Vermieter verbietet Untervermietung

14. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
prisma123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter verbietet Untervermietung

Hallo,

nachdem mein Vermieter mir gekündigt hatte, ich der Kündigung widersprochen hatte, hat er durch verstreichen lassen von Zeit die Kündigung geheilt und ich bin jetzt wieder ganz normaler Mieter :rock: . Ich sage das nur um den Kontext aufrecht zu erhalten und an diesen Thread anzuknüpfen.

Leider ist ihm etwas neues Eingefallen, um mich loszuwerden. Er hat mir eine weitere Untervermietung eines Zimmers in meiner Wohnung untersagt (Zu dem Anlass, das meine MBW ausgezogen ist). Davor hatte ich dieses Zimmer in den vergangenen 5 Jahren permanent untervermietet. Jetzt bin ich nicht ganz blöd und weiß, dass ich ein Anrecht habe unterzuvermieten (sofern es ein berechtigtes Interesse gibt). Mein Problem ist aber, dass er jegliche Untervermietung untersagt hat und nicht einen bestimmten Untermieter abgelehnt hat.
Der Standardfall (für den es auch tonnenweise Rechtsprechung gibt) ist aber, dass jemand konkretes als Untermieter angelehnt wird. Man muss also verlangen, das Person XYZ einziehen kann. Und auch nur dieses kann ich rechtlich angreifen. Eine generelle Zustimmung zur Untervermietung kann ich meinem Vermieter nicht abverlangen, da dieser per § 353 BGB ein (begrenztes) Mitspracherecht daran hat wer einzieht.
Hat wer ne Idee, wie ich das rechtlich angreifen kann? Ich scheue mittlerweile auch keine Klagen mehr, da ich die Schnauze voll habe...
Rein Praktisch gesehen ist es jetzt natürlich blöd, wenn ich mir einen Mitbewohner suche und diesen erst gegen meinen Vermieter durchsetzen muss. Das kostet Zeit und in dieser ist der Mitbewohner längst wieder abgesprungen. Und diesen einfach einziehen lassen, könnte mir eine (fristlose) Kündigung bescheren, oder?
Für sachdienliche Hinweise bin ich dankbar...

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von prisma123):
nachdem mein Vermieter mir gekündigt hatte, ich der Kündigung widersprochen hatte, hat er durch verstreichen lassen von Zeit die Kündigung geheilt und ich bin jetzt wieder ganz normaler Mieter :rock: . Ich sage das nur um den Kontext aufrecht zu erhalten und an diesen Thread anzuknüpfen.


Aha ... warum hatte der VM denn gekündigt? Sicher, dass da nicht schon was anhängig, aber noch nicht zugestellt ist?

Zitat (von prisma123):
Er hat mir eine weitere Untervermietung eines Zimmers in meiner Wohnung untersagt


Sie haben schriftlich um Zustimmung mit welcher Begründung gebeten? Und mit welcher Begründung hat er abgelehnt?

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9886 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von prisma123):
Für sachdienliche Hinweise bin ich dankbar...
Die sollte man sich in diesem Fall bei einem Anwalt holen.

Es gab schon Urteile, die eine Vermieterkündigung wegen nicht genehmigter Untervermietung abgelehnt haben, wenn der Vermieter selber trotz Aufforderung einer Genehmigungspflicht nicht nachgekommen ist. Dahinter steckt die Idee, dass man aus vertragswidrigem Verhalten keinen Honig saugen darf. Aber natürlich gibt es dabei Risiko. Zumal du auch gegenüber dem Untermieter haften würdest und im Zweifel diesem einen Schaden wegen eines durch Kündigung des Hauptmietvertrages erzwungenen Auszugs ersetzen müsstest.

Wenn der Vermieter eine Untervermietung nachweisbar egal an welchen Untermieter ablehnt, dann wird meiner Meinung nach ein Recht auf Mietminderung entstehen. Letztlich in einer Höhe, die der so verhinderten Untermiete entspricht. Aber auch das ist risikoreich und ich würde es nicht ohne Anwalt empfehlen.

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#3
 Von 
prisma123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Aha ... warum hatte der VM denn gekündigt? Sicher, dass da nicht schon was anhängig, aber noch nicht zugestellt ist?

Gekündigt hatte er wegen Verkauf/Sanierung. Es kann natürlich sein, das da noch was um die Ecke kommt, aber ich habe seit der Kündigung nichts in dieser Sache von Ihm gehört. Und seit dem "Auszugstermin" sind auch schon wieder 5 Monate um. Und aus der stillschweigenden Fortsetzung des Mietverhältnisses kann ich doch eigentlich davon ausgehen, das die Kündigung nichtig ist, oder?

Zitat:
Sie haben schriftlich um Zustimmung mit welcher Begründung gebeten? Und mit welcher Begründung hat er abgelehnt?

