Vermieter verlangt hohe Renovierungskosten

21. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
go599492-66
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter verlangt hohe Renovierungskosten

Hallo

Nach dem Auszug verlange Vermieter verlangt hohe Renovierungskosten von mir, obwohl wir schon schon vorher über die Summe via Email abgesprochen haben. Hat er Rechte? Und was muss ich tun?

Vg

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38 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4104 Beiträge, 477x hilfreich)

Klar hat er Rechte, aber wir wissen ja nicht, ob er diese wirksam eingefordert hat.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go599492-66
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Kann er mich verklagen, falls wir darüber einig sind?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go599492-66
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Kann er mich verklagen, falls wir darüber einig sind?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4104 Beiträge, 477x hilfreich)

Zitat (von go599492-66):
Kann er mich verklagen, falls wir darüber einig sind?


Warum sollte er klagen, wenn ihr euch einig seid?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go599492-66
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Sorry,

war Typo Fehler also wenn wir nicht einig sind, und verklagt er mich. Wie sieht meine Karte aus?

Vg

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116431 Beiträge, 39266x hilfreich)

Zitat (von go599492-66):
Kann er mich verklagen, falls wir darüber einig sind?

Ja, kann er man kann in DE auch aussichtslose Klagen starten ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4104 Beiträge, 477x hilfreich)

Zitat (von go599492-66):
war Typo Fehler also wenn wir nicht einig sind, und verklagt er mich. Wie sieht meine Karte aus?


Woher sollen wir das wissen? Wenn er Recht bekommt, dann musst du zahlen, wenn nicht, dann nicht.

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#8
 Von 
go599492-66
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich denke, wir können Kosten teilen. Der kann nicht auf mich als Mieter umwälzen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4104 Beiträge, 477x hilfreich)

Zitat (von go599492-66):
Ich denke, wir können Kosten teilen


Das sieht er offensichtlich anders.

Zitat (von go599492-66):
Der kann nicht auf mich als Mieter umwälzen.


Klar kann er, macht er ja. Die Frage ist nur, ob es wirksam/durchsetzbar ist. Aber bei den dürftigen Infos zur Sache kann man das nicht ansatzweise beurteilen.

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#10
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3322 Beiträge, 522x hilfreich)

Für was verlangt er denn hohe Kosten?
Er bekam Kaution, könnte die Kosten damit verrechnen oder langt die Kaution dafür nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
go599492-66
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Für was verlangt er denn hohe Kosten?
Er bekam Kaution, könnte die Kosten damit verrechnen oder langt die Kaution dafür nicht?


Genau er will noch eine Kaution haben. Das finde ich übertrieben.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
go599492-66
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Klar kann er, macht er ja. Die Frage ist nur, ob es wirksam/durchsetzbar ist. Aber bei den dürftigen Infos zur Sache kann man das nicht ansatzweise beurteilen.


Wir versuchen, noch zu einigen aber meiner Meinung nach das ist übertriebene Kosten, die er verlangt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3322 Beiträge, 522x hilfreich)

Zitat (von go599492-66):
Genau er will noch eine Kaution haben. Das finde ich übertrieben.

Die Kaution bezahlt man doch beim Einzug.
Zitat (von go599492-66):
Nach dem Auszug verlange Vermieter verlangt hohe Renovierungskosten von mir

Für was will er die hohen Renovierungskosten, haben sie so viel beschädigt ?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
go599492-66
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Für was will er die hohen Renovierungskosten, haben sie so viel beschädigt ?


Das war Streichen und Parketboden Schleifen, Heizung und Salousien. Also wir haben schon über die Höhe abgestimmt. Es sollte nur mit meiner Kaution abgedeckt werden. Nun sagt er, es hat viel kostenaufwändiger als zunächst gedacht. Also will er noch eine Summe in Höhe von der Kaution von mir haben.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(586 Beiträge, 75x hilfreich)

Wie lange hat man denn in der Wohnung gewohnt und warum hat man eventuell notwendige Schönheitsreparaturen (sofern im MV vereinbart) nicht selbst ausgeführt, bzw. in Auftrag gegeben. Welche Arbeiten will der VM konkret und mit welcher Begründung ganz oder teilweise Rechnung stellen. Was wurde konkret per Mail hinsichtlich der Kautionsverrechnung vereinbart.

All das weiß man nicht und deshalb kann es im Forum auch keine Einschätzung der Lage geben ob die Forderungen es VM berechtigt sind oder nicht.

Ich empfehle den alle Forderungen des VM erst einmal abzulehnen, auf den Postweg zu verweisen und sich erst bei Erhalt einer konkreten schriftlichen Forderung an einen Rechtsanwalt zu wenden.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46747 Beiträge, 16578x hilfreich)

Zitat (von go599492-66):
Das war Streichen und Parketboden Schleifen, Heizung und Salousien.


Und warum sollst Du das bezahlen?

Nur weil das Streichen und Parkettboden schleifen, Heizung und Jalousien streichen erforderlich war heißt das noch lange nicht, dass der Mieter sich daran auch nur mit einem Cent beteiligen muss.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3322 Beiträge, 522x hilfreich)

Zitat (von go599492-66):
Das war Streichen und Parketboden Schleifen, Heizung und Salousien.

Was ist mit der Heizung? Warum entstehen da Kosten?
Sind die Jalousien kaputt?
Wie viel Geld will der Vermieter?
Zitat (von Gerd61):
ch empfehle den alle Forderungen des VM erst einmal abzulehnen

Wir alle wissen nicht, in welchen Zustand sich die Wohnung befindet.
Bei einem Nachbarn zog ein Mieter aus, dessen Kinder durften einen Heizkörper mit rosa und hellblauer Farbe bemalen, weder mit Wasser noch mit Terpentin ging die Farbe ab.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(586 Beiträge, 75x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Wir alle wissen nicht, in welchen Zustand sich die Wohnung befindet.


Was wir aber wissen ist der TE die Kostenforderung des VM nicht nachvollziehen kann, bzw. für unberechtigt hält. Daher ist es wichtig kann man nur auf verbindlich vorgetragene Forderungen reagiert und hierzu rechtlichen Rat einholt.

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
go599492-66
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Was ist mit der Heizung? Warum entstehen da Kosten?
Sind die Jalousien kaputt?
Wie viel Geld will der Vermieter?


Ich habe die Wohnung für 30 Monaten gemietet

Die Heizung funktioniert nicht aber nicht mein Fehler und kostet 850€
Jalousien sind kaputt und kostet 350€
Diverse Sachen: 500€

Streichen mit hochwertigen Farbe 2500€
Parkettarbeiten: 1750€
An/Ab Fahrten: 225€
Entsorgung: 175€

Insgesamt =. 6350€

Kaution war 2725€

Das ist übertrieben vor allem mit dem Streichen und Parkettarbeiten.


0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
go599492-66
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

PS: Laut Vertrag war die Wohnung unrenoviert aber beide Parteien sind sich einig, dass Wohnung als "renoviert" übergeben gilt.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(586 Beiträge, 75x hilfreich)

Zitat (von go599492-66):
Ich habe die Wohnung für 30 Monaten gemietet


Man hat also mal gerade 2,5 Jahre in der Wohnung gewohnt. Wenn man da nicht gerade wie ein Vandale gelebt hat hat der VM hinsichtlich Schönheitsreparaturen gerade mal Anspruch auf ungefähr nichts! Falls der Mieter etwas beschädigt hat bestünde natürlich ein Schadensersatzanspruch des VM.

Ggf. würde hier aber auch eine private Haftpflichtversicherung für Schäden aufkommen. Bzw. wenn man etwas schwere hat fallen lassen wodurch das Parkett beschädigt wurde.

Bei den getätigten Annahmen scheint mir der VM aber eher vollends unberechtigte und überhöhte Forderungen aufzustellen.

Ich würde die Forderungen des VM vollends zurückweisen, meine Kaution zurückverlangen. die weitere Kommunikation einstellen und warten wie der VM reagiert. Wenn dann eine konkrete Forderung kommt, ggf. gar eine Mahnungen dann geht man zum Anwalt, lässt sich beraten und zahlt nur den unstrittigen Teil der Forderungen.


1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 997x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Was wir aber wissen ist der TE die Kostenforderung des VM nicht nachvollziehen kann, bzw. für unberechtigt hält. Daher ist es wichtig kann man nur auf verbindlich vorgetragene Forderungen reagiert und hierzu rechtlichen Rat einholt.


Wäre ich in der Rolle des Vermieters und würde auf eine Mail mit einer enthaltenen Forderung eine Verweisung auf den Postweg erhalten, dann würde ich das Ding als zugestellt betrachten, mit allen entsprechenden Folgen.
So nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(586 Beiträge, 75x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Wäre ich in der Rolle des Vermieters und würde auf eine Mail mit einer enthaltenen Forderung eine Verweisung auf den Postweg erhalten, ...


Ich habe doch geschrieben das man auf verbindlich vorgetragene Forderungen reagieren soll.

Zitat (von 3,141592653):
Daher ist es wichtig kann man nur auf verbindlich vorgetragene Forderungen reagiert


Allerdings nur nach Rücksprache mit einem Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 997x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Ich empfehle den alle Forderungen des VM erst einmal abzulehnen, auf den Postweg zu verweisen und sich erst bei Erhalt einer konkreten schriftlichen Forderung an einen Rechtsanwalt zu wenden.


Zitat (von Gerd61):
Ich habe doch geschrieben das man auf verbindlich vorgetragene Forderungen reagieren soll.


