Guten Tag,
mein Vermieter hat sich entschlossen meine Mietwohnung zu verkaufen. Ich wohne hier seit 9 Jahren und da ich eventuell raus muss würde mich sehr interessieren wielange meine Kündigungsfrist ist und noch wichtiger, ob sich bei einem neuen Käufer/Vermieter diese Kündigungsfrist eventuell verändert? Das mein Vermieter also Verkauft, ich raus muss und da ich ja dann einen neuen Vermieter haben würde meine Kündigungsfrist nichtig wäre da ja ein neuer Vertrag aufgesetzt würde oder ich eben raus müßte?
Vermieter verkauft die Wohnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hallo Ernst,
der Käufer steigt als Rechtsnachfolger in den Mietvertrag ein; es wird weder ein neuer Vertrag abgeschlossen noch ändern sich in irgendeiner Form Deine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag.
Für die Beurteilung einer möglichen Kündigungsfrist wäre es wichtig, zu wissen, ob Deine Wohnung schon vor Deinem Einzug eine Eigentumswohnung war oder dies erst während Deiner Mietzeit wurde.
Wenn es sich schon vor dem Abschluss des Mietvertrages um eine Eigentumswohnung gehandelt hat, dann beträgt die Kündigungsfrist für den Vermieter 9 Monate.
Auch der neue Eigentümer kann nur dann kündigen, wenn er z.B. Eigenbedarf anmeldet. Außerdem kann er frühestens dann die Kündigung aussprechen, wenn er im Grundbuch eingetragen ist.
In so einem Fall bietet es sich übrigens an, über einen Aufhebungsvertrag gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung nachzudenken.
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Vielen Dank für die schnelle Hilfe! Die Wohnung ist schon immer eine Eigentumswohung im Besitz meines Vermieters gewesen.
Wie ist das mit einer eventuellen Abfindung bzw Aufhebungsvertrag gemeint? Gibt es dafür einen Maßstab, eine Richtlinie welcher Betrag dafür angemessen wäre?
Die Kaution der Wohung war sehr hoch, diese muss dann auch der neue Vermieter bei einem Auzug zahlen oder muss die noch der alte Vermieter erstatten?
Der Vermieter kann in der Regel einen höheren Preis für die Wohnung erzielen, wenn diese leer steht.
Auf der anderen Seite hat er aber keine Möglichkeit, Dir zu kündigen.
Die Gefahr, dass ein neuer Eigentümer Dir wegen Eigenbedarf kündigt, ist wahrscheinlich recht hoch.
Da liegt es doch nahe, dass der Mieter bei freiwilligem Auszug von dem höheren Verkaufserlös etwas abbekommt. Bei einer berechtigten Eigenbedarfskündigung hat der Mieter keine Ansprüche.
Das Ganze ist natürlich eine für beide Seiten freiwillige Vereinbarung.
Der Mieter sollte sich bei seiner Forderung an den Umzugskosten zzgl. 'Schmerzensgeld' orientieren. Der Vermieter wird sich an dem zu erzielenden zusätzlichen Verkaufserlös orientieren. Am Ende ist das aber reine Verhandlungssache. Konkrete Richtlinien gibt es dafür nicht.
Die hinterlegte Kaution muss der neue Vermieter zurückzahlen.
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