Vermieter verlangt Strom nachzahlung!

28. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Eddie1979
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 6x hilfreich)
Vermieter verlangt Strom nachzahlung!

Hallo,
Ausgangslage:
Ich habe seit 2 Monaten eine Wohnung (Soute Terrain) per mündlicher Vereinbarung für 380,- "Warm" gemietet. Die Strom und Wasserkosten sind in der Warm-Miete enthalten.

Wie hoch der Vermieter die Strom und Wasserkosten festgelegt hat, hat er mir nicht mitgeteilt.

Der Heizungsraum befindet sich innerhalb meiner Wohnung. Es war vereinbart, dass "nur" nach Ansage die Vermieterin den Heizraum durch meine Wohnung betreten darf.

Nun halte ich in meiner Wohnung Vogelspinnen, die mit Halogenspots bestrahlt werden.

Die Vermiterin ist in meiner Abwesendheit- und ohne Einverständniss in meine Wohnung "ein"getreten, und hat die Beleuchtung gesehen.

Am Telefon teilte sie mir mit, das sich seit meinem Einzug (01.06.06) die Stomkosten durch die Halogenspots um einiges erhöht haben.

Das Problem ist das der Stromzähler durch zwei Mietparteien genutz wird. Somit ist nicht fetszustellen wer wie viel verbraucht hat!

Dennoch behautet sie das eine Stromnachzahlung von 20 Euro notwendig sei.

Frage:

1.) Wenn ein Festpreis an Warmmiete vereinbart ist, kann die Vermieterin dennoch die Miete erhöhen?

2.) Darf sie nach Rechtsgrundlage einen zweit Schlüssel für sich behalten?

3.) Wie will sie den wissen wie hoch mein Stromverbrauch nach zwei Monaten ist?


Bitte entschuldigt den langen Text.

Gruß Eddie

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
anomaly
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

Soweit ich weiss, ist es nicht gestattet, dass ein Stromzaehler 2 Kostenstellen zugeordnet ist. Ob die 20 Eur. Nachzahlung der Muehe Wert sind einen Anwalt einzuschalten ist allerdings Auslegungsache.
Auf jedenfall ist das Betreten deiner Wohnung ohne dein Einverstaendnis Hausfriendensbruch und kann /darf zur Anzeige gebracht werden.

gruesse

anomaly

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#2
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Pech für deine Vermieterin. Nach 2 Monaten darf sie nicht die Warmmiete mal eben um 20 € erhöhen. Außerdem darf sie keinen Schlüssel zu deiner Wohnung ohne deine Zustimmung besitzen.

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#3
 Von 
undine1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also normalerweise muß man die 380 Euro auseinander dividieren. Man sollte wissen, wie hoch ist eigentlich die Miete und welcher Beitrag soll auf die Nebenkosten (Gas/Wasser etc.) angerechnet werden. Sonst kann es ja keine vernünftige Nebenkostenabrechnung geben. Stromkosten werden doch direkt mit dir - dem Mieter - von den Stadtwerken abgerechnet, oder hab ich was verpasst? Ich würde mir mal an deiner Stelle einen Mietvertrag besorgen.

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#4
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Es ist eine Warmmiete incl. Stromkosten, da gibt es keine Nebenkostenabrechnung..

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#5
 Von 
Eddie1979
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 6x hilfreich)

Moinsen, danke für eure Postings. Die Vermieterin verzichtet auf einen schrift. Mietvertrag.

Ich habe am Donnerstag ein gespräch mit der Vermieterin, da werde ich sie unter anderem Frage wie hoch die Nebenkosten festgelegt sind.

Denn meine 15 Spots kosten mich im "nur" Monat 5,17 Euro. Wie kommt sie den auf 20 Euro?

Zudem würde ich gerne wissen wie sie innerhalb von 2 Monaten festegetellt haben möchte, dass der Strom- verbrauch gestiegen ist?!

Gruß Eddie

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#6
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Der Mietvertrag muß nicht unbedingt schriftlich erfolgen, er kann auch mündlich abgeschlossen werden. Nur, wenn es um die Beweispflicht geht.......kannst du nichts beweisen.

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#7
 Von 
Eddie1979
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 6x hilfreich)

hallo, kann ein Vermieter die Jahresabrechung auch für einen bestimmen Monat anfordern?

Gruß Eddi

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#8
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Welche Jahresabrechnung?

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#9
 Von 
Eddie1979
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 6x hilfreich)

Sorry vergessen zu ergänzen. Die Jahresabrechung für den z.B. Strom verbrauch!

