Folgendes Problem: Mein Mann und ich haben Mitte September eine Wohnung besichtigt. Kurz darauf einen Mietvertrag zum 15.10. geschlossen. Zum 1.10. kontaktierte uns der Vermieter und teilte uns mit, dass die Wohnung wegen der Vormieter in einem nicht bewohnbaren Zustand befindet. Sein Wortlaut „Im Oktober wird das nichts mehr". Die Wohnung musste entrümpelt werden und laut ihm desinfiziert. Entrümpelt wurde sie, desinfiziert nicht. Am Dienstag haben wir die Wohnung das erste Mal leer besichtigt. Auf den ersten Blick halb so wild. Wir bekamen den Schlüssel und sind am Mittwoch rein um mit den üblichen Renovierungsarbeitenn zu beginnen. Dann folgte ein Schock auf den nächsten. Die Laminatböden überall aufgequollen und verkratzt. Mäusekot in der Einbauküche, verschimmelte Küchenschränke, eine tote Maus, inklusive Maden im Schlafzimmer. Die Ecken voll mit Mottenlarven. Die Gegensprechanlage und ein paar Steckdosenleisten defekt. Nicht richtig funktionierende Rolläden, angefressene Türen und Bodenleisten. Wir haben im Wohnzimmer dann die Leisten weggemacht und ein Brett vom Laminat rausgenommen. Darunter noch Teppichboden, übersäht mit Tierhaaren, es hat bestialisch gestunken, überall gelbe Flecken auf dem Teppich unter dem Laminat (Tierurin?) unter den leisten wieder Mäusekot und ausgetrocknete und lebende Maden. Kammerjäger soll jetzt kommen, Kosten für neuen Boden übernimmt er. Da wir uns privat kennen, haben wir angeboten den Rest des Bodens und den Ausbau der Küche zu übernehmen. Alle 4 Zimmer der Wohnung sind dann also quasi im Rohbau, kein Boden, keine Tapeten. Also noch sehr viel Arbeit. Kammerjäger war bisher auch keiner da. Die Miete
will er, obwohl die Wohnung so ja nicht bewohnbar ist, ab dem 15.10.
ist das überhaupt rechtens? Falls nicht, Gibt es Paragraphen die ich nennen kann?
Ich hoffe auf schnelle Antwort, danke im Voraus
Vermieter verlangt Miete trotz Rohbau
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



ZitatDie Miete will er, obwohl die Wohnung so ja nicht bewohnbar ist, ab dem 15.10. :
Wenn die Wohnung unbewohnbar ist, könnt Ihr die Miete um 100% mindern und Euch für die zeit bis diese bewohnbar ist eine Ersatzwohnung nehmen ggf. Hotelzimmer. Bitte beachten, Ihr habt eine Schadensminderungspflicht, könnt also nicht einfach Kosten ohne Ende produzieren.
Unausweichliche Mehrkosten muss der Vermieter tragen, ggf höhere Miete Ersatzwohnung usw. Aber nur, was über den betrag der geminderten Miete hinausgeht !
-- Editiert von philosoph32 am 11.10.2019 11:56
Er sagt, die Wohnung sei bewohnbar, sobald der Kammerjäger da war. Egal ob Boden liegt oder Tapeten an der Wand sind.
Ab wann gilt rechtlich gesehen eine Wohnung denn als unbewohnbar?
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ZitatAb wann gilt rechtlich gesehen eine Wohnung denn als unbewohnbar? :
Ab dem Zeitpunkt wo ein Richter ein Urteil gefällt hat....
Es gibt Menschen, für die ist ein kleiner Fleck auf dem Teppich eine total versiffte und unbewohnbare Wohnung, andere leben in Bergen von Müll und es macht Ihnen nichts aus.
Ich habe gerade wenig Zeit und möchte mich daher nicht zum Sachverhalt an sich äußern. Nur drei Hinweise:
1) § 536b BGB. Wenn ihr die Wohnung angenommen habt und die Mängel sichtbar waren, dann ist eine Mietminderung ausgeschlossen. Ich bin mir also nicht sicher, ob das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Zumindest solltet ihr nachweisbar sehr zügig klarmachen, welche Mängel vorliegen und dass ihr Mietminderung dafür geltend machen werdet. Der Vermieter wird sich diese dann im Zweifel vom Vormieter wiederholen müssen.
2) Wenn eine Mietminderung von 100% möglich ist, so gibt es in der Regel nicht noch zusätzlich Geld für eine Ersatzwohnung. Diese Kosten werden dann angerechnet.
3) Möglicherweise seid ihr zur fristlosen Kündigung berechtigt (§ 543 (2) 1. BGB). Die daraus entstehenden Kosten müsste der Vermieter zahlen.
Möglicherweise kann sich ein Anwalt hier auszahlen. Für einen Laien ist nur schwer einschätzbar, welche Rechte man hier vordringlich verfolgen sollte.
Zitat:Am Dienstag haben wir die Wohnung das erste Mal leer besichtigt. Auf den ersten Blick halb so wild. Wir bekamen den Schlüssel und sind am Mittwoch rein um mit den üblichen Renovierungsarbeitenn zu beginnen.
Ich schließe mich "Cauchy" an. Liest sich als ob dies eine Wohnungsübergabe mit den Folgen des §536b BGB war.
Vielleicht geht es etwas ausführlicher.
Helfen kann jetzt nur noch ein schriftliches Protokoll mit der Festlegung aller erforderlichen Maßnahmen einschl. Kostenregelung. Die Einschaltung eines Antwaltes erscheint mir notwendig um weitere Fehler zu vermeiden.
Und nichts hat euch abgeschreckt?Zitathaben Mitte September eine Wohnung besichtigt :
Wer hat den ganzen Dreck und Mist denn innerhalb der letzten 3 Wochen dort eingeschleppt?
Aber erst am 15.10. beginnt euer Mietvertrag. Als wer/was habt ihr denn dort was gemacht? Doch nicht als Mieter.ZitatWir bekamen den Schlüssel und sind am Mittwoch rein um mit den üblichen Renovierungsarbeitenn zu beginnen. :
Für euch? Als Mieter? Ohne Entgelt?ZitatAlso noch sehr viel Arbeit. :
Aber hallo... ihr wollt dort tatsächlich einziehen?
Das kann er gern sagen. Ihr müsst das nicht so sehen. Und es muss auch nicht so sein.ZitatEr sagt, die Wohnung sei bewohnbar, sobald der Kammerjäger da war. Egal ob Boden liegt oder Tapeten an der Wand sind. :
Für euch wichtig, ob ihr am 15.10 dort reinmüsst, weil ihr wo rausmüsst---
Habt ihr denn eine unrenovierte Wohnung gemietet? Was steht im Mietvertrag?
Und wer würde im *Normalfall* die normalen Renovierungsarbeiten machen und bezahlen?
Rohbau--- ist doch noch etwas anders...
-- Editiert von Anami am 11.10.2019 16:38
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