Mein Mietvertrag hätte eigentlich geendet am 30.04.2024
Mein Mietverhältnis endet am 31.03.2023
Der Nachmieter hat den Mietvertrag bereits unterschrieben, die Übergabe erfolgt ebenfalls am 31.03.2023
Die Kündigungsbestätigung habe ich bereits auch erhalten, dass das Mietverhältnis beenden worden ist.
Ich habe rechtzeitig einen Nachmieter gefunden, sodass keine Lücken oder leeren Räumen entstehen für den Vermieter. Per Telefon wurde mir mitgeteilt, dass eine Bearbeitungsgebühr auf mich zukommen würde, dem ich am Telefon nur mündlich zugestimmt habe.
Heute habe ich Post mit einer "Bearbeitungsgebühr" von sage und schreibe 937€ bekommen für "zwei Monatsmieten". Ist das ein Scherz oder Betrug? Ich kenne sowas wie eine Auszugsgebühr, aber keine 937€!!!
Was soll ich nur tun?
-- Editiert von User am 26. März 2023 17:28
Vermieter verlangt 937€ Bearbeitungsgebühr für vorzeitige Entlassung, bitte um schnelle Hilfe!
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatHeute habe ich Post mit einer "Bearbeitungsgebühr" von sage und schreibe 937€ bekommen für "zwei Monatsmieten". :
Diese 937 EUR sind 2 Monatsmieten oder wie ist das zu verstehen?
Ja richtig, sind zwei Monatsmieten.
Hier ein Ausschnitt aus meinem Mietvertrag
https://imgur.com/a/H1jCRpF
-- Editiert von User am 26. März 2023 17:57
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
War die Befristung überhaupt zulässig?
Ich glaube das wird Sache für einen Anwalt.
ZitatIch glaube das wird Sache für einen Anwalt. :
Wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben. Der Brief wurde auch ganz salopp verfasst.
"Sehr geehrte Herr *****
für die vorzeitige Entlassung berechnen wir Ihnen eine Bearbeitungsgebühr von zwei Monatsmieten zzgl. Mehrwertsteuer"
Das wars...
ZitatIst das ein Scherz oder Betrug? :
Weder noch.
Es ist eine vertragliche Vereinbarung der man auch zugestimmt hat.
ZitatDie Kündigungsbestätigung habe ich bereits auch erhalten :
Zitatfür die vorzeitige Entlassung :
Finde den Widerspruch...
ZitatWeder noch. :
Es ist eine vertragliche Vereinbarung der man auch zugestimmt hat.
Finde nichts davon in meinem Mietvertrag.
Ich meine, nichts, außer der Wohnungsübergabe am 31.3.23.ZitatWas soll ich nur tun? :
Er hat dir gekündigt? Oder hast du mit wichtigem Grund die vorzeitige Entlassung aus dem MV gefordert?
Hat der Vermieter den Nachmieter *akzeptiert*? d.h. hat auch der Vermieter den MV mit dem Nachmieter unterschrieben?
Der saloppe Brief bezieht sich nicht einmal auf den § 22 deines MV.
ZitatIch meine, nichts, außer der Wohnungsübergabe am 31.3.23. :
Er hat dir gekündigt? Oder hast du mit wichtigem Grund die vorzeitige Entlassung aus dem MV gefordert?
Hat der Vermieter den Nachmieter *akzeptiert*? d.h. hat auch der Vermieter den MV mit dem Nachmieter unterschrieben?
Hallo,
Ja er hat mir gekündigt und ich habe auch die Kündigungsbestätigung bekommen.
Der Nachmieter wurde akzeptiert, der Mietvertrag unterschrieben und die Nachmieterin wird am 31.3.23 die Wohnung beziehen.
Ich wurde am Telefon darauf hingewiesen, dass ich womöglich was zahlen müsste, aber wie viel war alles so Fadenscheinig. Unterschrieben habe ich nichts, dann kam die Rechnung. Gekündigt wurde mir, bevor ich die Rechnung überhaupt erhalten habe.
"Hiermit bestätigen wir Ihnen, dass ihr Mietvertrag vorzeitig zum 31.03.23 endet. Alle übrigen Bestimmungen aus der Kündigungsbestätigung vom 08.02.23 bleiben bestehen".
Das stand in der Kündigung.
-- Editiert von User am 26. März 2023 18:57
ZitatFinde nichts davon in meinem Mietvertrag. :
Und?
Völlig irrelevant.
ZitatUnterschrieben habe ich nichts :
Ist auch nicht notwendig.
