Hallo
wir haben ein Problem mit unserem ehemaligen Vermieter. Wir haben unsere
alte Wohnung zum 31.03.2010 gekündigt. Da es aber bereits Nachmieter gab und
wir auch schon in unserer neuen Wohnung waren, haben wir uns mit dem Vermieter geeinigt die Wohnung bereits am 10.03.2010 zu übergeben (Übergabe der Wohnung an die neuen Mieter erfolgte zum selben Zeitpunkt). Wir haben daher für März 2010 keine Miete mehr gezahlt, da wir ja nicht mehr im Besitz der
Wohnung waren und diese ja schon im Besitz der neuen Mieter war. Nun verlangt der vermieter noch für den kompletten März die Miete + Nebenkosten und haben uns auch schon rechtliche Schritte angedroht. Wir sind der Meinung, dass dies nicht rechtens ist, da wir ja sonst die Miete für den neuen Mieter zahlen würden. Könnte höchstens sein, dass wir für den Zeitraum 01.03. - 09.03.10 noch zahlen müssen. Über schnelle Hilfe wären wir sehr dankbar.
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Vermieter verlangt Miete trotz erfolgter Übergabe
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



--- editiert vom Admin
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quote:
Da es aber bereits Nachmieter gab
Ab wann hatten die denn gemietet ?
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der Mietvertrag der Nachmieter galt ab 01.04.10, hatten aber wie gesagt schon am 10.03.10 die Übergabe
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Und da habt Ihr angenommen, der VM "spendiert" den März ?
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na aber das würde ja bedeuten, wir hätten die Miete für unseren Nachmieter bezahlt, d.h. unser Vermieter hätte sich auf unsere Kosten "bereichert"
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--- editiert vom Admin
quote:
d.h. unser Vermieter hätte sich auf unsere Kosten "bereichert"
Wieso das denn ?
Er hat für den März 1 x Miete bekommen (egal von wem).
Nutznießer waren doch wohl die Nachmieter.
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--- editiert vom Admin
In dem beschriebenen Fall hat der Vermieter recht. Bis zum 31.03. seid Ihr der Mieter der Wohnung und müsst somit auch Miete zahlen. Was Ihr mit dem Nachmieter ausgemacht habt, braucht ihn nicht zu interssieren. Im März hatte er mit dem Nachmieter noch kein Vertragsverhältnis.
Ihr könnt aber versuchen Euch die Miete vom 10. - 31.03. vom Nachmieter zurückzuholen.
Gruß
Shihaya
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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"
--- editiert vom Admin
quote:<hr size=1 noshade>Grundsätzlich kann der Mieter die Schlüssel auch schon vor dem Mietvertragsende zurückgeben. Er ist aber trotz der vorzeitigen Rückgabe verpflichtet, die Miete bis zum Ende der Mietzeit zu zahlen. Die Übergabe der Schlüssel an den Vermieter führt nicht dazu, dass dieser sich mit einer vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses einverstanden erklärt (AG Köln, in: Wohnungswirtschaft und Mietrecht 1976, S. 28).
Anders würde es sich allerdings verhalten, wenn die Vermieter für Renovierungszwecke vor dem Mietvertragsende zum 30. 6. Wohnungsschlüssel von Ihnen gefordert hätten, da Sie Ihnen damit das volle Besitzrecht an der Mietwohnung vorenthalten hätten, eine der Voraussetzungen für die geschuldeten Mietzahlungen (§ 535 BGB , § 546 BGB sowie § 856 BGB ). <hr size=1 noshade>
Jetzt ist die Frage, wie das bei Euch gelaufen ist ?
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