Vermieter verlangt nach Kündigung immense Kosten

11. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Raoul
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)
Vermieter verlangt nach Kündigung immense Kosten

Hallo,

ich habe nach 15 Jahren das Mietverhältnis gekündigt. Der Vermieter verlangt nun immense Kosten für die Instandsetzung der Wohnung. Nun soll ich die Duschwanne ersetzen, da an 2 kleinen Stellen das Emaille abgeplatzt ist. Desweiteren ist nach dieser Zeit der Kühlschrank der Küchenzeile ausgefallen. Diese wurde vom Vermieter gestellt. Desweiteren setzt er 4 h!!! Reinigungsaufwand zu je 35,00 € in Rechnung, obwohl im Mietvertrag vereinbart ist, dass diese besenrein zu verlassen ist. Die Wohnung ist nicht dreckig. Lediglich in der Duschecke sind die Fliesen verkalkt und teilweise die Fugen schwarz (kein Tageslichtbad).

Im Mietvertrag heißt es: Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden, die nach dem Einzug durch ihn schuldhaft verursacht werden. Mir ist mir mal was aus der Hand gerutscht und auf die Duschwanne gefallen. In seinem Brief an mich schreibt er "Kosten durch mutwillige Zerstörung" :schock:

Sofern ich den Schaden zahlen muß, kann der Vermieter den vollen Preis oder nur den Zeitwert verlangen? Sind manche Schäden nicht durch die Kaltmiete gedeckt? Was kann ich unternehmen, da er die Kaution nicht angelegt hat?

Bin ratlos und freue mich über jede Antwort.

Gruß Raoul


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50 Antworten
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#1
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Zu ersetzen sind lediglich die Schäden in der Duschwanne. Allerdings muss der Zeitwert der Duschwanne berücksichtigt werden. Je nachdem wie alt die ist, kann das auf jeden Fall nicht "immense Kosten verursachen".

Kann ich mir nicht vorstellen !

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#2
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 403x hilfreich)

quote:
Nun soll ich die Duschwanne ersetzen, da an 2 kleinen Stellen das Emaille abgeplatzt ist.

Hier stellt sich schon die Frage, ob es beim täglichen Gebrauch der Mietsache
nicht vorkommt, daß einem etwas aus der Hand fällt. Stell dich doch bitte bei der Auseinandersetzung auf den Standpunkt, daß du die Wohnung vertragsgemäß gebraucht hast. Wenn du eine Haftpflichtversicherung hast, kannst du ganz großzügig sein und den "Schaden" melden. Die Mutwilligkeit der "Zerstörung"müßte der VM nachweisen; das kann er mit Sicherheit nicht.
VM haben immer fromme Wünsche! :dau:

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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9542 Beiträge, 2342x hilfreich)

Bzgl. der Duschwanne dürfte unter Umständen tatsächlich ein Schadensersatz in betracht kommen, aber natürlich ist nur der Zeitwert anzusetzen.

Bzgl. allem anderen muss nichts gezahlt werden, und zwar gleich aus mehreren Gründen. Sollte es Schwierigkeiten geben bei der Kautionsrückzahlung, muss wohl ein Anwalt eingeschaltet werden.



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"justice"

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#4
 Von 
guest-12311.01.2010 11:33:38
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 48x hilfreich)

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#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9542 Beiträge, 2342x hilfreich)

zum einen das, zum anderen aber wurde aber dem Mieter auch wohl keine Möglichkeit der Selbstvornahme gegeben. Außerdem: Von wem stammt denn die Rechnung?? Hat der Vermieter sich etwa selbst bequemt zu reinigen, und meint, das sei 35,- Euro die Stunde wert ??? Ich lach mich tot. Vermutlich wird das auch jedes Gericht köstlich amüsieren.



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"justice"

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#6
 Von 
guest-12311.01.2010 11:33:38
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 48x hilfreich)

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#7
 Von 
Raoul
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

Eine Rechnung hat der VM nicht mitgeschickt nur dieses Schreiben, wonach er die Kosten aufstellt um wahrscheinlich keine Kaution mehr zahlen zu müssen. Da sie nicht angelegt war, ist er wahrscheinlich damit in Urlaub geflogen :bang:

Ob er die Reparaturen überhaupt machen lässt, steht auf einem anderen Blatt. Aber den Handwerkerstundensatz hat er angegeben, damit er auf die Kautionshöhe kommt. Die Küchenzeile möchte er auch komplett ersetzt haben und gibt 380,00 € an Kosten an (inkl. Einbau).

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#8
 Von 
Mercartor
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 9x hilfreich)

also ich würde mir da gar keine gedanken machen. wie die vorredner schon beschrieben haben, handelt es sich im vorliegenden fall lediglich um "übliche gebrauchsschäden", die AUF KEINEN FALL durch den mieter zu ersetzen sind.

augenscheinlich handelt es sich um den typischen fall eines knausrigen spießigen vermieters, der sich mit der rechtsmaterie nicht auskennt und wohlmöglich am mietende möglichst viel geld aus der sache rausschlagen will.

sogar bezüglich der badewanne hab ich starke zweifel, ob dieser schaden zu ersetzen ist. da bin ich kein badewannenfachmann ;) wenn der schaden nur optischer natur ist und nicht zu rostflecken o.Ä. führen kann, dann ist auch dieser nicht zu ersetzen.

tja..und wegen der sache mit der kaution: der vermieter wird sie garantiert zurückbehalten. doch einfach mal einen anwalt kontaktieren und einen schriftsatz verfassen lassen. die anwaltskosten wird der vermieter tragen müssen. das wär doch auch schon eine genugtuung solch einem unverschämten vermieter mal eins auszuwischen.

