Vermieter vermietet die Wohnung ohne Erlaubnis als ich weg war

16. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
kim1357
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter vermietet die Wohnung ohne Erlaubnis als ich weg war

Hallo, ich hoffe es ist der richtiger Forum.
Ich wohne seit Oktober 2021 in einer Wohnung in München und habe ein Problem mit meiner Vermieterin. Als ich in meiner Heimat von August bis Oktober war, habe ich vom Ende August bis Ende September die Wohnung mit Erlaubnis von meiner Vermieterin als Untermiete vermietet. Da ich im Oktober noch in Heimat war, hat meine Vermieterin im August meine Schlüssel für mich dem Untermieter gegeben und wieder bekommen als der Untermieter ausgezogen ist. Also sie hatte alle meine Schlüssel als ich weg war. Ich war dankbar dafür, aber bald habe ich herausgefunden, dass sie die Wohnung ohne Erlaubnis von mir auf Airbnb hochgeladen (Ende September bis Anfang Oktober) für 250 EUR pro Nacht (sie hat die Oktoberfest ausgenutzt). Ich habe ihr die Anzeige gezeigt und nach Erklärung gefragt. Sie hat dann mir gefragt, ob sie trotzdem für 2 Nächte die Wohnung vermieten kann (da die Wohnung schon gebucht war) und stattdessen wird sie die Miete für ein bisschen (nur im Oktober) erniedrigt. Ich habe es damals zuerst erlaubt und die Miete erniedrigt bekommen, aber jetzt möchte ich sie verklagen wegen anderer Gründe auch. Ich habe schon einem Anwalt gefragt und er hat diese Gesetze genannt: § 123 StGB und § 1004 BGB. Also kurz gesagt: trespassing und Upload von Wohnungfotos ohne Erlaubnis. Ich wundere mir auch, ob sie auch im August (nachdem ich in die Heimat ging und bevor der Untermieter eingezogen ist - das war etwa 2 Wochen) die Wohnung vermietet hat, da der Untermieter mir gesagt hat (sofort nach er eingezogen ist), dass die Wohnung super dreckig war, obwohl ich die Wohnung sehr sauber gemacht habe als ich in die Heimat geflogen bin. Und noch mehr, war sie Mitglied von Airbnb seit August und ich vermute, dass sie versucht hat, heimlich die Wohnung zu vermieten. Ich habe alle Nachweise (Screenshots von Airbnb-Anzeige, Chats mit Vermieterin, usw).

Meine Frage ist jetzt:
1. Wie viel würde es ungefähr kosten (zeitlich, Geld), sie zu verklagen?
2. Gibt es sowas wie E-court , wo man die Verklage online ohne Anwalt stellen kann? 3. Wie viel soll/kann ich der Vermieterin verlangen? (ich bin eine Ausländerin und weiß nicht so viel über Gesetzte in Deutschland aber in meiner Heimat kann man jemanden online via E-Court verklagen, welche weniger Zeit und Kosten kostet).
4. Wäre es möglich, herauszufinden ob die Vermieterin auch im anderen Zeitraum (als ich weg war) die Wohnung vermietet hat? zB Airbnb nachfragen oder so.

Außerdem würde ich mich sehr freuen und dankbar für eure Tipps oder Hilfe bei dieser Situation!

Vielen Dank im Voraus

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4596 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von kim1357):
1. Wie viel würde es ungefähr kosten (zeitlich, Geld), sie zu verklagen?


Auf welcher Rechtsgrundlage?

Zitat (von kim1357):
2. Gibt es sowas wie E-court , wo man die Verklage online ohne Anwalt stellen kann?


Nein.

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7221 Beiträge, 1518x hilfreich)

Zitat:
Ich habe es damals zuerst erlaubt und die Miete erniedrigt bekommen


Dann gibt es aus meiner Sicht auch nichts zu klagen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
kim1357
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Auf welcher Rechtsgrundlage?

Dass sie die Wohnung ohne Erlaubnis als Anzeige auf Airbnb hochgeladen hat (§ 1004 BGB) und versucht zu haben, die Wohnung an Dritte zu vermieten.

Danke für Ihre Antwort

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#4
 Von 
kim1357
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Dann gibt es aus meiner Sicht auch nichts zu klagen.

Ok, aber sie hat zuerst die Wohnung ohne Erlaubnis auf Airbnb hochgeladen, ist das nicht rechtswidrig?

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#5
 Von 
kim1357
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von kim1357):
Ich habe alle Nachweise (Screenshots von Airbnb-Anzeige, Chats mit Vermieterin, usw).

gelten Chats und Screenshots im Handy als Nachweis?

-- Editiert von User am 16. Dezember 2022 13:16

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kim1357
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von kim1357):
Ich wundere mir auch, ob sie auch im August (nachdem ich in die Heimat ging und bevor der Untermieter eingezogen ist - das war etwa 2 Wochen) die Wohnung vermietet hat, da der Untermieter mir gesagt hat (sofort nach er eingezogen ist),

Und noch Informationen: einige Sachen (Haarföhn, Bettwäsche, usw) in der Wohnung sind verloren gegangen als ich nach Deutschland zurückgekommen bin. Und der Untermieter hat mir gesagt, dass die Sachen nicht in der Wohnung waren. (ich habe ihm gefragt ob die verlorene Sachen in der Wohnung waren als er eingezogen ist und er hat gesagt es gab keine davon).

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#7
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4596 Beiträge, 554x hilfreich)

Stell ihr die verlustigen Sachen in Rechnung. Ich würde bei einem Wohnort wie München es mir gründlich überlegen, ob ich mich mit meiner Vermieterin überwerfen will. Im Zweifel ziehst du den Kürzeren und hast noch vermeidbaren Ärger mti dem Vermieter der dir für einen Urlausaufenthalt in deiner Heimat nicht wirklich die Erlaubnis zur Untervermietung hätte geben müssen.

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#8
 Von 
kim1357
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
der dir für einen Urlausaufenthalt in deiner Heimat nicht wirklich die Erlaubnis zur Untervermietung hätte geben müssen.

danke für deine Antwort.
Kannst du aber erklären warum so ist? hat man nicht Recht zum Untermiete wenn man vom Vermieter Erlaubnis bekommt?

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

zu 1: schlecht zu sagen
zu 2: Nein
zu 3: Der Anwalt weiß das.
zu 4. Vielleicht.

Lass es doch vom Anwalt machen, wenn der schon die §§ nennt und auch Erfolgsaussichten sieht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4596 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von kim1357):
hat man nicht Recht zum Untermiete wenn man vom Vermieter Erlaubnis bekommt?


Nein ein grundsätzliches Recht hat man nicht, es gibt Umstände da kann der VM eine Zustimmung nicht verwehren, dazu gehört aber kein mehrmonatiger Urlaubsaufenthalt bei der Familie.

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#11
 Von 
kim1357
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
aber kein mehrmonatiger Urlaubsaufenthalt bei der Familie.


also meinst du, dass die Vermieterin die Untermiete nicht erlauben sollte da ich Untermiete hatte, während ich in Heimat für Urlaub war?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4596 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von kim1357):
also meinst du, dass die Vermieterin die Untermiete nicht erlauben sollte da ich Untermiete hatte, während ich in Heimat für Urlaub war?


Ich meine dein VM hätte die Untervermietung nicht genehmigen MÜSSEN, es war nett, dass der VM dies gemacht hat. Zumal du den Urlaub dann ja auch noch verlängert hast, die Miete haben wohl die Untermieter finanziert?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
kim1357
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
es war nett

ja das weiß ich, aber es hat damit nicht zu tun oder..
sie hat trotzdem die Wohnung ohne Erlaubnis eingetreten und die Wohnung an Dritte vermietet.
Aber natürlich sehe ich deinen Punkt.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von kim1357):
sie hat trotzdem die Wohnung ohne Erlaubnis eingetreten
Doch, es hat damit zu tun.
Denn du hast ihr den Wohnungsschlüssel gegeben, damit sie das mit dem Untermieter erledigt. Wohnungs-und Schlüsselübergabe der vermieteten Wohnung.

Unerlaubt an andere zu vermieten--- das wirst du beweisen müssen.
2 Tage hat sie zugegeben, dafür die Miete reduziert.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
kim1357
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Unerlaubt an andere zu vermieten--- das wirst du beweisen müssen.


achso das meintest du, okay. Ja, die Schlüsselübergabe war nur dafür, dass die Vermieterin dem Untermieter den Schlüssel geben kann und nichts mehr. Sie hat auch per Chat geschrieben, dass sie die Wohnung nicht auf Airbnb ohne mein Erlaubnis hochladen sollen hätte. Kann es ein Beweis sein?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4596 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von kim1357):
ja das weiß ich, aber es hat damit nicht zu tun oder..
sie hat trotzdem die Wohnung ohne Erlaubnis eingetreten und die Wohnung an Dritte vermietet


Die Frage ist ja, was war vereinbart, ohne Erlaubnis hätte sie natürlich die Wohnung nicht betreten dürfen, geschweige denn vermieten dürfen.

Hast du denn die Mieten für September und Oktober bezahlt?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
kim1357
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Hast du denn die Mieten für September und Oktober bezahlt?


