Vermieter verkauft das Haus was tun?

2. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
cloudy79
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 26x hilfreich)
Vermieter verkauft das Haus was tun?

hi,

habe heute erfahren das unser Vermieter das Haus verkauft und einen neuen Käufer hat.

Der neue Käufer will aus dem Haus in dem mehrere Mieter wohnen, Eigentumswohnungen daraus machen.

Haben wir Mieter das Recht auf den alten Mietvertrag zu bestehen und darin weiterhin wohnen zu dürfen?

Mein Mietverein sagte soviel das wir nichts voreilig unterschreiben sollen.

Wie sehen unsere Chancen?

danke für baldige antworten

gruss cloudy

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Euer Vermieter hat einen NEUEN Käufer, schreibst Du, war schon einmal ein Verkauf geplant?
Ist es sicher, dass die Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden sollen?
Wenn ja, so genießt Ihr dann einen besonderen Mieterschutz.

Eine Umwandlung ist grundsätzlich kein Kündigungsgrund. Zwar versuchen immer wieder rücksichtslose Spekulanten, insbesondere ältere uninformierte Mieter mit einer Kündigung zu überrumpeln oder sie suchen nach irgendwelchen anderen Vorwänden, um die Mieter loszuwerden.

Rechtlich ist jedoch die Umwandlung bzw. der Verkauf der Wohnung kein Grund zur Kündigung des Mieters - weder durch den alten noch durch den neuen Eigentümer der Wohnung.
Tatsächlich gehen die Schutzrechte von Mietern umgewandelter Wohnungen sogar über den allgemeinen Mieterschutz hinaus!!!!

Denn das Kündigungsrisiko wegen Eigenbedarfes erhöht sich freilich nach einer Umwandlung, da die meisten Käufer sich genau deswegen eine Eigentumswohnung zulegen, weil sie selbst dort einziehen möchten.

Um dieses Risiko zu reduzieren, wird die Eigenbedarfskündigung in Umwandlungsobjekten kraft Gesetzes wenigstens d r e i Jahre lang ausgeschlossen.
Gleiches gilt für den zweithäufigsten Kündigungsgrund, nämlich die „Hinderung an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung" der Wohnung durch das bestehende Mietverhältnis. Auch dieser kann drei Jahre lang nicht angeführt werden.

Also: sollte eine Kündigung kommen, so sofort schriflich Widerspruch einlegen und auf den Mieter- bezw. Kündungsschutz bei Umwandlung einer Mietwohnung in ETW verweisen.

Und schau mal hier:

http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrecht/Mietrechtsthemen/mitum.htm



-- Editiert von odil am 03.07.2006 00:29:26

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#2
 Von 
cloudy79
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 26x hilfreich)

hi,

danke dir.

Ja ein Verkauf ist geplant und die leuts waren schon da um über Verkauf/kauf zu reden. Habe es mitbekommen weil vermieter im Haus wohnt. Und wir zufällig die leut kommen gesehen haben. Daher ist meine Sorge ob wir dann raus müsen oder ob wir bleiben dürfen und weiterhin laut bisherigen Mietvertrag wohnen können.

gruss cloudy

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Der neue Käufer will aus dem Haus in dem mehrere Mieter wohnen, Eigentumswohnungen daraus machen.

Das spricht nicht dafür, dass der Käufer selbst einziehen will.

Nach so einer Umwandlung besteht übrigens eine Kündigungssperrfrist von 3 Jahren, in einzelnen Regionen sogar von 10 Jahren.

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