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#9
 Von 
guest-12311.01.2010 11:33:38
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 48x hilfreich)

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#10
 Von 
Mercartor
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 9x hilfreich)

da passt alles zusammen. denn ich kann ja eben NICHT bewerten, ob diese schäden zu rost führen können.

meine äußerungen sind allein chemisch-logischer natur. für sowas muss man keine fachkenntnisse besitzen.

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#11
 Von 
guest-12311.01.2010 11:33:38
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 48x hilfreich)

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#12
 Von 
guest-12328.01.2010 13:00:54
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 46x hilfreich)

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#13
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9542 Beiträge, 2342x hilfreich)

quote:
Sind manche Schäden nicht durch die Kaltmiete gedeckt?


Abgedeckt durch die Kaltmiete ist eine "Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch". Was darunter fällt und was ein darüber hinausgehender Schaden ist, kann im Einzelfall wild diskutiert werden und muss notfalls von einem Gericht entschieden werden. Im vorliegenden Fall halte ich mich mal mit einer Bewertung zurück.



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"justice"

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#14
 Von 
guest-12328.01.2010 13:00:54
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 46x hilfreich)

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#15
 Von 
guest-12320.01.2010 09:40:40
Status:
Schüler
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#16
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1162x hilfreich)

Ich sehe keinen Raum, für immense Nachforderungen.

Die Wohnung war doch besenrein zu übergeben. Besondere Fleißarbeit im Bereich von Ablagerungen in den Badezimmerfugen kann daher nicht vom Mieter erwartet werden. Auch verstoßen 35 € Stundenlohn für eine Reinigungsfachkraft eklatant gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot (der gesetzliche Mindestlohn liegt bei Gebäudereinigern (West) bei 7,67 € / Std. im Osten etwa 1,- € darunter).

Und wenn der Kühlschrank ausfällt, gibt’s natürlich auch keine neue Küchenzeile. So eine unverschämte Forderung sollte mal ein Mieter im laufenden Mietverhältnis stellen („Mein Kühlschrank ist defekt. Muss der Vermieter mir eine neue Küche kaufen?“) – Einfach lächerlich.

Beim Defekt des Kühlschranks und auch dem in der Badewanne kommt es darauf an, ob es sich um Gebrauchsspuren (Verschleiß, Materialermüdung – irgendwann ist ein Elektrogerät halt kaputt) oder um einen vom Mieter verursachten Schaden handelt. Schäden, die dadurch entstehen, dass einem irgendwelche Sachen in die Wanne gefallen sind, sind aber keine gewöhnlichen Gebrauchsspuren. Auch wenn das jedem schon mal passiert (Kinder schießen den Fußball auch schon mal in die Fensterscheibe), gehören solche Beschädigungen ja nicht zum gewöhnlichen Gebrauch einer Badewanne (eines Fensters).


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#17
 Von 
guest-12311.01.2010 11:33:38
Status:
Beginner
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#18
 Von 
Mercartor
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 9x hilfreich)

wenn ich mir die ganzen kommentare des uses "junior" hier ansehe, kommt es mir so vor, als wenn er nur mitschreibt und rumzumeckern.
schreibe mal lieber vernünftiges, was dem TE weiterhilft.

wie bereits geschrieben, bin ich kein fachmann, was badewannen betrifft. das gesetz sieht nunmal vor, dass "übliche gebrauchsspuren" keine schäden sind, die der mieter zu ersetzen hat.
sowas muss man sich im einzelfall vor ort ansehen. da kann es durchaus sein, dass der schaden so groß ist, dass der vermieter schadensersatz verlangen kann. also eine einzelfallentscheidung.

und an "legende": wenn für die ein solcher schaden grund genug ist, eine wohnung nicht zu mieten..naja...dann muss ich mir doch sorgen um charakter machen...
denn wenn ich eine wohnung besichtige, kommt es mir auf das gesamtbild an. das mache ich nicht von 1 schaden abhängig.

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#19
 Von 
guest-12311.01.2010 11:33:38
Status:
Beginner
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#20
 Von 
guest-12320.01.2010 09:40:40
Status:
Schüler
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#21
 Von 
guest-12312.01.2010 09:11:59
Status:
Frischling
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#22
 Von 
guest-12320.01.2010 09:40:40
Status:
Schüler
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#23
 Von 
kauzkauz
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 5x hilfreich)

..also ich frage mich mal ob man das nicht als Abnutzung ansehen kann wenn eine Duschwanne nach 15 Jahren mal solche Schäden bekommen kann. Ich würde mir das nicht so gefallen lassen und schon gar nicht diese Kosten. Ist wohl ein Fall für den Anwalt wie ich sehe. Es gibt durchaus solche miesen Vermieter welche versuchen sowas dem Mieter anlasten zu wollen.

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-- Editiert am 11.01.2010 22:23

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#24
 Von 
guest-12311.01.2010 11:33:38
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 48x hilfreich)

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#25
 Von 
guest-12320.01.2010 09:40:40
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 348x hilfreich)

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#26
 Von 
guest-12312.01.2010 09:11:59
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

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#27
 Von 
guest-12311.01.2010 11:33:38
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 48x hilfreich)

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#28
 Von 
guest-12312.01.2010 09:11:59
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

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#29
 Von 
guest-12320.01.2010 09:40:40
Status:
Schüler
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#30
 Von 
guest-12328.01.2010 13:00:54
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