August - Oktober habe ich bezahlt aber für einen Monat davon habe ich mit Untermiete finanziert

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von kim1357):
Kann es ein Beweis sein?
Sie hat es schon zugegeben.

Was willst du mit einer Klage erreichen? Was soll das Gericht entscheiden?

Sie kann nicht mehr über Air*** vermieten, denn du wohnst jetzt dort wieder.
Wenn du das nächste Mal in deine Heimat fährst, solltest du selbst die Untervermietung regeln. Vielleicht gibt sie dir keine Zustimmung mehr, wenn es Streit und Klage vor Gericht gibt.
Denk drüber nach.
Zitat (von kim1357):
August - Oktober habe ich bezahlt aber für einen Monat davon habe ich mit Untermiete finanziert
Ich rechne anders: Der Untermieter hat dir mindestens einen Monat Miete finanziert.
Oder hast du etwa genau zu deinem Mietpreis untervermietet?

ICH hätte mehr genommen für eine möblierte Wohnung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
kim1357
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was willst du mit einer Klage erreichen? Was soll das Gericht entscheiden?

Vllt eine Kompensation mit Geld oder so wenn es möglich wäre. Aber auf diesem Forum scheint es zu sein, dass es nicht so viele Vorteile geben wird wenn ich sie verklagen hatte..

Zitat (von Anami):
Oder hast du etwa genau zu deinem Mietpreis untervermietet?

Ich habe genau zu meinem Mietpreis bekommen.

-- Editiert von User am 16. Dezember 2022 19:59

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120141 Beiträge, 39836x hilfreich)

Zitat (von kim1357):
Vermieter vermietet die Wohnung ohne Erlaubnis als ich weg war

Das sit schlicht und ergreifend falsch, denn die Erlaubnis hat sie ja ganz offenbar.
Zitat (von kim1357):
Ich habe es damals zuerst erlaubt




Zitat (von kim1357):
Vllt eine Kompensation mit Geld oder so wenn es möglich wäre.

Auch die gab es offenbar bereits...
Zitat (von kim1357):
und die Miete erniedrigt bekommen




Zitat (von kim1357):
Aber auf diesem Forum scheint es zu sein, dass es nicht so viele Vorteile geben wird wenn ich sie verklagen hatte..

Für das was man beweisen konnte gibt es sowohl eine Erlaubnis als auch eine Kompensation.
Für die Vermutungen fehlen die Beweise, ohne Beweise wird es vor Gericht aber nicht wirklich gehen.



Zitat (von kim1357):
einige Sachen (Haarföhn, Bettwäsche, usw) in der Wohnung sind verloren gegangen als ich nach Deutschland zurückgekommen bin.

Abgesehen davon, dass man das beweisen müsste, wäre dann der Dieb der Ansprechpartner. Und den Dieb müsste man erst mal finden ...



Zitat (von Solan196):
Stell ihr die verlustigen Sachen in Rechnung.

Das kann sehr unangenehme und teure Folgen haben ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
kim1357
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das sit schlicht und ergreifend falsch, denn die Erlaubnis hat sie ja ganz offenbar.

wieso? sie zuerst die Wohnung hochgeladen hat ohne mir zu fragen. Ich meine Anzeige zu hochladen selbst ist schon illegal oder?


Zitat (von Harry van Sell):
Das kann sehr unangenehme und teure Folgen haben ...

ja also ich bin nicht so sicher jetzt ob ich sie verklagen möchte aber kann sein.

danke für die Antwort!

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von kim1357):
Aber auf diesem Forum scheint es zu sein, dass es nicht so viele Vorteile geben wird wenn ich sie verklagen hatte..
Das hat nichts mit diesem Forum zu tun. Du hast ganz einfach schlechte Voraussetzungen für eine erfolgreiche Klage.
Zitat (von kim1357):
Ich meine Anzeige zu hochladen selbst ist schon illegal oder?
Oder? Welche Strafe wünschst du ?
Zitat (von kim1357):
also ich bin nicht so sicher jetzt ob ich sie verklagen möchte aber kann sein.
Dann entscheide dich. Was jetzt schon sicher ist:

-Es wird lange dauern, bis ein Gericht entscheidet, wenn du sie verklagst.
-Deine Vermieterin --- is not amused--, wenn du sie verklagst. Das beginnt schon, wenn sie von der Klage erfährt.
-Deine Vermieterin wird versuchen, dir zu kündigen.
-Deine Vermieterin hat bessere Chancen vor Gericht, denn du hast keine Beweise.
-Vermutlich wird alles für dich sehr viel teurer als 1 neuer Fön und neue Bettwäsche.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120141 Beiträge, 39836x hilfreich)

Zitat (von kim1357):
wieso?

Deswegen
Zitat (von kim1357):
Ich habe es damals zuerst erlaubt



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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