Hallo,
ich habe einmal eine Frage zu einem Mietvertrag der meiner Oma heute ausgehändigt wurde.
Bevor meine Oma das Haus für sich bekommt muss sie jemanden finden der für sie "BÜRGT" und das bei einer Rente von 1700 Netto. Das Haus kostet allerdings 750 kalt. Ist das nicht wunderlich das der Vermieter nach einem Bürgen verlangt?
Ausserdem stand in der Anzeige etwas von 1500 Euro Kaution, nun sind das aber 2800 Euro. Alles sehr merkwürdig.
Ist es denn wirklich rechtens das der Vermieter einen Bürgen für meine Oma verlangt?
lg,
shanti
Vermieter verlangt und verlangt...
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Mein Stand ist, dass nicht sowohl Kaution als auch Bürge verlangt werden darf. Die Kaution maximal drei Kaltmieten.
In der Praxis ist es aber leider so, dass man als ältere Person fast keine Wohnung mehr bekommt, da eine Eigenbedarfkündiung fast aussichtslos ist.
Ich würde ggf. eine höhere Kaution anbieten, wenn auf den Bürgen verzichtet wird.
Aber 2800 Euro Kaution halte ich für rechtswidrig. Ist denn der Vertrag von Seiten des Vermieters schon unterschrieben worden ?
Nun gibt es eben zwei Möglichkeiten: Sofort Druck machen, kann aber dazu führen, dass der Vermieter plötzlich kein Interesse mehr hat.
Oder unterschreiben und danach darauf hinweisen, dass die Klausel gesetzeswidrig ist. Kaution drei Kaltmieten zahlen und alles andere verweigern. Gibt dann aber gleich am Anfang viel Ärger.
Ich würd mir lieber was anderes suchen.
-----------------
"Chylla"
vielen dank chylla für deine schnelle antwort....
ich habe den mietvertrag nun vor mir liegen. und zwar verlangt der vermieter die vollständige kaution bis spätestens 30.4 obwohl meine oma erst zum 1.6 dort einziehen möchte.
sollte das kautionsgeld nicht bis zum 30.4 eingegangen sein, hat sie keinen mietanspruch mehr und muss einen schadensersatz in höhe von 3500 euro zahlen.
irgendwie kommt mir das alles spanisch vor, oder ist das wirklich alles so rechtens?
ausserdem will er eine bestätigung des kreditinstituts meiner omam das die miete immer vollständig und pünktlich abgebucht worden ist. sowie das keine pfändungen oder ähnliches vorlagen.
ist es nicht aber zur genüge das er von dem jetzigen vermieter eine bestätigung über pünktliche und vollständige mietzahlungen bekommt?
puh..ich hoffe ihr könnt mir ein wenig helfen..
lg,
shanti
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
obwohl meine oma erst zum 1.6 dort einziehen möchte.
Warum erst so spät ?
Ab wann beginnt denn das Mietverhältnis ?
ist es nicht aber zur genüge das er von dem jetzigen vermieter eine bestätigung über pünktliche und vollständige mietzahlungen bekommt?
Wenn Deine Oma z.B. eine Mietnomadin wäre, würde der jetzige Vermieter alles mögliche bescheinigen, bloß, um sie endlich loszuwerden.
das mietverhältnis beginnt erst ab dem 1.6!
und eine mietnomadin ist meine oma nicht..
Beck'scher Online-Kommentar:
21Der Mieter darf die als Sicherheit bereitzustellende Geldsumme in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen leisten. Diese müssen nicht betragsmäßig einer Monatsmiete entsprechen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses, dh zum vertraglich vereinbarten Überlassungstermin (LG Mannheim ZMR 1990, 18; Palandt/Weidenkaff Rn 10; Blank/Börstinghaus Rn 24; Erman/Jendrek Rn 6; Staudinger/Emmerich Rn 12; MünchKommBGB/ Schilling Rn 13), fällig (§ 271). Die Folgeraten sind zusammen mit der zweiten und dritten Mietzahlung zu entrichten ( Blank/Börstinghaus Rn 24 mwN; Schmidt-Futterer/Blank Rn 45; Palandt/Weidenkaff Rn 10; aA Sternel MDR 1983, 268......
