Vermieter verbietet die Entsorgung von Katzenstreu über die Restmüll-Tonnen

29. Juni 2024 Thema abonnieren
 Von 
go671399-86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter verbietet die Entsorgung von Katzenstreu über die Restmüll-Tonnen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich hatte folgendes Schreiben unserer Hausverwaltung, welches an alle Mieter ging, im Briefkasten:

Zitat:

"[…] Da die Müllgebühren nach Personen berechnet und gezahlt werden (Katzen nicht mitgerechnet) geht es nicht an, dass die Katzenbesitzer einen Großteil der Mülltonnen mit ihrem Katzenstreu befüllen, und die anderen zahlenden Mietern, können deshalb ihren Müll nicht entsorgen. Bitte holen Sie sich beim Bürgeramt zusätzliche Müllsäcke, um ihr Katzenstreu zu entsorgen."

Wichtige Infos dazu:

6-Parteien-Mehrfamilienhaus

3 Tonnen für Restmüll mit jeweils 120 Litern

Darf mein Vermieter die Entsorgung des Katzenstreus im Hausmüll untersagen?

Wäre es nicht sinnvoller, dass der Vermieter mehr oder größere Tonnen bereit stellt?

Soweit ich weiß gehört das Katzenstreu in den Restmüll und mir als zahlender Mieter sollte diese Möglichkeit doch nicht genommen werden können.

Vielen Dank und MfG

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33940 Beiträge, 5862x hilfreich)

Zitat (von go671399-86):
Darf mein Vermieter die Entsorgung des Katzenstreus im Hausmüll untersagen?
Er hat es doch bereits getan. Ich meine, das darf er tun, aber Mieter, die mit Erlaubnis des Vermieters Katzen in der Wohnung halten, dürfen und können die Katzenstreu in der Restmülltonne entsorgen.
Zitat (von go671399-86):
und die anderen zahlenden Mietern, können deshalb ihren Müll nicht entsorgen.
Echt? Wie viele Katzen bzw. Katzenhalter gibts denn in dem Haus?
Zitat (von go671399-86):
Wäre es nicht sinnvoller, dass der Vermieter mehr oder größere Tonnen bereit stellt?
Nö. Dann würden sich die Mieter ohne Katzen wohl über die teureren Müllbeseitigungskosten beschweren.

edit
Ich lese gerade noch deinem anderen Beitrag zu den kiffenden Nachbarn--- es scheint sich ein Nachbarstreit zu entwickeln.
...Der arme Vermieter...


-- Editiert von User am 29. Juni 2024 12:53

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(123963 Beiträge, 40301x hilfreich)

Zitat (von go671399-86):
Da die Müllgebühren nach Personen berechnet und gezahlt werden (Katzen nicht mitgerechnet) geht es nicht an, dass die Katzenbesitzer einen Großteil der Mülltonnen mit ihrem Katzenstreu befüllen, und die anderen zahlenden Mietern, können deshalb ihren Müll nicht entsorgen.

Wo er Recht hat hat er Recht.
Der Vermieter hat hier sofort zu handeln und seiner Pflicht nach zu kommen, die Restmüllbehältnisse dem Bedarf anzupassen.

Ansonsten würde ich als Mieter nach erfolgloser Mängelmeldung im Rahmen der Selbstvornahme die amtlichen Restmüllsäcke nach Bedarf erwerben und die damit verbundenen Kosten von der Miete in Abzug bringen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1321 Beiträge, 150x hilfreich)

Zitat (von go671399-86):
6-Parteien-Mehrfamilienhaus

3 Tonnen für Restmüll mit jeweils 120 Litern


Wie viele Personen wohnen in dem Haus?

Zitat (von go671399-86):
Darf mein Vermieter die Entsorgung des Katzenstreus im Hausmüll untersagen?


Anscheinend nimmt das bei euch Überhand?

Gegen die Entsorgung von Katzenstreu im Restmüll im üblichen Rahmen hätte vermutlich kein Vermieter was einzuwenden.

Oder haben bei euch im Haus so viele Mieter eine Katze?

Zitat (von go671399-86):
Wäre es nicht sinnvoller, dass der Vermieter mehr oder größere Tonnen bereit stellt?


Klar, kann er machen, wird aber dann auch für alle teurer.