Zitataber wie viel war alles so Fadenscheinig. :
Dann sollte man halt bei so was nicht einfach ins Blaue hinein zustimmen.
ZitatJa er hat mir gekündigt :
Aha, nun hat auf einmal der Vermieter gekündigt ... ?
ZitatDas stand in der Kündigung. :
Mit Sicherheit nicht.
ZitatMit Sicherheit nicht. :
Was soll das? Warum sollte ich lügen? Ich kann dir den Brief gerne abfotografieren, das ist alles was dort stand. Wenn du mir nicht helfen willst und mich hier nur schikanierst, dann bitte ignoriere einfach mein Problem. Danke!
Ich habe einen Nachmieter gesucht und dem Vermieter gefragt ob er mich vorzeitig entlassen kann. Als ich den Nachmieter vorgestellt habe, kam kurz darauf die Kündigungsbestätigung vom Vermieter.
ZitatWenn du mir nicht helfen willst und mich hier nur schikanierst, dann bitte ignoriere einfach mein Problem. :
Bereits geringste Grundkenntnisse der deutschen Sprache lassen erkennen, dass das zitierte nicht aus einer Kündigung stammen kann.
Offenbar bist Du - warum auch immer - damit überfordert den Sachverhalt korrekt und für Dritte verständlich zu schildern.
Insofern erscheint es ratsam, dass man sich mit der Angelegenheit an jemanden wie einen Rechtsanwalt wendet.
Mindestens der zweite Teil des zitierten Passus aus dem Mietvertrag ist übrigens unwirksam, aber das nur nebenbei. Ist hier ja eh nicht relevant.
Der Ver,ieter ist beweispflichtig für eine konkrete Vereinbarung. Übliche Kostensätze gibt es hierbei nicht. Er müsste konkret die Höhe der Vereinbarung beweisen.ZitatIch wurde am Telefon darauf hingewiesen, dass ich womöglich was zahlen müsste, aber wie viel war alles so Fadenscheinig. :
Alternativ könnte er versuchen zu beweisen, dass er einen Schaden in genau dieser Höhe hat. Sehe ich nicht wie das gehen soll.
Da bereits das Ende des Mietvertrages bestätigt wurde, kannst du die Rechnung erstmal ignorieren. Besser wäre es, bei der Wohnungsübergabe ein kurzes Schreiben mit der Ablehnung der Rechnung mangels Vereinbarung mitzubringen. Bitte genau aufpassen, was im Übergabeprotokoll steht. Ich würde mich wundern, wenn der Vermieter da nicht noch versucht, irgendwelche für ihn vorteilhaften Vereinbarungen unterzubringen.
Weil noch niemand etwas dazu geschrieben hat
Die in #2 zitierte Vereinbarung (auf die der Vermieter sich anscheinend berufen will) spricht von einem Schadensersatz und nicht von 2 Monatsmieten.
DerVermieter müßte also einen Schaden nachweisen.
Nach der Schilderung wurde die Wohnungen ohne Mietausfall sofort wieder vermietet, also ohne Schaden.
Was will der Vermiter denn für einen Schaden ersetzt verlangen ??
ZitatWas will der Vermiter denn für einen Schaden ersetzt verlangen ?? :
Er will eine Bearbeitungsgebühr, keinen Schadenersatz.
ich gehe eher davon aus, das wir hier einen Aufhebungsvertrag haben könnten und da sind die Beträge durchaus pauschal und unabhängig vom Schaden.
Nach weiteren Details des Fragers kommt etwas Licht ins Dunkle.
Es liegt ein rechtskonformer Kündigungsausschluss vor. Es gibt hier in dem Falle also weder eine Kündigung und somit auch keine Kündigungsbestätigung.
Insofern hat sich mein Verdacht in Richtung Aufhebungsvertrag durchaus bestätigt.
ZitatMein Mietvertrag hätte eigentlich geendet am 30.04.2024 :
Nein, hätte er nicht.
Der Mietvertrag läuft - wie man deutlich lesen kann - unbefristet.
Das ist korrekt. Aber in diesem Fall hat der Vermieter ein Problem: Es ist unzweifelhaft vom Mieter zu beweisen, dass das Mietverhältnis gemeinsam beendet wurde. Gibt ja schließlich entsprechende Schreiben. Zudem würde sich der Vermieter absolut ins Bein schießen, wenn er jetzt anderes behaupten würde, denn er hat schon neu vermietet und muss am 1.Spiel die Wohnung an den neuen Mieter übergeben.Zitatch gehe eher davon aus, das wir hier einen Aufhebungsvertrag haben könnten und da sind die Beträge durchaus pauschal :
Der Mieter tut sich also leicht mit dem beweisen, dass ein Aufhebungsvertrag existiert. Wie will jetzt der Vermieter beweisen, dass eine Entschädigung in der geforderten Höhe vereinbart wurde? Selbst wenn er die telefonische Andeutung zu Bearbitungskosten und die Zustimmung des MIeters beweisen könnte, dann fehlt immernoch der Beweis über die Höhe.
