Guten Tag,
ohne schriftliche Vorankündigung und nicht wie vertraglich vereinbart, verfügt der Vemieter nun die regelmäßige Reinigung des Hauses durch seinen Hausmeisterservice. Anscheinend da es bei Begehungen immer schmutzig wäre. Ist es aber nicht. Es gab keine schriftlich Aufforderung, Fristsetzung bzw. Kostenvoranschlag - es sind 3 Parteien im Hause - der mittlere vor 3 Wochen ausgezogen. Die beiden verbliebenen Parteien überlegen ob diese "Basta-Politik" überhaupt rechtens. ist. Was können wir tun?
Vermieter verfügt Reinigung durch Hausmeister-Service
9. September 2019
Thema abonnieren
Frage vom 9. September 2019 | 15:30
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter verfügt Reinigung durch Hausmeister-Service
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 9. September 2019 | 15:43
Von
Status: Gelehrter (10633 Beiträge, 4199x hilfreich)
Zitatnicht wie vertraglich vereinbart :
Was ist denn vertraglich vereinbart?
#2
Antwort vom 10. September 2019 | 09:19
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
nun, vereinbart ist, dass wir die Reinigung selber machen - es sind 3 Parteien - die mittlere Partei ist vor 3 Wochen ausgezogen und die oberste Partei kenne ich nicht. Das Schreiben landete einfach im Briefkasten von allen. Einfach so.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 10. September 2019 | 09:46
Von
Status: Unbeschreiblich (47457 Beiträge, 16801x hilfreich)
Wenn der Vermieter die Kosten selbst trägt, dann kann er das natürlich machen.
Allerdings gehen ich davon aus, dass der Vermieter die Kosten im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen will. Das obliegt jedoch nicht der freie Entscheidung des Vermieters, vielmehr setzt das begründete Abmahnung voraus, in dessen Folge die Reinigung durch die Mieter immer noch nicht besser geworden ist.
#4
Antwort vom 10. September 2019 | 12:04
Von
Status: Unbeschreiblich (31921 Beiträge, 5624x hilfreich)
Und nun soll ein R-Service das Treppenhaus reinigen, wo nur noch 2 Parteien wohnen?ZitatDas Schreiben landete einfach im Briefkasten von allen. Einfach so. :
Abwarten.
Evtl. braucht ihr diese Kosten nicht zahlen, wenn er sie später umlegen will.
So wie bisher selbst reinigen. Darüber Protokoll führen.ZitatWas können wir tun? :
Und jetzt?
Schon
266.594
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten