Hallo
Nach dem Auszug verlange Vermieter verlangt hohe Renovierungskosten von mir, obwohl wir schon schon vorher über die Summe via Email abgesprochen haben. Hat er Rechte? Und was muss ich tun?
Vg
Vermieter verlangt hohe Renovierungskosten
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Klar hat er Rechte, aber wir wissen ja nicht, ob er diese wirksam eingefordert hat.
Hallo,
Kann er mich verklagen, falls wir darüber einig sind?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
Kann er mich verklagen, falls wir darüber einig sind?
ZitatKann er mich verklagen, falls wir darüber einig sind? :
Warum sollte er klagen, wenn ihr euch einig seid?
Hi Sorry,
war Typo Fehler also wenn wir nicht einig sind, und verklagt er mich. Wie sieht meine Karte aus?
Vg
ZitatKann er mich verklagen, falls wir darüber einig sind? :
Ja, kann er man kann in DE auch aussichtslose Klagen starten ...
Zitatwar Typo Fehler also wenn wir nicht einig sind, und verklagt er mich. Wie sieht meine Karte aus? :
Woher sollen wir das wissen? Wenn er Recht bekommt, dann musst du zahlen, wenn nicht, dann nicht.
Ich denke, wir können Kosten teilen. Der kann nicht auf mich als Mieter umwälzen.
ZitatIch denke, wir können Kosten teilen :
Das sieht er offensichtlich anders.
ZitatDer kann nicht auf mich als Mieter umwälzen. :
Klar kann er, macht er ja. Die Frage ist nur, ob es wirksam/durchsetzbar ist. Aber bei den dürftigen Infos zur Sache kann man das nicht ansatzweise beurteilen.
Für was verlangt er denn hohe Kosten?
Er bekam Kaution, könnte die Kosten damit verrechnen oder langt die Kaution dafür nicht?
ZitatFür was verlangt er denn hohe Kosten? :
Er bekam Kaution, könnte die Kosten damit verrechnen oder langt die Kaution dafür nicht?
Genau er will noch eine Kaution haben. Das finde ich übertrieben.
ZitatKlar kann er, macht er ja. Die Frage ist nur, ob es wirksam/durchsetzbar ist. Aber bei den dürftigen Infos zur Sache kann man das nicht ansatzweise beurteilen. :
Wir versuchen, noch zu einigen aber meiner Meinung nach das ist übertriebene Kosten, die er verlangt.
ZitatGenau er will noch eine Kaution haben. Das finde ich übertrieben. :
Die Kaution bezahlt man doch beim Einzug.
ZitatNach dem Auszug verlange Vermieter verlangt hohe Renovierungskosten von mir :
Für was will er die hohen Renovierungskosten, haben sie so viel beschädigt ?
ZitatFür was will er die hohen Renovierungskosten, haben sie so viel beschädigt ? :
Das war Streichen und Parketboden Schleifen, Heizung und Salousien. Also wir haben schon über die Höhe abgestimmt. Es sollte nur mit meiner Kaution abgedeckt werden. Nun sagt er, es hat viel kostenaufwändiger als zunächst gedacht. Also will er noch eine Summe in Höhe von der Kaution von mir haben.
Wie lange hat man denn in der Wohnung gewohnt und warum hat man eventuell notwendige Schönheitsreparaturen (sofern im MV vereinbart) nicht selbst ausgeführt, bzw. in Auftrag gegeben. Welche Arbeiten will der VM konkret und mit welcher Begründung ganz oder teilweise Rechnung stellen. Was wurde konkret per Mail hinsichtlich der Kautionsverrechnung vereinbart.
All das weiß man nicht und deshalb kann es im Forum auch keine Einschätzung der Lage geben ob die Forderungen es VM berechtigt sind oder nicht.
Ich empfehle den alle Forderungen des VM erst einmal abzulehnen, auf den Postweg zu verweisen und sich erst bei Erhalt einer konkreten schriftlichen Forderung an einen Rechtsanwalt zu wenden.
ZitatDas war Streichen und Parketboden Schleifen, Heizung und Salousien. :
Und warum sollst Du das bezahlen?
Nur weil das Streichen und Parkettboden schleifen, Heizung und Jalousien streichen erforderlich war heißt das noch lange nicht, dass der Mieter sich daran auch nur mit einem Cent beteiligen muss.
ZitatDas war Streichen und Parketboden Schleifen, Heizung und Salousien. :
Was ist mit der Heizung? Warum entstehen da Kosten?
Sind die Jalousien kaputt?
Wie viel Geld will der Vermieter?
Zitatch empfehle den alle Forderungen des VM erst einmal abzulehnen :
Wir alle wissen nicht, in welchen Zustand sich die Wohnung befindet.
Bei einem Nachbarn zog ein Mieter aus, dessen Kinder durften einen Heizkörper mit rosa und hellblauer Farbe bemalen, weder mit Wasser noch mit Terpentin ging die Farbe ab.
ZitatWir alle wissen nicht, in welchen Zustand sich die Wohnung befindet. :
Was wir aber wissen ist der TE die Kostenforderung des VM nicht nachvollziehen kann, bzw. für unberechtigt hält. Daher ist es wichtig kann man nur auf verbindlich vorgetragene Forderungen reagiert und hierzu rechtlichen Rat einholt.
ZitatWas ist mit der Heizung? Warum entstehen da Kosten? :
Sind die Jalousien kaputt?
Wie viel Geld will der Vermieter?
Ich habe die Wohnung für 30 Monaten gemietet
Die Heizung funktioniert nicht aber nicht mein Fehler und kostet 850€
Jalousien sind kaputt und kostet 350€
Diverse Sachen: 500€
Streichen mit hochwertigen Farbe 2500€
Parkettarbeiten: 1750€
An/Ab Fahrten: 225€
Entsorgung: 175€
Insgesamt =. 6350€
Kaution war 2725€
Das ist übertrieben vor allem mit dem Streichen und Parkettarbeiten.
PS: Laut Vertrag war die Wohnung unrenoviert aber beide Parteien sind sich einig, dass Wohnung als "renoviert" übergeben gilt.
ZitatIch habe die Wohnung für 30 Monaten gemietet :
Man hat also mal gerade 2,5 Jahre in der Wohnung gewohnt. Wenn man da nicht gerade wie ein Vandale gelebt hat hat der VM hinsichtlich Schönheitsreparaturen gerade mal Anspruch auf ungefähr nichts! Falls der Mieter etwas beschädigt hat bestünde natürlich ein Schadensersatzanspruch des VM.
Ggf. würde hier aber auch eine private Haftpflichtversicherung für Schäden aufkommen. Bzw. wenn man etwas schwere hat fallen lassen wodurch das Parkett beschädigt wurde.
Bei den getätigten Annahmen scheint mir der VM aber eher vollends unberechtigte und überhöhte Forderungen aufzustellen.
Ich würde die Forderungen des VM vollends zurückweisen, meine Kaution zurückverlangen. die weitere Kommunikation einstellen und warten wie der VM reagiert. Wenn dann eine konkrete Forderung kommt, ggf. gar eine Mahnungen dann geht man zum Anwalt, lässt sich beraten und zahlt nur den unstrittigen Teil der Forderungen.
ZitatWas wir aber wissen ist der TE die Kostenforderung des VM nicht nachvollziehen kann, bzw. für unberechtigt hält. Daher ist es wichtig kann man nur auf verbindlich vorgetragene Forderungen reagiert und hierzu rechtlichen Rat einholt. :
Wäre ich in der Rolle des Vermieters und würde auf eine Mail mit einer enthaltenen Forderung eine Verweisung auf den Postweg erhalten, dann würde ich das Ding als zugestellt betrachten, mit allen entsprechenden Folgen.
So nicht.
ZitatWäre ich in der Rolle des Vermieters und würde auf eine Mail mit einer enthaltenen Forderung eine Verweisung auf den Postweg erhalten, ... :
Ich habe doch geschrieben das man auf verbindlich vorgetragene Forderungen reagieren soll.
ZitatDaher ist es wichtig kann man nur auf verbindlich vorgetragene Forderungen reagiert :
Allerdings nur nach Rücksprache mit einem Anwalt.
ZitatIch empfehle den alle Forderungen des VM erst einmal abzulehnen, auf den Postweg zu verweisen und sich erst bei Erhalt einer konkreten schriftlichen Forderung an einen Rechtsanwalt zu wenden. :
ZitatIch habe doch geschrieben das man auf verbindlich vorgetragene Forderungen reagieren soll. :
Eben. Diese Verweisung auf den Postweg des Vermieters durch den Mieter würde ich mir als Vermieter nicht gefallen lassen. Und mit der Verweisung auf den Postweg hätte ich auch gleich den perfekten Zugangsnachweis.