Das wäre schön. Ich war davon ausgegangen, das das weiter so wie gehabt läuft, dass ich ihm den neuen Untermieter vorstelle und er diesen abnickt. Dieses mal ist er mir aber zuvor gekommen und hat mir während des Auszuges meiner MBW direkt gesagt, das er eine weitere Untervermietung (welcher Art auch immer) nicht gestattet (unter Zeugen).

Zitat:
Wenn der Vermieter eine Untervermietung nachweisbar egal an welchen Untermieter ablehnt, dann wird meiner Meinung nach ein Recht auf Mietminderung entstehen. Letztlich in einer Höhe, die der so verhinderten Untermiete entspricht. Aber auch das ist risikoreich und ich würde es nicht ohne Anwalt empfehlen.

Das ist eine sehr interessante Idee. Würde man das dann wie jeden anderen Mangel geltend machen? Also mit Vermieter zur Behebung auffordern und dann von der Miete abziehen? Oder eher wie Schadenersatz hinterher fordern?

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#4
 Von 
prisma123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

--Doppelpost--

-- Editiert von prisma123 am 14.01.2018 17:12

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9886 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von prisma123):
Das ist eine sehr interessante Idee. Würde man das dann wie jeden anderen Mangel geltend machen? Also mit Vermieter zur Behebung auffordern und dann von der Miete abziehen? Oder eher wie Schadenersatz hinterher fordern?
Du könntest zunächst den Vermieter allgemein unter Fristsetzung auffordern, einer Untervermietung nach § 553 BGB zuzustimmen, sofern in der Person des Untermieters keine wichtigen Gegengründe vorliegen. Die Daten des potentiellen Untermieters würdest du natürlich vor Untervermietung bekannt geben und nochmal speziell für den jeweiligen Untermieter zur Zustimmung auffordern. Anfügen sollte man noch Erklärungen, warum untervermietet werden soll.

Dann kann man abwarten, ob der Vermieter innerhalb der Frist reagiert.

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von prisma123):
Das ist eine sehr interessante Idee. Würde man das dann wie jeden anderen Mangel geltend machen? Also mit Vermieter zur Behebung auffordern und dann von der Miete abziehen? Oder eher wie Schadenersatz hinterher fordern?


... evtl. sollten SIe erst einmal den richtigen Weg versuchen, schriftlich Zusage zur Untervermietung MIT BEGRÜNDUNG erbitten und dann die schriftlichte Antwort abwarten.

Man hat vergessen Sie darauf hinzuweisen, dass Sie im Fall, dass die angepriesene Mietminderung nicht berechtigt ist (und das kommt schneller vor als man denkt), Sie flugs im Zahlungsrückstand sind und darauf kann man dann eine formvollendete fristlose Kündigung aufbauen. Ja nur zu, mindern Sie.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9886 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Man hat vergessen Sie darauf hinzuweisen, dass Sie im Fall, dass die angepriesene Mietminderung nicht berechtigt ist (und das kommt schneller vor als man denkt), Sie flugs im Zahlungsrückstand sind und darauf kann man dann eine formvollendete fristlose Kündigung aufbauen.
Es wurde explizit darauf hingewiesen, dass ein Anwalt kontaktiert werden soll. Sogar zweimal und mit der expliziten Einschätzung risikoreich. Das war hoffentlich deutlich genug.

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#8
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Konkrete Rechtsberatung findet in diesem Forum ja nicht statt. Es handelt sich also nur um einen sehr realistisch geschildeten Beispielfall, richtig?
Da müsste man dann dem Mieter sagen, dass er auf "Hat wer ne Idee, wie ich das rechtlich angreifen kann" keine juristisch begründeten Antworten bekommen kann in Deutschland, da vorbehaltlich einer anderslautenden vertraglichen Regelung sein Vermieter durchaus das Recht hat, Untervermietung ganz allgemein zu verbieten. Der Mieter kann nur die Zustimmung zu einem konkreten Untermietvertrag verlangen, wenn er dafür
1. ein Interesse am Abschluss des Vertrages hat, das erst nach Abschluss des Mietvertrages entstanden ist und
2. den konkreten Untermieter benennt

Das Interesse ist wohl nicht das Problem, wenn er schon seit Jahren untervermietet. Aber dass der Vermieter sich bei jedem Untermieter erneut überlegen kann, ob er den für zumutbar hält, wird der Mieter nicht unterbinden können.

Der Mieter ist deswegen nicht rechtlos: stimmt der Vermieter nach einer angemessenen Überlegungsfrist nicht zu, so kann seine Zustimmung eingeklagt werden. Springt in der Zwischenzeit der Untermieter ab, so mach der Vermieter sich schadenersatzpflichtig, wenn er laut Prozessergebnis seine Zustimmung hätte erteilen müssen.

Einziges Problem bleibt also: es ist eventuell etwas schwieriger, einen Untermieter zu finden, wenn man diesem nicht schon die Vermietergenehmigung zusagen kann. Das kann man aber nicht dem Vermieter anlasten.

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