Vermieter vermietet doppelt!??

27. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
Kaiserstühler
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Vermieter vermietet doppelt!??

Hallo zusammen,

am 01.09.12 sollte regulär mein Mietverhältniss laut Mietvertrag beginnen. Ursprünglich wollte ich in die Wohnung einziehen...habe mich dann doch entschieden in meiner alten Wohnung zu bleiben und am 01.09.12 den Mietvertrag gekündigt. 
Die Miete incl. Nebenkosten für den Monat September habe ich dem Vermieter überwiesen.

Der Vermieter hatte daraufhin neue Mieter zum 01.10.12 gefunden.
Ich hatte Ihn gebeten mir Bescheid zu geben, ob die neuen Mieter möglicherweise vor dem 01.10.12 einziehen wollten, damit ich für die restlichen Tage die Miete rückerstattet bekomme. 
Ich bin nie in diese Wohnung eingezogen und eine Schlüsselübergabe hatte auch nie stattgefunden. 
Als ich am 23.09.12 an der Wohnung vorbei gefahren bin, hatte ich gesehen, dass dort schon Vorhänge an den Fenstern waren 
und ein Name auf dem Klingelschild steht!! 
Daraufhin hatte ich einen Freund gebeten dort zu klingeln und zu schauen, ob jemand öffnet. So war es dann auch...neue Mieter in der Wohnung. Ich rief sofort meinem Vermieter an und fragte warum er mir nicht Bescheid gegeben hatte. 
Er sagte: Ich hätte Ihm ja schliesslich eine Genehmigung unterschrieben, dass er die Wohnung auch früher vermieten kann. 

Regulär hätte ich die Wohnung mit Kündigungsfrist zum 30.11.12 angemietet und hätte da auch Miete zahlen müssen. 
Zu einem Mietaufhebungsvertrag ist es nie gekommen! Den wollte ich mit dem Vermieter aufsetzen, sobald klar ist wann die neuen Mieter einziehen werden. 
Ich habe Ihm nie erlaubt die Wohnung den Nachmietern unentgeltlich schon früher zur Verfügung zu stellen. Mir geht es im Prinzip um die 177 Euro die ich von den Nachmietern bzw. vom Vermieter haben möchte, dafür dass die schon zum 23.09.12 eingezogen sind. 

Nun meine Fragen: 
Habe ich das Recht diese 177 Euro einzufordern?
Es ist zu keinem Mietaufhebungsvertrag gekommen...also bin ich noch aktuell der Mieter dieser Wohnung. 
Müssen diese Nachmieter wieder ausziehen? Muss ich die Miete bis Ende November jetzt bezahlen obwohl die Nachmieter einen Vertrag ab dem 01.10.12 schon unterschrieben haben?
Sollte ich einen Anwalt konsultieren und wer muss den bezahlen?

Ich wäre Euch dankbar für Eure Hilfe und Tips
Gruss Laura

Fragen zur Miete?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
damit ich für die restlichen Tage die Miete rückerstattet bekomme.


Hast du das wirklich so definiert, nachweislich?

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#2
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Eigentlich bist du doch gut dran, wenn du nur eine Monatsmiete zahlen brauchst, anstelle die normale Kündigungsfrist mit der damit verbundenen Zahlungsverpflichtung einhalten zu müssen. Das Mietverhältnis der neuen Mieter beginnt ab 01.10., und ab da zahlen die sicher auch erst Miete. Der Vermieter kassiert also nicht doppelt. Ich wäre an deiner Stelle froh, dass die Neuvermietung so schnell geklappt hat und würde jetzt nicht noch kleinlich herumfeilschen, zumal es noch nicht mal eine Aufhebungsvereinbarung gibt.

Du solltest vielleicht auch mal die Arbeit bedenken, die der Vermieter mit deiner Planunglosigkeit hat. Der mußte in kürzester Zeit neue Mieter suchen und alles organisieren, nur weil du einen Vertrag unterschreibst und dann doch nicht willst.

Möchtest du jetzt allen Ernstes bis Ende November Anspruch auf die Wohnung erheben und noch zwei weitere Mieten zahlen? Klar, dann zieh das mal durch.

-- Editiert Anjuli123 am 27.09.2012 22:45

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#3
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

Du hast einen Mietvertrag unterschrieben und diesen gleich wieder gekündigt. Schlüssel hast du nie erhalten, