Vermieter verlangt rückwirkend Geld für Stellplatz

19. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Cruze123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)
Vermieter verlangt rückwirkend Geld für Stellplatz

Guten Tag,

ich habe in den letzten Tagen einen Brief vom Anwalt meines Vermieters bekommen.

Folgender Fall:

Beim Einzug in die Wohnung vor 20 Monaten wurde mir mündlich ein Stellplatz von der Verwaltungsfirma gezeigt. Es wurde gesagt, dass dieser zur Mietsache gehört. Seitdem nutze ich den Stellplatz auch.
Nun verlangt der Vermieter (per Schreiben von seinem Anwalt) von mir eine Nachzahlung für den Platz in Höhe von 300,- € (15,- €/ Monat * 20). Die Verwaltungsfirma erinnert sich nun plötzlich an keine Absprache mehr.
Und ich habe NIE einen Hinweis von meinem Vermieter bekommen, dass ich dort nicht parken darf. Obwohl der Vermieter direkt neben mir wohnt! Ich hätte dafür Verständnis, wenn der Vermieter mich von vornherein darauf hingewiesen hätte, dass der Parkplatz nicht zur Mietsache gehört und ich meinen PKW dort nicht abstellen darf.
Wie würdet ihr an meiner stelle nun handeln??? Was kann ich tun???

Vielen Dank im Voraus für zahlreiche hilfreiche Kommentare.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

quote:
Es wurde gesagt, dass dieser zur Mietsache gehört.

Dann müsste er auch im Mietvertrag als solcher aufgeführt sein.
quote:
Was kann ich tun???

Bezahl den Stellplatz....und gut ist. Und denke in Zukunft daran, dass dein Vermieter zu der Sorte gehört, die jeden Rülpser von ihrem Anwalt verfolgen lassen.

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)



Im Mietvertrag steht also nichts über einen Stellplatz??
Und das Anwaltsschreiben hat keine Vorgeschichte?

Wenn nein, dann so reagieren:

VM anschreiben, dass dir von der Vewaltungsgesellschaft bei Einzug der Stellplatz als kostenlos zur Mietsache gehörend genannt wurde und im MV nichts zu Stellplatz und /oder -kosten festgehalten sein - also Schilderung der Tatsachen!

Die rückwirkende Zahlung aus den genannten Gründen verweigern und eine Regelung für die Zukunft vorschlagen: Stellplatzmiete zahlen und parken oder auf den Stellplatz verzichten.

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5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Sehe ich so wie HeHe.

Für seine Forderung brauchen sowohl der Vermieter als auch sein Anwalt eine Grundlage, das ist in der Regel ein Vertrag. Gibt es im Mietvertrag dazu keine Anmerkung, wo auch der verlangte Betrag genannt wird, hat der VM keine Grundlage für seine Forderung. Eine mündliche Abmachung hat er zu beweisen.

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Nun verlangt der Vermieter (per Schreiben von seinem Anwalt) von mir eine Nachzahlung für den Platz in Höhe von 300,- € (15,- €/ Monat * 20). Die Verwaltungsfirma erinnert sich nun plötzlich an keine Absprache mehr.



Das ist das Beste, was dir passieren kann.

Wenn die Verwaltung Gedächtnislücken hat, dass der Stellplatz mitvermietet wurde, hättest du das kaum beweisen können.

Durch das Vermieterschreiben ist klar: Der Platz ist Bestandteil des Mietvertrages, du kannst ihn also auch weiter nutzen.

Wenn da aber keine Miete extra ausgewiesen ist, ist er mit der Wohnungsmiete abgegolten. Da sich die Verwaltung an Nichts mehr erinnern kann, kann auch mündlich nichts Anderes geregelt worden sein. Der Platz ist "kostenlos".


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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Cruze123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen dank schon mal für die zahlreichen Antworten!

Im Mietvertrag steht nichts von einem Stellplatz.
Der Abschnitt mit: Keller, Bodenraum, Stellplatz und Garten sind im MV Handschrriftlich durchgestrichen worden.
Der vermieter hat sogarvor den Stellplatz im Winter 2012/2013 sogar Schnee geräumt.

Es gab ein Vorschreiben von Anwalt:
Wo dem Vermieter aufgefallen ist das der Stellplatz nicht mit im MV enthalten sei. Und ich diesen doch mit sofortiger Wikung nicht mehr nutzen soll. Was ich den auch tat.

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3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Dann müssen Sie rückwirkend auch nicht zahlen. Mietzahlung nur mit vertraglicher Grundlage.

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"Morgenstund ist ungesund."

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Es gab ein Vorschreiben von Anwalt:
Wo dem Vermieter aufgefallen ist das der Stellplatz nicht mit im MV enthalten sei. Und ich diesen doch mit sofortiger Wikung nicht mehr nutzen soll. Was ich den auch tat.



Das und die Durchstreichung ändert natürlich Alles.

Dann müsstest du, falls du künftig dort parken möchtest, die 15 EUR für die Zukunft akzeptieren.

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3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Cruze123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich bin auch völlig gewilt die 15 Euro zu bezahlen pro Monat, allerdings nicht die Nachzahlung in Höhe von 300 Euro.

Es gab nie ein Hinweis darauf das der Stellplatz Kostenpflichig ist und nun möchte er halt die Nachzahlung haben.



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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Unstreitig ist dass der Stellplatz nicht zum Gegenstand des Mietvertrags gehört.
Das heißt gerade nicht, dass der Stellplatz kostenlos zur
Verfügung steht. Im Gegenteil: der Stellplatz darf nicht genutzt werden.
Man nimmt auch keinen Apfel von Kaufladen weg, weil da z.B. Preisschild fehlt. Das ist ja Diebstahl.

Da der Mieter den Stellplatz nutzte, hat er für diese Nutzungszeit die Miete nachzuzahlen.

Wenn man bereit ist, für den Stellplatz künftig €.15,-/Monat zu zahlen, welchen Grund hat man diesen Preis nicht rückwirkend auch zu zahlen, man hatte den Stellplatz ja in Anspruch genommen ?


-- Editiert icecycle am 19.02.2014 15:16

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Da der Mieter den Stellplatz nutzte, hat er für diese Nutzungszeit die Miete nachzuzahlen.



Auf welcher Rechtsgrundlage?

In welchem §en ist das geregelt, woraus soll sich das ergeben?

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Für die Nutzungsentschädigung.
Es handelt sich um fremden Eigentum.
Wie wäre es wenn jeder fremden Stellplatz einfach besetzen darf ?

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Wie wäre es wenn jeder fremden Stellplatz einfach besetzen darf ?


Wenn ich das einfach die letzten 2 Jahre mit deinem Stellplatz gemacht hätte und du nichts dagegen unternommen hast und jetzt einfach kommst und dafür rückwirkend Miete verlangst, dann würde ich dir eine lange Nase machen und nichts zahlen.


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3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Für die Nutzungsentschädigung.
Es handelt sich um fremden Eigentum.



???

Wo steht das? Aus welchem §en des BGB ergibt sich ein Zahlungsanspruch?

quote:
Da der Mieter den Stellplatz nutzte, hat er für diese Nutzungszeit die Miete nachzuzahlen.
...
-- Editiert icecycle am 19.02.2014 15:16

von icecycle am 19.02.2014 15:08



Wo steht das? Wo nimmst du das her?

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