlobet in der Wohnung aufhält, wenn ich und meine Mutter nicht in der Wohnung sind.
Nun ist meine Frage ob er soetwas überhaubt verbieten kann und ob ich meiner Verlobten den Schlüssel zur Wohnung geben darf.

Währe nett wenn ihr ein Gesetzestext oder ein Urteil als Antwort schickt, da mein Vermieter ein STURKOPF ist.

Vielen Dank im Vorraus,
Martin_S79

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Der Vermieter kann tatsächlich verbieten, daß Deine Verlobte in die Wohnung zieht!

Er kann aber nicht verbieten, daß sie dich besucht! Ein hausverbot kann er nicht aussprechen.

Ebenfalls kann er dir nicht verbieten, einer Person deines Vertrauens einen Schlüssel zu geben.

Gruß Justice

-----------------
"justice"

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#3
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

hallo justice....
aus welchem Grund kann der VM verbieten, dass die Verlobte in die Wohnung einzieht?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

die Antwort hast du dir oben selbst gegeben in dem Link, den du angegeben hast.
- anderslautende vertragliche Vereinbarung
- Zusätzliche Abnützung der Mietsache usw...

-----------------
"justice"

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#5
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

"Dies wäre insbesondere der Fall, wenn die Wohnung nicht ausreichend Platz für zwei Personen (und ein Kind?) bieten könnte, bzw. für den Vermieter eine unverhältnismäßige (weil an sich für ihn nicht erstattungsfähige) Abnützung der Mietsache vorprogrammiert wäre."
Also: Wenn dort Kinder mit einziehen würden, kann ich das noch nachvollziehen mit "unverhältnismäßiger Abnutzung". Aber so? Wenn die Wohnung groß´genug ist, würde ich da keine Probleme sehen.
Aber: Ist nur meine Meinung und meine Auslegung dazu.

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#6
 Von 
Thomas1972
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 5x hilfreich)

Bei uns wird der Müll nach Personen abgerechnet. Wenn nun der Nachbar noch 5 Leute einziehen lässt(ich übertreibe mal) und wir deshalb eine Mülltonne mehr brauchen, würde ich dagegen angehen.
Ein Punkt der zu beachten wäre.

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#7
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

es ist klar, dass die NK angepasst werden müssen, darum geht es aber jetzt nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Thomas1972
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 5x hilfreich)

Klar geht es auch darum, wenn bei mir jemand einzieht, dann muß ich ihn sofort >anmelden<, und der Vermieter muß ggf. seine Zustimmumg geben.

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#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

internetratgeber-recht.de
Aufnahme des Lebenspartners in die Wohnung

Die Frage, ob der Lebensgefährte (der Mieter der Wohnung ist), seinen nichtehelichen Lebensgefährten ohne Erlaubnis des Vermieters in die Wohnung aufnehmen kann, wird nicht einheitlich beantwortet. Es wird danach zu unterscheiden sein, ob die Aufnahme zum normalen Mietgebrauch gehört oder nicht. Ob dies der Fall ist, richtet sich nach der Verkehrsanschauung und den jeweiligen Umständen des Einzelfalles. Jedenfalls bei jüngeren Mietern erscheint es praxisfern anzunehmen, dass sie die Wohnung auf Dauer allein gebrauchen werden bzw. gebrauchen wollen. Vielmehr ist es gerade normal, dass sich auch ein Lebens(abschnitts)gefährte in der Wohnung aufhalten wird. Auch die Wohnungsgröße, sowie die Absicht des Mieters eine Familie zu gründen, sind insoweit zu berücksichtigen.

Über den normalen Mietgebrauch wird es auf jeden Fall hinaus gehen, wenn es durch die Aufnahme des Lebensgefährten und dessen Kinder zu einer Überbelegung der Wohnung kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

hallo Thomas, wenn dein Nachbar 5 Pers. einziehen läßt, die Wohnung groß genug ist, der VM damit einverstanden ist und eine größere Mülltonne angeschafft werden muß, was willste dagegen machen?

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#11
 Von 
Dreamer66
Status:
Schüler
(378 Beiträge, 128x hilfreich)

[ Klar geht es auch darum, wenn bei mir jemand einzieht, dann muß ich ihn sofort >anmelden< ]

Das ist falsch. Jeder Mieter kann mehr oder weniger lang Besuch in seiner Wohnung aufnehmen ohne dass ihm der Vermieter da was kann. Da gibt es auch Gerichtsurteile dazu. Besuche bis zu 6 oder 8 Wochen sind danach erlaubt.
Deine Rechnung weiter oben stimmt auch nicht so ganz. Wenn 5 Leute mehr einziehen und eine größere Mülltonne beschafft werden muss, zahlen ja auch 5 Leute mehr Nebenkosten, so dass unterm Strich der Betrag für den Einzelnen gleich bleiben dürfte

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#12
 Von 
Thomas1972
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich wollte damit sagen, das diese 5 ;) Leute dann auch wirklich bein Vermieter angemeldet werden müssen. Ich bin bisher immer davon ausgegangen, das einfach jemand mit in die Wohnung einzieht und es nicht dem Vermieter gemeldet wird.

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#13
 Von 
haselsteinchen
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 9x hilfreich)

hallo, dazu eine dringende frage - mit dank im voraus für antworten.
mutter (70) hat mietverrtrag. hat vor ca fünf jahren ihren sohn (40) wieder in die wohnung aufgenommen, nachdem er aus der gemeinsamen wohnung mit seiner damaligen freundin ausgezogen war. sohn steht nicht im miettvertrag. sohn hat nun anscheinend schon länger (6 monate?) seine neue freundin in die wohnung geholt. dies aber weder dem alteigentümer noch mir (neueigentümer seit 2 wochen) offiziell mitgeteilt. morgen schaue ich mir die wohnung an (erstmals wieder seit 13 monaten) .
FRAGEN:
wie soll ich mich verhalten, wenn ich tatsächlich noch einen namen auf klingelschild etc. sehe?
wo finde ich ein urteil, dass ich ggf die betriebs-/nebenkosten erhöhen kann? und: um wieviel?
danke!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
martin_s79
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Eure schnelle Hilfe. Der Link zur frag einen Anwalt Seite
hat gepasst wie Faust aufs Auge.

Zur Info unsere 3 Zi. Wohnung ist ca. 110qm groß, da kann keiner was gegen haben und Kinder sind auch noch nicht im Spiel.

Noch mal VIELEN DANK ;)

0x Hilfreiche Antwort

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