Und wahrscheinlich wird der eine oder andere Mieter sich fragen, warum er dafür mitzahlen soll, dass die Katzenhalter ihre Streu in der Restmülltonne entsorgen können.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#4
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1367 Beiträge, 228x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
warum er dafür mitzahlen soll, dass die Katzenhalter ihre Streu in der Restmülltonne entsorgen können.


Warum nicht?
Der Katzenhalter muss ja wiederum auch dafür mitzahlen, dass die Nachbarn mit Kindern ihre Windeln im Restmüll entsorgen, obwohl er vielleicht selber keine Kinder hat. Oder er muss mitzahlen für die Dinge, die sonst so im Restmüll von Nachbarn entsorgt werden, die bei ihm selber aber nicht anfallen.

Alles was in den Restmüll darf, darf er auch dort entsorgen (ich gehe hier natürlich von Haushaltsüblichen Mengen aus) und die Kosten müssen sich alle Mieter teilen.

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17209 Beiträge, 9496x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Der Katzenhalter muss ja wiederum auch dafür mitzahlen, dass die Nachbarn mit Kindern ihre Windeln im Restmüll entsorgen, obwohl er vielleicht selber keine Kinder hat.

Nein - in diesem Fall nicht.
Denn die Müllkosten werden laut Ausgangsbeitrag nach Personenzahl aufgeteilt.

Wie man es dreht und wendet:
Der Vermieter muss für mehr Müllkapazität sorgen.
Wer die dafür anfallenden Mehrkosten trägt, ist dann eine spannende Frage.
Der Vermieter jedenfalls nicht.
Müllkosten sind eindeutig auf die Mieter umlegbar.
Die Frage, ob man Haustiere in den Verteilerschlüssel einkalkulieren darf (also die Mehrkosten allein den Haustierbesitzern aufhalsen darf), würde ich nicht(!) pauschal mit "nein" beantworten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33940 Beiträge, 5862x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Der Vermieter hat hier sofort zu handeln
Echt? Was sagen später die katzenlosen Mieter, wenn die Müllbeseitigung wegen mehr Tonnen teurer wird?
Oder was sagen die äußerst sparsamen katzenlosen Restmüllerzeuger, die trotz minimaler eigener Restmüllmenge trotzdem immer volle Tonnen vorfinden und immer voll dafür bezahlen?
Nun noch mehr?

Es wird ein typisch deutsches Miet-Phänomen bleiben...



Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5226 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Anami):
cht? Was sagen später die katzenlosen Mieter, wenn die Müllbeseitigung wegen mehr Tonnen teurer wird?


Und was sagen Katzenbesitzer zu den Müllorgien feiernden Nichtkatzenebesitzer?

Hier ist der VM gefragt.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33940 Beiträge, 5862x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Hier ist der VM gefragt.
Der hat ja vermutlich aufgrund mind. 1 Beschwerde schon mal vorgelegt. Was sollte der nun weiter tun?

Evtl. gehts doch um Relationen? Evtl. klärt der TE uns noch auf?
- über die Anzahl der Katzen im Haus
- über die Anzahl der Babys oder andere windeltragenden Personen im Haus?
- ob wöchentlich oder 14-tägig geleert wird.

Wer feiert Müllorgien?
Evtl. kiffen die nur?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6602 Beiträge, 2334x hilfreich)

Zitat:
Bitte holen Sie sich beim Bürgeramt zusätzliche Müllsäcke, um ihr Katzenstreu zu entsorgen."

Ich dies "verbietet die Entsorgung von Katzenstreu über die Restmüll-Tonnen" überhaupt ein Verbot ?
Ich lese da deutlich ein "Bitte".-
Und Sinn macht die BItte natürlich schon. Der Vermiter könnte auch einen extra Müllbehälter nur für Katzentreu
beantragen und die Katzenbesitzer bitten diese Kosten zu tragen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39333 Beiträge, 14140x hilfreich)

drkabo, volle Zustimmung.

Vielleicht ein paar ergänzende Anmerkungen. Man ist immer gut beraten, gerade in einem Mehrfamilienhaus, nicht mit Kleinkram auf Konfrontationskurs zu gehen. Wir haben doch folgendes Problem, dass die Kalkulation von den Behörden, wie viel Müllraum zur Verfügung zu stellen ist, von dem Nutzer "mittlerer Art und Güte" ausgeht. Dieser Bedarf fließt dann automatisch auch in die Planung des Vermieters ein. Das legt sich dann auch in den Nebenlosten nieder.