Gruß

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#10
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

so, jetzt noch einmal:
In deiner Warmmiete sind , lt. deines Postings, u.a. Strom und Wasserkosten enthalten.
Du bekommst von deinem VM keine Abrechnung.

Dein VM kann sich den Stand am Stromzähler ablesen. Ob du jetzt viel oder wenig an Strom im Monat verbrauchst, du zahlst nicht nach, da Warmmiete incl. Strom.

Lass dich vom VM nicht verrückt machen.

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#11
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

ach, noch etwas.

Teile deiner VMìn mit, dass du es nicht wünscht, dass die Wohnung während deiner Abwesenheit von ihr betreten wird und sie soll bitte die Schlüssel an den Mieter (an dich) abgeben. Notfalls drohen !!

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#12
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 58x hilfreich)

Als erstes neues Schloß einbauen!Du hast wohl eine VM der ganz tollen Sorte gefunden.

Mietvertrag mit Pauschalbetrag für die Nebekosten, kann man auch meiner Meinung nach nicht so einfach erhöhen.

Durch den verbotenen "Besuch" in deiner Wohnung folgert sie wohl eher auf den erhöhten Stromverbrauch, möchte ich behaupten.
Wie würde das denn aussehen, wenn du dir einen Trockner kaufen würdest? - Sind ja echte Stromfresser. Mußt du sowas dann vorher anmelden oder bist du zu solchen Dingen bei Einzug befragt worden?

feuerelfe

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#13
 Von 
Eddie1979
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo, ich habe mit meinem Vermieterin gesprochen und mitgeteilt, dass sie meine Wohnung nicht mehr betreten darf,es sei den sie kündigt sich vorher an! Mit der Strom-
nachzahlung hat es sich auch erledigt, den ich habe ausgerechnet das meine Lampen im Monat "nur" 5 Euro verbrauchen, und die sein in der Warmmiete wohl unterzubringen!

Das Problem ist aber folgendes: Bei der mündlichen Vereinbarung haben wir vereinbart das der Vermieter auch einen Schlüßel haben darf. Ich dachte das wäre "normal", daher habe ich zugestimmt, nun habe ich den Salat...... :(

Neues Schloß, neuer Schlüßel für die Vermieterin.

Und wenn ich mich lau Gesetz darauf berufe keinen Schlüßel abgeben zu müssen, würde sie mit einer Kündigung der Vertrages drohen....

Gruß Eddie

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#14
 Von 
Glug
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Ohne Mietvertrag ist das doch ne heikle Angelegenheit.
Wie möchtest du z.B bei Problemen etc. die Wohnung kündigen?

Was machst du bei einer Mieterhöhung?
Die Festlegung des Mietzins muss doch auch schriftlich im Vertrag festgehalten sein oder nicht?

Meine Erfahrung mit Vermietern sind nicht die Besten. Nichts ohne Vertrag und am besten vorsorglich in den Mieterschutzbund eintrehten.

Grüße

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#15
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

das wird alles im BGB geregelt. Also keine Panik.

Du kannst dir ein neues Schloß einbauen, die Schlüssel behälst du alle. Beim Auszug bitte das alte Schloß wieder einbauen.

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#16
 Von 
Eddie1979
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 6x hilfreich)

Wenn sei merkt das ich ein neues Schloß habe, wird sie die Schlüßel anfordern wollen!

Gruß Eddie

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Wenn sie merkt, dass ein neues Schloß drin ist, weißt du, dass sie wieder versucht hat, die Wohnung zu betreten.
Du kann sie dann fragen, was sie denn in deiner Wohnung wollte.

Du kannst gerne hier im Forum nach Schlüsseleinbehaltung suchen oder google einfach. Oder investier einige Euros und frag hier einen Anwalt um Rate.

Die VMIn darf deine Wohnung nicht mit einem einbehaltenen Schlüssel ohne deine Zustimmung betreten. Du kannst sie sogar anzeigen.

Bleib stur.

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#18
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#19
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

eddie - willst du antworten oder rumlamentieren? die vertragslage ist klar, desgleichen, dass deine vm nicht ganz sauber ist.
also reduktion auf das wesentliche, und das ist der mietvertrag. alles weitere ist asche.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Eddie1979
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 6x hilfreich)

hallo, danke für die Postings.

quote:
Vermutlich möchte sie sehen, ob du dich eignest, die Wohnung in Schuss zu halten, damit sie die eine Überraschung macht und dich zur SAT1-Sendung Nur die Liebe zahlt einlädt..
So sehe ich das auch. :)

Ich werde mir nun ein neues Schloß zulegen, und ihr soweit nichts mitteilen. Und dann sehe ich weiter....

Gruß und Danke

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