Vermieter verkauft, Neuer Vermieter kündigt uns!

5. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
FrauS
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter verkauft, Neuer Vermieter kündigt uns!

Hallo,

Unser aktueller Vermieter verkauft seine Wohnung. Ursprünglich wurde jemand gesucht der die Wohnung als Kapitalanlage kaufen will, da wir auch erst im April dieses Jahres eingezogen sind (Es wurden übrigens Mieter gesucht die länger drin bleiben - also wir..). Die Wohnung wird im Dezember an den neuen Vermieter übergeben.. der will uns auch direkt dann im Dezember eine kündigung schicken, da er die Wohnung als Eigenbedarf (für seine Tocher) nutzen will. Wir müssten dann im April raus. Wir hätten dann für 1Jahr Provision gezahlt.. von den Umzugskosten mal abgesehen. Welche Möglichkeiten haben wir Schadensersatz zu verlangen?
Klärt man das mit dem aktuellen Vermieter (er hätte sich ja auch im April dafür entscheidem können die Wohnung zu verkaufen) oder klärt man das mit dem neuen Vermieter? Soll ich einfach die Miete nicht mehr zahlen, da sowieso bei uns im Bad schimmel ist.. und bislang kam niemand der sich darum kümmert?

Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar!


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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

quote:
Soll ich einfach die Miete nicht mehr zahlen, da sowieso bei uns im Bad schimmel ist.. und bislang kam niemand der sich darum kümmert?

Das ist der beste weg um vor der ordentlichen Kündigung noch eine fristlose Kündigung zu bekommen.

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#2
 Von 
FrauS
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

"Das ist der beste weg um vor der ordentlichen Kündigung noch eine fristlose Kündigung zu bekommen."

darum schreibe ich ja auch in diesem forum um zu erfahren welche Rechte und Mittel ich habe nicht auf kosten zu sitzen. Es ist nun mal ärgerlich fast drei kaltmieten provision zu zahlen + umzugskosten. Und man letztendlich NICHTS davon hat. Und dann noch der Schimmel der seit 2 monaten im bad wuchert... letztendlich hab ich ja dann geld verschenkt und durfte sogar meine gesundheit schädigen...!

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#4
 Von 
FrauS
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Altbauwohnung... anscheinend ist ein rohr undicht.. denn der schimmel wuchert von oben nach unten an einem fleck.. direkt da wo das rohr entlang läuft.. Aber trotzdem danke für das kommentar. So schlau wär ich dann auch noch gewesen...
Außerdem ist das nicht die Frage die ich gestellt hatte und auch nicht das Hauptproblem!

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#5
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:
Welche Möglichkeiten haben wir Schadensersatz zu verlangen?


Wofür? Wenn die Kündigung rechtlich in Ordnung ist, wo wäre die Anspruchsgrundlage? Wenn sie nicht rechtlich in Ordnung ist, könnt ihr gegen sie vorgehen. Aber "Schadensersatz"?

Oder hat euch euer alter VM zugesichert, daß ihr dort "mindestens bis ..." wohnen bleiben könnt? Bzw. daß er niemals die Wohnung verkaufen wird und der neue VM euch dann nicht kündigen (können) wird?

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
FrauS
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

okay.. das wort schadensersatz wurde vllt falsch von mir gewählt.. eher ein "entgegenkommen" da ja anfangs ein mieter gesucht wurde der für länger drin wohnen bleibt. Der mietvertrag hat auch nicht befristet.. ich bin ja noch immer der meinung man hätte die wohnung einfach damals schon zum verkauf anbieten sollen.. und nicht erst mieter suchen die dann umsonst provision zahlen! klar.. es wurde eigtl ein Vermieter gesucht der diese wohnung nur als kapitalanlage möchte.. aber es ist nun mal so das unser baldiger "neuer" vermieter uns kündigt! darf der neue vermieter das überhaupt? ich habe i-wo gelesen das er erst nach 3 jahren die Wohnung als Eigenbedarf nutzen kann.. ist das richtig?

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47486 Beiträge, 16806x hilfreich)

Eine Kündigung wegen Eigenbedarf nach kurzer Mietdauer ist im Regelfall rechtsmissbräuchlich und daher unwirksam. Ich würde Euch daher empfeheln, einen Anwalt einzuschalten und gegen die Kündigung vorzugehen.

Vielleicht reicht es schon, dieses Verhalten anzukündigen, um damit eine Entschädigungszahlung für einen freiwilligen Auszug zu erhalten.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
FrauS
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die antwort!

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47486 Beiträge, 16806x hilfreich)

Wichtig zu wissen ist zudem, dass der Käufer eine Kündigung wegen Eigenbedarfs erst dann aussprechen darf, wenn er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Die Übergabe der Wohnung vom Verkäufer an den Käufer reicht nicht aus, um zu einer Kündigung berechtigt zu sein.

Meine vorhergehende Aussage gilt übrigens nur, wenn Ihr beim Abschluss des meitvertrages nichts davon wusstet, dass die Wohnung verkauft werden sollte.

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-- Editiert am 05.11.2010 16:38

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#11
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Wenn ihr von dem anstehenden Verkauf wusstet (wenn auch davon ausgehend, dass der Vermieter an einen Investor verkaufen will) warum habt ihr dann bei Vertragsabschluss keinen Kündigungsausschluss für eine gewisse Zeit vereinbart?
Ihr hättet dann an der Reaktion schnell gemerkt , wie ernst es dem Vermieter mit einem Verkauf an einen Investor ist.

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:
da ja anfangs ein mieter gesucht wurde der für länger drin wohnen bleibt.

Wurde das irgendwie schriftlich fixiert?



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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)
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