Vermieter verklagen auf Auszahlung der Kaution

2. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
cologne1994
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter verklagen auf Auszahlung der Kaution

Guten Tag,

Kurzfassung: 3er WG, wir hatten die Miete gemindert, bei meinem Auszug ist ihm die Minderung erst aufgefallen, sodass wir dann alle drei auch ausgezogen sind.

Vertragsende war der 30/31.09.2017.
Kautionssumme 50% = 1750,-€
Der Vermieter hat generell nicht auf Kontakt von uns reagiert (Anrufe/Briefe etc.).

Ich wollte jetzt mal ausloten ob und wie ich meinen Teil der Kaution (50%) einklagen kann.
Der Mieterverein Köln übernimmt den juristischen Part vor Ort.

1.
Ich wollte gerne aus Erfahrungsberichten wissen ob Klagen dieser Art von Erfolg sind?
(Sideinfo: der Angeklagte (Vermieter) öffnet keine Briefe)
Ich habe gehört, dass ich auch nachweisen muss wie weit ich mich um die Kautionsrückzahlung gekümmert habe.

2. Dauer des Prozesses - Wie lange ist der Zeitraum des Prozesses? "Lohnt" sich der Aufwand?

Hypothetisch: Der Vermieter reagiert nicht. Gericht entscheidet zu meinen Gunsten. Die Auszahlung würde dann über ein Inkassobüro abgewickelt/eingetrieben werden. Stehen zeitlicher und finanzieller Aufwand überhaupt noch in einem Verhältnis zu der Kaution oder gleicht das eher einem "Rachefeldzug" (Smiley) ?

3.
Der Vermieter kann die Kaution bis zu 2 Jahre einbehalten für etwaige anfallende Rechnungen/Baumaßnahmen und die NK Abrechnung. Außerdem kann er bis zu 2 Jahre nach Vertragsende mögliche Mietschulden verlangen und danach wären diese verjährt. Korrekt?

Sollte ich essentielle Informationen vergessen haben, liefere ich die gerne nach.

VG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120331 Beiträge, 39875x hilfreich)

Zitat (von cologne1994):
Der Vermieter hat generell nicht auf Kontakt von uns reagiert (Anrufe/Briefe etc.).

Auf "Kontakte" muss er auch nicht reagieren. Auf Mängelmeldungen übrigens auch nicht.

Kann man den Zugang der Mängelmeldungen denn gerichtsfest nachweisen?



Zitat (von cologne1994):
Der Vermieter kann die Kaution bis zu 2 Jahre einbehalten für etwaige anfallende Rechnungen/Baumaßnahmen und die NK Abrechnung.

In Deutschland nur einen dafür angemessenen Anteil.

Ansonsten wäre innerhalb von 6 Monaten nach Mietende über die Kaution abzurechnen. Insofern wäre anzuraten erst mal diese 6 Monate vergehen zu lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von cologne1994):
Ich wollte jetzt mal ausloten ob und wie ich meinen Teil der Kaution (50%) einklagen kann.


Vermieter nachweislich (Einwurfeinschreiben) auffordern, die Kaution auszubezahlen, Frist setzen..... (bis 31.01.2020 ?)... nach Ablauf der Frist online einen Mahnbescheid beantragen (kostet dann nur die Gerichtsgebühr), wenn diesem nicht widersprochen wird (Vermieter öffnet Briefe nicht ?) Vollstreckungsbescheid beantragen (noch einfacher als der Mahnbescheid) und wenn dieser 14 Tage später rechtskräftig ist, einen Antrag auf Pfändungs- und Überweisungsbeschluss stellen und das Konto des Vermieters pfänden lassen....

Kostet bei Deinem Betrag wohl keine 200 EUR alles in allem........

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cologne1994
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vermieter nachweislich (Einwurfeinschreiben) auffordern, die Kaution auszubezahlen, Frist setzen..... (bis 31.01.2020 ?)... nach Ablauf der Frist online einen Mahnbescheid beantragen (kostet dann nur die Gerichtsgebühr), wenn diesem nicht widersprochen wird (Vermieter öffnet Briefe nicht ?) Vollstreckungsbescheid beantragen (noch einfacher als der Mahnbescheid) und wenn dieser 14 Tage später rechtskräftig ist, einen Antrag auf Pfändungs- und Überweisungsbeschluss stellen und das Konto des Vermieters pfänden lassen....

Kostet bei Deinem Betrag wohl keine 200 EUR alles in allem........

Danke sehr - Das ist ja sowohl finanziell als auch von der Dauer her im Rahmen.
Der Verweis auf die Kommunikationsprobleme mit dem Vermieter hat sich damit auch geklärt.


Kann man den Zugang der Mängelmeldungen denn gerichtsfest nachweisen?

Nein, der Postbescheid (Einwurfeinschreiben) liegt nicht mehr vor. Beim Mieterschutzbund wurde mir geraten, erstmal abzuwarten. Die zwei anderen Mitbewohner sind dann später auch ausgezogen.

Ist es denn korrekt, dass nach 2J die Verjährungsfrist für Mietforderungen abgelaufen ist?

0x Hilfreiche Antwort

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