Ich bin Ende April 2014 nach 5 Jahren aus meiner Mietwohnung ausgezogen. Ca. 1,5 Jahre vor meinem Auszug habe ich sämtliche Wände in der gesamten Wohnung neu gestrichen. In meinem Mietvertrag gibt es eine wirksame Schönheitsreparaturklausel wärend der Mietzeit. Zu einer Renovierung bei Auszug bin ich aber nicht verpflichtet.
Ich habe also keine Schönheitsreparaturen bei meinem Auszug mehr durchgeführt. Die Wohnung wurde aber in einem ordungsgemäßen Zustand übergeben. In meinem Mietvertrag steht dazu: "die Mietsache vollständig geräumt und gereinigt ..."
Eine ordnungsgemäße Wohnungs- und Schlüsselübergabe konnte nicht durchgeführt werde, da der Vermieter zu diesem Termin einfach nicht erschinen ist. Ich habe ihm dann sämtliche Schlüssel in seinen Briefkasten geworfen.
Anfang Mai 2014 habe ich dann einen Brief vom Anwalt meines Vermieters erhalten, in dem steht: "Die Wohnung wurde völlig verdreckt und ungereinigt zurückgegeben."
Dann werden die festgestellten Mängel aufgezählt.
U. a. behauptet der Vermieter ich hätte widerrechtlich zwei Spiegelschränke im Bad abgebaut und mitgenommen die zur Mietsache gehören. Tatsächlich haben sich aber bei meinem Einzug keinen zwei Spiegelschränke im Bad befunden.
Weiterhin gibt der an, dass die 50 Jahre alte Badewanne völlig verkalkt gewesen sei. Tatsächlich ist die Badewanne aber nicht verkalkt sonder total stumpf.
Außerdem behauptet er, ich hätte die Böden allesamt ungereinigt hinterlassen. Tatsächlich hab ich kurz vor meinem Auszug noch alle Böden gewischt und als die Wohnung komplett leer war habe ich noch alle Böden gesaugt.
Ich habe meinem Vermieter daraufhin mitgeteilt, wie es sich tatsächlich mit seinen angegebenen Mängel verhält und das ich in der Wohnung nichts mehr machen werde.
Jetzt habe ich wieder einen Brief von seinem Anwalt erhalten, indem er mich auffordert knapp 3000 € Schadenersatz zu bezahlen u. a. für das komplette Reinigen der Wohnung.
Dazu nun meine Fragen an euch:
1. Der Vermieter hat mir nur einen Kostenvoranschlag der Reinigungsfirma geschickt aber keine Rechnung. Muss ich einen Kostenvoranschlag bezahlen?
2. Der Vermieter stellt mir in dem Kostenvoranschlag Arbeiten in Rechnung zu denen er mich in seinem ersten Brief nicht aufgefordert hat, z. B. das Anstreichen der Holzdecken. Kann der das tun?
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Vermieter verlangt Schadenersatz
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Die spannende Frage ist: Haben Sie Zeugen? Z. B. Leute, die Ihnen beim Auszug geholfen haben? Und ansonsten muß der Vermieter Kosten natürlich durch Rechnungen belegen. Eine 50 Jahre alte Badewanne kann er Ihnen auch nicht in Rechnung stellen, weil die schlechterdings abgeschrieben ist.
Generell sollten Sie warten, ob er Ihnen einen gerichtlichen Mahnbescheid schickt, und dem dann dann widersprechen. Und wenn er dann klagt, einen Anwalt nehmen. Aber evtl. kommt gar nichts mehr.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Ja ich habe mehrere Zeugen und auch Beweisfotos das die Wohnung bei meinem Auszug in ordnungsgemäßen Zustand war.
Der Vermieter hat mir auch das Reinigen der Fenster in Rechnung gestellt. Hätte ich denn bei meinem Auszug die Fenster nochmal putzen müssen?
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Aufgrund der bisherigen Beiträge sollte hier ein Fachanwalt konsultiert werden. Ein Forum kann bei diesen Forderungen des Vermieters keine Rechtsberatung geben.
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Dazu hat ein befreundeter Anwalt mir mal folgende Antwort gegeben, da ein ehemaliger Vermieter das auch wollte
"Fenster sind grundsätzlich nicht zu putzen, es sei denn, darauf befinden sich grobe Verschmutzungen wie etwa Rückstände von Aufklebern oder ähnlichem. Auch die Tatsache, dass die Fenster während der Mietzeit vielleicht monatelange nicht geputzt wurden, verpflichtet den Mieter nicht zum Putzen."
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Generell ist ja immer der in der schlechteren Position, der Geld will. Irgendeine Kaution gab es also nicht? Oder haben Sie das bloß noch nicht erwähnt (3.000 € wird sie ja kaum betragen haben)?
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Dann muss ich die Kosten für die Fensterreinigung nicht zahlen, da bin ich schon mal beruhigt, danke.
Nein ich habe bei meinem Einzug damals keine Kaution zahlen müssen.
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Soweit gut für Sie.
Wenn Zeugen und Fotos vorhanden sind, würde ich jegliche Kommunikation einstellen.
Sollte ein Mahnbescheid kommen, diesem widersprechen; sollte eine Klage kommen, einen Anwalt nehmen.
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Warum noch ein Beitrag zum gleichen Thema?
Hat Dir etwas an den Antworten in dem anderen Beitrag nicht gefallen???
http://www.123recht.net/Versuchter-Betrug-durch-den-Vermieter-__f473699.html
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
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