Hallo Leute,
Anfang März bezog ich in einem Studentenwohnheim als Untermieter ein Apartment. Ich habe mit dem Vermieter (nicht das Studentenwerk) eine Untermietvertrag ausgemacht und darin stand nur, dass der Mietzins zu zahlen ist. Keine Erwähnung von Nebenkosten oder Stromkosten etc.
Der Vertrag lief Ende September aus und heute forderte mich der Vermieter auf, die Stromabrechnung der bewohnten Monate zu zahlen.
Für die Zahlung behält der Vermieter meine Kaution ein und möchte noch 50€ zusätzlich um die Kosten zu decken.
Da die Stromkosten nie erwähnt wurden, fühle ich mich nun ein bisschen verarscht. Angeblich hat der Vermieter eine Vorauszahlung für die Stromrechnung geleistet und die Kosten sind nun die zusätzlich angefallenen Kosten.
Muss ich die Kosten tragen oder wie kann ich sicher gehen, ob der Vermieter mich nicht verarscht?
Vermieter verlangt Zahlung der Stromkosten
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Kannst du bitte den Wortlaut der Vereinbarung hierher schreiben? Damit man erkennen kann, ob er seine Untermieter ver***.Zitatund darin stand nur, dass der Mietzins zu zahlen ist. :
Ja, so macht das eigentlich jeder Vermieter, der untervermietet.ZitatAngeblich hat der Vermieter eine Vorauszahlung für die Stromrechnung geleistet :
Sonst müsste er in jedes Appt. einen Stromzähler einbauen lassen und der Untermieter müsste einen eigenen Vertrag mit dem Stromlieferanten abschließen.
Was habt ihr denn zu Wasser und Heizung und Müll usw. im Vertrag vereinbart?
Ich würde so jemandem schreiben, dass man innerhalb der nächsten 7 Tage sein Geld haben möchte.
Alternativ, gerne eine Aufstellung der Kosten, damit man sich mit dem Studentenwerk austauschen kann, ob das denn bei Untervermietung der übliche Abrechnungsmodus ist, falls keine Abrechnung kommt, ob denn das üblich ist.
Edith oder haben sie eine offizielle Untervermietung gehabt, also mit Genehmigung und Pipapo?
-- Editiert von kalledelhaie am 30.10.2021 20:04
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ZitatIch würde so jemandem schreiben, dass man innerhalb der nächsten 7 Tage sein Geld haben möchte. :
Ziemlich sinnlos, da dies Gesetz und Rechtsprechung zu dem Thema widerspricht.
ZitatZiemlich sinnlos, da dies Gesetz und Rechtsprechung zu dem Thema widerspricht. :
Kommt drauf an, Untervermietung von (subventioniertem) Wohnraum des Studierendenwerks ist streng reglementiert.
Je nachdem wie hier die Gemengelage ist, spielt es keine Rolle, ob ein Gericht die Frist als zu kurz erachtet.
ZitatKommt drauf an, Untervermietung von (subventioniertem) Wohnraum des Studierendenwerks ist streng reglementiert. :
ZitatIch habe mit dem Vermieter (nicht das Studentenwerk) :
Solange der Wortlaut des Mietvertrages nicht bekannt ist, erübrigt sich jegliche Diskussion.
ZitatZitat (von kalledelhaie): :
Kommt drauf an, Untervermietung von (subventioniertem) Wohnraum des Studierendenwerks ist streng reglementiert.
Zitat (von Prukkl):
Ich habe mit dem Vermieter (nicht das Studentenwerk)
Genau daraus schließe ich, dass es Wohnraum ist der vom Studentenwerk an den V vermietet wurde und der V hat dann als Vermieter den Wohnraum wieder untervermietet.
Und das geht nur mit expliziter Zustimmung des Studentenwerks, an grundsätzlich berechtigte und zu Konditionen, die den Untermieter nicht schlechter stellen alles den originären Mieter (des Studentenwerks).
ZitatGenau daraus schließe ich, dass es Wohnraum ist der vom Studentenwerk an den V vermietet wurde und der V hat dann als Vermieter den Wohnraum wieder untervermietet. :
Was für den Mieter schlicht egal ist, für ihn zählt ausschließlich der MV, den dieser mit seinem VM abgeschlossen hat und das ist offensichtlich nicht das Studentenwerk.
Ist wohl dein Trugschluss. Das Studierendenwerk vermietet an Studierende. Es gestattet nicht die Untervermietung. Nachlesbar bei allen St-Werken.ZitatGenau daraus schließe ich :
Die Wohnkosten in Wohnheimen der Studierendenwerke sind iaR Pauschalsummen. Enthalten im sog. Mietzins sind Betriebskosten, auch Stromkosten als sonstige BK.
Was der Vermieter mit dem TE vertraglich vereinbart hat, kann anders sein.
Er vermietet Studenten-Appartements.---Das ist was ganz anderes!
ZitatDas Studierendenwerk vermietet an Studierende. Es gestattet nicht die Untervermietung. Nachlesbar bei allen St-Werken. :
Um dem übergeordneten Zweck eines Forums, dem Erkenntnisgewinn Rechnung zu tragen, exemplarisch:
https://www.studierendenwerk-mainz.de/wohnen/untervermietung
ZitatMieter schlicht egal ist, für ihn zählt ausschließlich der MV, den dieser mit seinem VM abgeschlossen hat und das ist offensichtlich nicht das Studentenwerk :
Ja. Und nein. Denn viele Studierendenwerke erlauben die Untervermietung nur wenn ein Gesamtschuldnerisches Verhältnis begründet wird.
Summa summary braucht es, wie hier der ein oder andere schon angemerkt hat Mehr Informationen.
Aber der Sachverhalt im Eingangspost legt nahe, dass meine Interpretation die richtige ist und ich vermute, dass hier einiges nicht sauber gelaufen ist.
ZitatDenn viele Studierendenwerke erlauben die Untervermietung nur wenn ein Gesamtschuldnerisches Verhältnis begründet wird. :
Das müsste dann aber auch vertraglich mit dem Untermieter vereinbart werden.
ZitatUnd das geht nur mit expliziter Zustimmung des Studentenwerks, :
Nö, das geht auch ohne diese Zustimmung des Studentenwerks.
Fraglich, ob hier die Zustimmung des Hauptvermieter vorliegt. Eventuell sollte man den mal kontaktieren bzw. dem Untervermieter mitteilen das man den Hauptvermieter bei weiterer Zahlungsverweigerung zur Klärung der Sachlage kontaktieren wird und dann schauen wie der reagiert.
Lass mich raten:
1. Es existiert keine Genehmigung des Studentenwerks zur Untervermietung;
2. Es existiert kein schriftlicher Mietvertrag;
3. Die Miete wurde in bar gezahlt;
Lass mich lesen:ZitatLass mich raten: :
1. Der Vermieter ist NICHT das Studierendenwerk.ZitatIch habe mit dem Vermieter (nicht das Studentenwerk) eine Untermietvertrag ausgemacht und darin stand nur, dass der Mietzins zu zahlen ist. :
2. Im Mietvertrag steht was lesbares drin...
3. Bar oder unbar ist wurscht.
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Eben. Den Wortlaut des Mietvertrages.ZitatSumma summary braucht es, wie hier der ein oder andere schon angemerkt hat Mehr Informationen. :
Statt Interpretation ist Lesen angesagt: ---> Der Vermieter ist NICHT das Studierendenwerk.Zitatdass meine Interpretation die richtige ist :
Bis der bzw die TE sich wieder meldet, anbei noch ein Link zur Horizont-Erweiterung:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Dunning-Kruger-Effekt
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