Bei Handwerkerarbeiten wird ohne Vereinbarung eines expliziten Honorars von einer ortsüblichen Höhe ausgegangen. Die gibt es aber bei Aufhebungsverträgen im Mietrecht nicht. Die sind sehr individuell. Von daher sehe ich nicht, wie die Höhe der Forderung vom Vermieter bewiesen werden soll.
Insoweit kann es also sein, dass dem Wortlaut nach auf den Aufwand mit der Bearbeitung dieses Aufhebungsvertrages abgestellt wird, wenn der Vermieter die Vereinbarung von Bearbeitungskosten beweisen kann. Da die Nachmietersuche durch den Mieter vorgenommen wurde, entfällt an der Stelle der Vergleich mit einem Makler. Der Mieter hat ja offenbar die Aufgaben des Maklers übernommen. Ehrlich gesagt sehe ich dann nichts, was einen Aufwand von 1000 Euro netto hervorruft. Schon alleine der Ansatz über zwei Nettomieten ist dann unsinnig.
Ich habe heute mit einem Anwalt telefoniert und ihm die Sache geschildert. Er selbst sagte erstmal nichts bezahlen, da solch ein Betrag ungewöhnlich sei, vorallem wenn Mieter sich um den Nachmieter gekümmert hat. Am Freitag gehe ich mit den Unterlagen zu ihm.
ZitatIch habe heute mit einem Anwalt telefoniert und ihm die Sache geschildert. Er selbst sagte erstmal nichts bezahlen (...) :
Dazu hätte ich dir auch geraten.
Wenn der Vermieter eine Bearbeitungsgebühr von dir will, kann er ja klagen...ich kann mir nicht vorstellen, dass er damit durchkommt.
-- Editiert von User am 27. März 2023 15:02
Ich nicht. Zumindest dann nicht, wenn es keine Rechtschutzversicherung gibt. Dazu ist es meiner Meinung nach viel zu früh. Das Geld wäre später möglicherweise besser investiert. Aber sei's drum. Sofern die Wohnungsübergabe vor dem Anwaltstermin ist, so versuche dort nichts rechtlich relevantes zu unterschreiben. Sonst kann auch der Anwalt nicht mehr viel machen.ZitatDazu hätte ich dir auch geraten. :
In den meisten Fällen wird er wohl einfach die Kaution dafür nehmen. Dann muss der Mieter aktiv werden und auf Kautionsrückzahlung klagen. Klar, kann man machen. Aber von alleine wird's in der Regel nicht funktionieren.ZitatWenn der Vermieter eine Bearbeitungsgebühr von dir will, kann er ja klage :
Ich melde mich zurück mit Neuigkeiten.
Ich war heute bereits bei einem Anwalt für Mietrecht und folgendes wurde besprochen:
1. Der Mietvertrag wurde genaustens vom Anwalt begutachtet. Dort konnte er keinerlei Vereinbarung finden, die diese 937€ rechtfertigen.
2. Habe ich mich ganz alleine um die Nachmieterin gekümmert und für einen lückenlosen Übergang gesorgt.
3. Er sagte selbst, dass das ein Versuch ist mir Geld aus der Tasche zu ziehen (typisch für Genossenschaften)
Wir sind jetzt so verblieben, dass ich die Zahlung auf jeden Fall ignorieren soll, da schriftlich darüber nichts festgelegt worden ist, außer die mündliche Benachrichtigung am Telefon. Er sagte auch, die könnten jetzt auch vor Gericht sagen, dass Mitarbeiter am Telefon zugehört haben, wie mir dort gesagt wurde ich soll das bezahlen, aber eher unwahrscheinlich und nicht wirklich zulässig.
Ich hoffe, dass ich da ohne Zahlung rauskomme.
Lg
-- Editiert von User am 28. März 2023 18:08
ZitatDort konnte er keinerlei Vereinbarung finden, die diese 937€ rechtfertigen. :
Richtig, das war ja schon klar.
ZitatWir sind jetzt so verblieben, dass ich die Zahlung auf jeden Fall ignorieren soll, da schriftlich darüber nichts festgelegt worden ist, außer die mündliche Benachrichtigung am Telefon. :
Dann so machen.
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