Wenn der Mieter dann meint, er wäre im Recht, kann man ihn (in diesem Fall ist der Verhältnis wohl sowieso schon zerrüttet) dann auch schön durch den (Fristen- und Kosten-) Fleischwolf drehen.
-- Editiert von User am 29. Januar 2023 21:17
ZitatIch habe die Wohnung für 30 Monaten gemietet :
Die Heizung funktioniert nicht aber nicht mein Fehler und kostet 850€
Jalousien sind kaputt und kostet 350€
Diverse Sachen: 500€
Streichen mit hochwertigen Farbe 2500€
Parkettarbeiten: 1750€
An/Ab Fahrten: 225€
Entsorgung: 175€
Insgesamt =. 6350€
Kaution war 2725€
Das ist übertrieben vor allem mit dem Streichen und Parkettarbeiten.
Das klingt allerdings so ziemlich nach berechtigten Schadenersatzansprüchen in Höhe von nahe 0 €, bis höchstens vielleicht 200 €.
Hier auf keinen Fall zahlen!
ZitatEben. Diese Verweisung auf den Postweg des Vermieters durch den Mieter würde ich mir als Vermieter nicht gefallen lassen. :
Was der VM in einem Fall wie dem geschilderten will wäre mir reichlich egal. Ich würde vorab auf den Postweg verweisen und auf Mails nicht mehr reagieren.
Die Verweisung auf den Postweg könnte ohnehin nur dann als Zugangsnachweis interpretiert werden wenn er inhaltlich Bezug zu bereits vorgetragenen Forderungen des VM nimmt.
-- Editiert von User am 29. Januar 2023 21:49
ZitatDas klingt allerdings so ziemlich nach berechtigten Schadenersatzansprüchen in Höhe von nahe 0 €, bis höchstens vielleicht 200 €. :
Das sehe ich allerdings genauso daher verstehe ich deine Kritik an der Einstellung der Mailkommunikation mit dem VM nicht. Scheinbar hat der rechtsunkundige Mieter bereits im Vorfeld zweifelhaften Forderungen des VM zugestimmt, daher sollte hier zur Schadensbegrenzung nur noch nach Rücksprache mit einem Anwalt mit dem VM kommuniziert werden.
ZitatDas sehe ich allerdings genauso daher verstehe ich deine Kritik an der Einstellung der Mailkommunikation mit dem VM nicht. Scheinbar hat der rechtsunkundige Mieter bereits im Vorfeld zweifelhaften Forderungen des VM zugestimmt, daher sollte hier zur Schadensbegrenzung nur noch nach Rücksprache mit einem Anwalt mit dem VM kommuniziert werden. :
Das stimmt schon alles.
Aber der Rat mit dem "nur noch per Post" kann nach hinten losgehen.
Ok, bei dem Vermieter ist sowieso schon alles verloren, aber generell würde ich nicht drauf wetten, dass man mit der Taktik auch bei anderen Vermietern - ich würde so handeln - gegen die Wand fährt.
Ich würde bei so einer Antwort eiskalt nach Fristablauf alles so fortsetzen, wie nach einer Fristsetzung üblich, ohne auf die Forderung einzugehen.
Bei künftigen Forderungen des Vermieters kann man (Erfolg und Berechtigung fragwürdig) darauf bestehen, dass nur noch per Post kommuniziert wird, aber bei schon geäußerten, naja, ich würde das nicht mitmachen.
ZitatDas sehe ich allerdings genauso daher verstehe ich deine Kritik an der Einstellung der Mailkommunikation mit dem VM nicht. Scheinbar hat der rechtsunkundige Mieter bereits im Vorfeld zweifelhaften Forderungen des VM zugestimmt, daher sollte hier zur Schadensbegrenzung nur noch nach Rücksprache mit einem Anwalt mit dem VM kommuniziert werden. :
Hi, er hat schon die Rechnung per Post an mir geschickt. Ich weiß nicht, ob ich korrekt gemacht habe. Ich habe es widersprochen via Email. Sollte ich dringend einen Anwalt besorgen?
Vg
ZitatSollte ich dringend einen Anwalt besorgen? :
Wenn man so kommuniziert wie man hier schreibt, dann sollte man dringend jemanden beauftragen der das übernimmt.
Ob Mieterverein oder Anwalt kann man frei wählen.
Anwalt dürfte die beste Lösung sein.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
143 Antworten
-
8 Antworten
-
24 Antworten
-
11 Antworten
-
8 Antworten
-
39 Antworten