-- Editiert von meri am 26.03.2008 19:08:19
Meine persönliche Meinung:
Der zukünftige Vermieter scheint ein Lumpenhund zu sein....gelinde ausgedrückt.
Na ja, Meri,
soweit die Theorie.
Und warum beginnt das Mietverhältnis erst so spät ?
Ist die Wohnung noch nicht frei ?
nein, das haus wird noch bewohnt und halt erst zum 1.6 frei...
Will
Deine Oma denn unbedingt dieses Haus mieten ?
ja, sie will dieses haus unbedingt...es sind auch immer ganz selten welche in ihrer umgebung frei. und bei diesem haus passt so irgendwie alles...ausser der vermieter
also hat der vermieter kein recht mehr als 3 kautionen zu verlangen, ja?
--- editiert vom Admin
also hat der vermieter kein recht mehr als 3 kautionen zu verlangen
Das nicht, aber er hat das Recht, solange einen Mieter, der sich auf seine Bedingungen einläßt, zu suchen wie er will.
Findet er keinen, bleibt das Haus eben leer oder er reduziert dann seine Ansprüche.
Der 'Schadensersatz' kommt ja bei rechtzeitiger Zahlung der Kaution garnicht zum Tragen. Auch bei einer überhöhten Kaution ist es, wenn man über die Mittel verfügt, egal, ob sie auf dem eigenen Sparbuch oder auf dem des Vermieters liegt.
--- editiert vom Admin
Löschung der zusätzlichen Bürgschaft klagen
Wozu ? Hat Oma Langeweile ?
Das wird doch erst bei versuchter Inanspruchnahme interessant.
--- editiert vom Admin
Mir stellt sich die Frage ob man einem Vermieter trauen kann de eine überhöhte Kaution 2 Monate vor Vertragsbeginn haben will. Auch wenn das Haus noch so gut passt, würde ich mit so einem Menschen keinen Vertrag schließen.
Unterhalte Dich doch mal mit dem jetzigen Mieter und versuche in Erfahrung zu bringen, welche Erfahrungen er mit dem Vermieter gemacht hat.
Vielleicht hängt das ja auch mit Erfahrungen zusammen, die der Vermieter mit bisherigen Mietern gemacht hat.
Wenn die Oma das Haus unbedingt haben möchte, dann sollte sie den Mietvertrag unterschreiben.
Die Klauseln hinsichtlich der Höhe der Bürgschaft, dem Zahlungszeitpunkt der Kaution und dem Schadenersatz sind unwirksam und können daher ignoriert werden.
Natürlich muss Deine Oma dann damit rechnen, dass sie dann den Einzug am 01.06. auf gerichtlichem Weg erzwingen muss. Eine entsprechende Klage würde sie gewinnen. Wie sich das auf das weitere Mietverhältnis auswirkt überlasse ich Deiner Phantasie.
Wenn das Mietverhältnis schon so lustig beginnt, würde ich nochmal genau drüber nachdenken und vielleicht auch eine hübsche Wohnung in der Gegend suchen ö.ä. Wäre schon blöd, wenn sie sich nur noch mit dem VM zofft. Vor allem aber würde ich den Rest des Mietvertrages mal genauer (von einem Anwalt) unter die Lupe nehmen:
a) was da noch so lustiges drin steht
b) was alles unwirksam ist... und woran ihr euch dann nicht halten bräuchtet
=> auf die Rechtsstreitvariante würde ich verzichten. Warum sollte die gute Oma sich noch mit sowas rumplagen? Da gibt es im Alter doch echt angenehmere Sachen.
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Es ist schon viel zutreffendes geschrieben worden.
Aber interessieren würde es mich schon: Ist der Vertrag nun schon unterschrieben ?? Von einer oder beiden Seiten ?
Dann bleibt ggf. nur noch die Klage um den Einzug zu erzwingen, wenn die Kaution so geleistet wird, wie es rechtens ist.
Oder ist noch nichts fest ? Dann arbeitet die Zeit für Euch, sonst hat der Vermieter ggf. einen Leerstand. Aber er kann auch es sich anders überlegen.
-----------------
"Chylla"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
8 Antworten
-
8 Antworten
-
8 Antworten
-
39 Antworten
-
25 Antworten