Hallo,
eine Freundin von mir wohnt seit 01.01.06 in ihrer Wohnung. Eine Woche Später ca hat sie eine Ermahnung vom Vermieter
bekommen. Sie solle das Rauchen unverzüglich einstellen. Sonst Droht ihr Kündigung. 2 Briefe später bekam sie die Letzte MAhnung. Dann hat Sie sich nach einer Neuen Wohnung umgesehen und auch eine Gefunden. Sie hat dann ihre Wohnung gekündigt mit der Bitte um Nachricht. Heute am 29.03.06 hat Sie ein schreiben bekommen von dem Anwalt des Vermieters, Sie hat eine 3 Jährige Mindestmietzeit und kann die Wohnung nicht Kündigen.
Was kann Sie machen?
Der Vermieter kann ihr doch nicht Verbieten zu Rauchen! Oder? Es sthet nichts in dem Mietvertrag drin.
Ich Versteh das nicht.
Er sollte doch Froh sein das "Die Böse Raucherin" auszieht. Oder?
MfG Street
Vermieter verbietet Rauchen...
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Nein, das Rauchen kann er in der vermieteten Wohnung nicht verbieten.
Recht auf freie Entfaltung.
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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"
wenn nichts im Mietvertrag vereinbart ist bzw. die Wohnung wurde nicht als "Nichtraucherwohnung" inseriert, darf deine Freundin soviel rauchen wie sie will.
Wenn sie jetzt aus dem Mietvertrag früher raus will, weiter rauchen und sich weiter abmahnen lassen. Vielleicht kommt dann die fristlose Kündigung.
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Die unverletzlichkeit der wohnung und das Persöhnlichkeitsrecht des einzelnen sind nicht antastbar.
Einfach Ignorieren!
Als gütliche Einigung die Auflösung des Mietvertrages anbieten, sofern der Vermieter alle kosten des Umzuges trägt.
Ansonsten Dickes Fell haben. Der Vermieter kann sich ruhig wie ein Lemming verhalten...
Natürlich darf die Freundin auch keinen Herrenbesuch empfangen! Und natürlich auch keine Zwiebeln schneiden und Knoblauch essen.
Selbst ein entsprechender Passus im Mietvertrag wäre ungültig.
Gruß
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
wenn der VM inseriert, dass die Wohnung nur an Nichtraucher vergeben wird oder der Mietvertrag sieht solchen Passus vor, so hat der Mieter sich auch daran zu halten.
Nenn mir ein Gesetz,dass der VM diesen Passus nicht in seinen Mietvertrag aufnehmen darf bzw. nicht so inserieren darf!!
@Eirene113
hat doch Findus bereits geschrieben
"Die unverletzlichkeit der wohnung und das Persöhnlichkeitsrecht des einzelnen sind nicht antastbar." ARTIKLE 13 GG
gruss,
kristijan
Klauseln im Mietvertrag sind ungültig!!
Rauchen Mietwohnungen ist immer gestattet.
Der Vermieter einer Wohnung kann dem Mieter nicht vorschreiben, dass er innerhalb der Wohnung nicht rauchen darf.
Klauseln in Mietverträgen, die das untersagen, sind ungültig.
Ebenfalls darf auf dem Balkon geraucht werden, Nachbarn haben keinen Anspruch auf eine 'rauchfreie' Zone.
Jedoch kann der Vermieter das Rauchen in gemeinschaftlich genutzten Räumen eines Hauses untersagen, z.B. im Wäschekeller oder Treppenhaus. Auch Wohnungseigentümer können solch eine Untersagung beschließen lassen
http://shortnews.stern.de/shownews.cfm?id=532908&CFID=6406549&CFTOKEN=84601084
-- Editiert von odil am 30.03.2006 09:37:47
es handelt sich doch nicht um eine Klausel sondern um eine freie Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter.
Worum streiten wir uns jetzt?
Im Mietvertrag steht nichts über "Nichtraucherwohnung". Somit darf die Mieterin soviel qualmen wie sie will und die Abmahnungen getrost in den Mülleimer werfen.
Da sie aus der Mietwohnung ausziehen möchte,kann sie hoffen, eine fristlose Kündigung zu bekommen.
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