Eben. Diese Verweisung auf den Postweg des Vermieters durch den Mieter würde ich mir als Vermieter nicht gefallen lassen. Und mit der Verweisung auf den Postweg hätte ich auch gleich den perfekten Zugangsnachweis.

Wenn der Mieter dann meint, er wäre im Recht, kann man ihn (in diesem Fall ist der Verhältnis wohl sowieso schon zerrüttet) dann auch schön durch den (Fristen- und Kosten-) Fleischwolf drehen.

-- Editiert von User am 29. Januar 2023 21:17

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 997x hilfreich)

Zitat (von go599492-66):
Ich habe die Wohnung für 30 Monaten gemietet

Die Heizung funktioniert nicht aber nicht mein Fehler und kostet 850€
Jalousien sind kaputt und kostet 350€
Diverse Sachen: 500€

Streichen mit hochwertigen Farbe 2500€
Parkettarbeiten: 1750€
An/Ab Fahrten: 225€
Entsorgung: 175€

Insgesamt =. 6350€

Kaution war 2725€

Das ist übertrieben vor allem mit dem Streichen und Parkettarbeiten.


Das klingt allerdings so ziemlich nach berechtigten Schadenersatzansprüchen in Höhe von nahe 0 €, bis höchstens vielleicht 200 €.

Hier auf keinen Fall zahlen!

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(586 Beiträge, 75x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Eben. Diese Verweisung auf den Postweg des Vermieters durch den Mieter würde ich mir als Vermieter nicht gefallen lassen.


Was der VM in einem Fall wie dem geschilderten will wäre mir reichlich egal. Ich würde vorab auf den Postweg verweisen und auf Mails nicht mehr reagieren.

Die Verweisung auf den Postweg könnte ohnehin nur dann als Zugangsnachweis interpretiert werden wenn er inhaltlich Bezug zu bereits vorgetragenen Forderungen des VM nimmt.

-- Editiert von User am 29. Januar 2023 21:49

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(586 Beiträge, 75x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Das klingt allerdings so ziemlich nach berechtigten Schadenersatzansprüchen in Höhe von nahe 0 €, bis höchstens vielleicht 200 €.


Das sehe ich allerdings genauso daher verstehe ich deine Kritik an der Einstellung der Mailkommunikation mit dem VM nicht. Scheinbar hat der rechtsunkundige Mieter bereits im Vorfeld zweifelhaften Forderungen des VM zugestimmt, daher sollte hier zur Schadensbegrenzung nur noch nach Rücksprache mit einem Anwalt mit dem VM kommuniziert werden.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 997x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Das sehe ich allerdings genauso daher verstehe ich deine Kritik an der Einstellung der Mailkommunikation mit dem VM nicht. Scheinbar hat der rechtsunkundige Mieter bereits im Vorfeld zweifelhaften Forderungen des VM zugestimmt, daher sollte hier zur Schadensbegrenzung nur noch nach Rücksprache mit einem Anwalt mit dem VM kommuniziert werden.


Das stimmt schon alles.


Aber der Rat mit dem "nur noch per Post" kann nach hinten losgehen.
Ok, bei dem Vermieter ist sowieso schon alles verloren, aber generell würde ich nicht drauf wetten, dass man mit der Taktik auch bei anderen Vermietern - ich würde so handeln - gegen die Wand fährt.
Ich würde bei so einer Antwort eiskalt nach Fristablauf alles so fortsetzen, wie nach einer Fristsetzung üblich, ohne auf die Forderung einzugehen.
Bei künftigen Forderungen des Vermieters kann man (Erfolg und Berechtigung fragwürdig) darauf bestehen, dass nur noch per Post kommuniziert wird, aber bei schon geäußerten, naja, ich würde das nicht mitmachen.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
go599492-66
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Das sehe ich allerdings genauso daher verstehe ich deine Kritik an der Einstellung der Mailkommunikation mit dem VM nicht. Scheinbar hat der rechtsunkundige Mieter bereits im Vorfeld zweifelhaften Forderungen des VM zugestimmt, daher sollte hier zur Schadensbegrenzung nur noch nach Rücksprache mit einem Anwalt mit dem VM kommuniziert werden.


Hi, er hat schon die Rechnung per Post an mir geschickt. Ich weiß nicht, ob ich korrekt gemacht habe. Ich habe es widersprochen via Email. Sollte ich dringend einen Anwalt besorgen?

Vg

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116431 Beiträge, 39266x hilfreich)

Zitat (von go599492-66):
Sollte ich dringend einen Anwalt besorgen?

Wenn man so kommuniziert wie man hier schreibt, dann sollte man dringend jemanden beauftragen der das übernimmt.
Ob Mieterverein oder Anwalt kann man frei wählen.
Anwalt dürfte die beste Lösung sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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