Vermieter verlangt Vertrauensperson bei Verhinderung

27. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Colognechaser
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter verlangt Vertrauensperson bei Verhinderung

Guten Abend zusammen, ich bin es mal wieder:)
Da wie ausziehen stehen uns jetzt Besichtigungen der neuen Mieter ins Haus. Soweit so gut. Jetzt hat mein Vermieter mir Termine vorgelegt die ich einhalten soll und wenn ich nicht kann soll ich mich um eine Vertrauensperson bemühen. Jetzt ist es so das ich schon letzte Woche eine Besichtigung ermöglicht habe. Kommenden Freitag sowie Anfang nächster Woche findet auch eine statt. Bin ich wirklich verpflichtet eine Vertrauensperson zu beauftragen damit noch mehr Termine eingehalten werden können ?
Oder ab wann muss ich eine Vertrauensperson beauftragen ?
Wäre super wenn da einer mehr weiß.

Vielen Dank schonmal vorab
Mit freundlichen Grüßen

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Mach mal eine genaue Liste (Datum & von-bis) von den Besichtigungen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Colognechaser
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein Termin fand statt am 24.05. aktuell stehen im Raum: 29.05, 31.05, 04.06, 07.06 mit dem Hinweis das mir weitere Termine in kürze mitgeteilt werden.
Uhrzeiten wurde nur die Anfangszeit angegeben nicht wie lange diese dauern sollen.
Dazu möchte ich sagen das wir trotz direkter Nachbarschaft nicht mir einander sprechen, kein gutes Verhältnis haben und keiner dem anderen momentan die Butter auf dem Brot gönnt. Somit möchte ich mich da am unteren Rand dessen bewegen was ich erdulden muss.
Lg

-- Editiert von Colognechaser am 28.05.2019 06:19

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#3
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)
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#4
 Von 
Colognechaser
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke TF1970.
Den Beitrag habe ich bereits gelesen und mir geht es viel mehr darum das verlangt wird das alle Termine einzuhalten sind und wenn ich nicht kann ist eine Vertrauensperson zu stellen.
Meine Frage zielt daher ehr darauf in welchen Fällen ich tatsächlich eine Vertrauensperson stellen muss.

Lg

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#5
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Naja,
Du zäumst das Pferd von hinten auf.....

Du kannst Dem Vermieter 2-3 Termine pro Woche nennen, an welchen Du Zeit hast für die Besichtigungen.
Z.B. Mittwoch von 18:00-20:00 Uhr und Samstag von 10:00-12:00 Uhr. Das wäre erst mal vollkommen ausreichend und es wäre keine Vertrauensperson notwendig.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Der Vermieter kann zwar ein "Termindiktat" vorgeben, aber Gesetz und Rechtsprechung sehen das nicht vor, man muss sich dem also nicht beugen.

Ein Termin pro Woche dürfte ausreichend sein. Wenn der Vermieter einen nennt, der passt teilt man ihm das mit. Ansonsten teilt man ihm mit, das der Termin nicht passt und wann man verfügbar wäre, dann kann er sich einen aussuchen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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