Hallo,
der Vermieter meiner Freundin verlangt vorzeitig die Miete. Im Mietvertrag ist der 3. des Monats angegeben.
Am 16.08. stand er vor der Tür und hat rumgeschriehen, das er jetzt die Miete braucht.
Kann sie aufgrund dessen vorzeitig den Mietvertrag kündigen.
Meiner Meinung nach sind dies untragbare Zustände.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
MfG
Goldi87
Vermieter verlangt vorzeitig Miete
20. August 2017
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Frage vom 20. August 2017 | 10:55
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter verlangt vorzeitig Miete
#1
Antwort vom 20. August 2017 | 11:02
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1395x hilfreich)
Zitat :Kann sie aufgrund dessen vorzeitig den Mietvertrag kündigen.
Meiner Meinung nach sind dies untragbare Zustände.
Wenn sie einen unbefristeten Mietvertrag abgeschlossen hat, dann kann sie bis zum 3. September kündigen. Der Mietvertrag endet dann am 30. November. Deine Meinung ist in diesem Fall nicht ausschlaggebend, denn die Kündigungsfristen sind im Gesetz festgelegt.
#2
Antwort vom 20. August 2017 | 11:19
Von
Status: Gelehrter (10828 Beiträge, 4756x hilfreich)
§ 543 BGB zusammen mit § 569 BGB regeln die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung. Dazu muss schon einiges geschehen. Insbesondere da nach § 543 (3) BGB erstmal eine Abmahnung vorgeschrieben ist und nur bei sehr erheblichen Vorfällen diese nicht notwendig ist.Zitat :Kann sie aufgrund dessen vorzeitig den Mietvertrag kündigen.
Meiner Meinung nach sind dies untragbare Zustände.
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#3
Antwort vom 20. August 2017 | 16:11
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1450x hilfreich)
Zitat :Kann sie aufgrund dessen vorzeitig den Mietvertrag kündigen.
Nein
Zitat :Am 16.08. stand er vor der Tür und hat rumgeschriehen, das er jetzt die Miete braucht.
Wenn die für August mit Recht.
Die für September muß die Freundin spätestens am 5.9. anweisen, dann ist das immer noch pünktlich.
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