Vermieter verlangt Aufwandsentschädigung

24. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb464434-65
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter verlangt Aufwandsentschädigung

Hallo,
ich stecke in einer etwas heikleren Situation:
Ich habe einen Mietvertrag für mindestens 4 Jahre unterschrieben, und hab beim Vermieter nachgefragt ob ich 1. überhaupt und/oder 2. unter welchen Bedingungen ich frühzeitig aus dem Mietvertrag komme, da erst 2 Jahre davon um sind.
Die einzige Bedingung die er zu der Zeit gefordert hat, war dass ich einen passenden Nachmieter organisiere.
Dann habe ich die Anzeige geschaltet, Besichtigungen organisiert und mehrere Nachmieter gestellt, wobei jetzt ein passender Nachmieter auch den Mietvertrag zum 1.05. unterzeichnet hat.
Jetzt hat mir mein Vermieter eine Auflösungsvereinbarung zukommen lassen, die aber auf einmal 348Euro "Aufwandsentschädigung" beinhaltet.

Darf er das? Von einer Aufwandsentschädigung steht NICHTS im Mietvertrag, allerdings steht da auch nicht, dass ich überhaupt vor Ablauf der 4 Jahre aus dem Vertrag kann.
Muss ich diesen Kompromiss in Kauf nehmen und eingehen?
Ich zahle derzeit 311Euro Kaltmiete.

VIELEN DANK IM VORAUS!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3205 Beiträge, 1438x hilfreich)

Zitat (von fb464434-65):
Ich habe einen Mietvertrag (123recht.net Tipp: Mietvertrag Vorlage Wohnung ) für mindestens 4 Jahre unterschrieben,


Genauer Wortlaut der entsprechenden Klausel?

Zitat (von fb464434-65):
Jetzt hat mir mein Vermieter eine Auflösungsvereinbarung zukommen lassen, die aber auf einmal 348Euro "Aufwandsentschädigung" beinhaltet.

Darf er das?


Seine Bedingung dich vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen. Er hätte auch auf Vertragserfüllung deinerseits bestehe können. Einen gestellten Nachmieter hätte er auch nicht akzeptieren müssen.

Sagen wir mal so, dir sind mindestens 2 Monatsmieten erspart geblieben.

-- Editiert von Anitari am 24.04.2017 17:58

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9148 Beiträge, 4272x hilfreich)

Zitat (von fb464434-65):
wobei jetzt ein passender Nachmieter auch den Mietvertrag zum 1.05. unterzeichnet hat.
Wurde der Mietvertrag des Nachmieters bereits von beiden Seiten unterschrieben und will der Nachmieter auch wirklich einziehen? Dann könntest du die Forderung des Vermieters einigermaßen entspannt sehen. Wenn kein Aufhebungsvertrag mit dir zustande kommt, hat dein Vermieter ein Problem. Denn wie will er dann dem Nachmieter die Wohnung am 1.5. überlassen? Du bist dann ja noch Mieter! Der Vermieter ist dann nicht mehr wirklich in der Position, Forderungen zu stellen.

Aber natürlich muss man bei sowas vorsichtig sein. Kann sein, dass er in den sauren Apfel beißt und dem Nachmieter lieber den Schadensersatz bezahlt und du bleibst dann noch die nächsten 2 Jahre auf der Miete sitzen. Seh es als Pokerspiel. Dein Einsatz ist die Restmiete, sein Einsatz Schadensersatz für den Nachmieter, wenn er den Mietvertrag nicht einhalten kann. Überlege selbst, welches Blatt dir besser gefällt.

Wenn der Mietvertrag mit dem Nachmieter jedoch noch nicht unterschrieben wurde, dann sieht sein Blatt deutlich besser aus als deins.



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#3
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 196x hilfreich)

Zitat (von fb464434-65):
Dann habe ich die Anzeige geschaltet, Besichtigungen organisiert und mehrere Nachmieter gestellt, wobei jetzt ein passender Nachmieter auch den Mietvertrag zum 1.05. unterzeichnet hat.


Für wen wäre der Nachmieter passend?

Zitat (von fb464434-65):
Ich habe einen Mietvertrag (123recht.net Tipp: Mietvertrag Vorlage Wohnung ) für mindestens 4 Jahre unterschrieben,


3 Monate vor Ablauf der 4 Jahre darfst/kannst Du kündigen, soll heissen, nach 45 Monaten. Ansonsten wäre eine fristlose Kündigng innerhalb des Kündigungsausschlusses möglich, sofern Du dazu Grund hast/hättest.§ 543 BGB

-- Editiert von Banane123 am 24.04.2017 19:19

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#4
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2455 Beiträge, 634x hilfreich)

Anitari wollte wohl ehr daraufhin hinweisen, dass ein Kuendigungsausschluss ueber 48 Monate häufig ungültig ist und es dann nur 3 Monate sind.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#5
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3205 Beiträge, 1438x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
3 Monate vor Ablauf der 4 Jahre darfst/kannst Du kündigen, soll heissen, nach 45 Monaten


Oder jetzt zum 31. Juli, falls die Kündigungsverzichtsklausel unwirksam sein sollte.

Zitat (von Akkarin):
Anitari wollte wohl ehr daraufhin hinweisen, dass ein Kuendigungsausschluss ueber 48 Monate häufig ungültig ist und es dann nur 3 Monate sind.


3 Monate sind es für den Mieter immer. Daran ändert auch ein Kündigungsverzicht nichts.

Aber richtig, ich wollte darauf hinweisen das die Klausel möglicherweise unwirksam sein könnte.

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„Sie hören von meinem Anwalt"
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