So, nun kann sich natürlich individuell ein Mehrbedarf ergeben. Nicht nur Katzenstreu (für wie viele Katzen eigentlich?), sondern auch in menschlichen Pflegefällen, um mal ein häufig vorkommendes Beispiel zu nennen. Und da kommen wir zu der Frage, wie das zu managen und zu finanzieren ist. Ganz sicherlich muss der Vermieter ausreichend Tonnen zur Verfügung stellen. Beim Finanzieren tu ich mich schwer. Es geht ja da um eine kontinuierlich anfallende Mehrbelastung. Und die ist auch zuordenbar. Ich neige dazu, dieses dann zusätzlich dem Verursacher in Rechnung zu stellen, wobei ich mit Verursacher nicht die Katzen meine.

Praktische Lösung: man klinkt sich aus dem Haus-Müllsystem aus. Bestellt sich eine eigene Mülltonne (entweder über den Vermieter oder direkt, das ist regional unterschiedlich), zahlt diese alleine, schließt diese ab, damit andere nicht ihren Müll in Deiner Tonne entsorgen, und gut ist. Was spricht dagegen?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(123963 Beiträge, 40301x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich neige dazu, dieses dann zusätzlich dem Verursacher in Rechnung zu stellen

Das Deutsche Mietrecht neigt sich da aber leider in die entgegengesetzte Richtung.



Zitat (von wirdwerden):
Was spricht dagegen?

Das er dann immer noch mit 1 Kopf die anderen Mülltonnen mit finanziert. Denn es ist nicht zu erwarten, das die restlichen Mietparteien einer Änderung des Mietvertrages zustimmen werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(123963 Beiträge, 40301x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Ich dies "verbietet die Entsorgung von Katzenstreu über die Restmüll-Tonnen" überhaupt ein Verbot ?

Nö, denn
Zitat (von Spezi-2):
Ich lese da deutlich ein "Bitte".-




Zitat (von Anami):
Was sagen später die katzenlosen Mieter, wenn die Müllbeseitigung wegen mehr Tonnen teurer wird?
Oder was sagen die äußerst sparsamen katzenlosen Restmüllerzeuger, die trotz minimaler eigener Restmüllmenge trotzdem immer volle Tonnen vorfinden und immer voll dafür bezahlen?

Sie werden wohl die typisch Deutsche Eigenschaft pflegen, sich aufzuregen und zu meckern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3754 Beiträge, 597x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Praktische Lösung: man klinkt sich aus dem Haus-Müllsystem aus. Bestellt sich eine eigene Mülltonne (entweder über den Vermieter oder direkt, das ist regional unterschiedlich), zahlt diese alleine, schließt diese ab, damit andere nicht ihren Müll in Deiner Tonne entsorgen, und gut ist. Was spricht dagegen?

Sehe ich aus so, sofern einer weitere Tonne Platz hat.
Wie viele Katzenbesitzer gibt es in diesem Haus? Sind es mehrere, dann können diese eine eigene Tonne nehmen und selbige wird über die Katzenbesitzer abgerechnet.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5226 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich neige dazu, dieses dann zusätzlich dem Verursacher in Rechnung zu stellen, wobei ich mit Verursacher nicht die Katzen meine.


Wie das?
Zitat (von wirdwerden):
Praktische Lösung: man klinkt sich aus dem Haus-Müllsystem aus.


Das ist leider in vielen Gemeinden nicht so einfach, wie es dir aus den Fingern gleitet, zumal auch kein Anspruch auf eine solche besteht.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
tobiask21
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 3x hilfreich)

Genau durch solche Konstellationen entsorgen manche dann gerne Ihren Müll "wild". Bei uns in der Nachbarschaft entsorgt jemand schon seit 1 Jahr sein Katzenstreu "öffentlich". Mal Mitten auf der Straße, im Guli, Volle Säcke werden unter die Autos gestellt. Leider wurde er bis jetzt noch nicht erwischt. Der scheint immer nachts unterwegs zu sein und macht es so clever das ihn keiner dabei sieht.

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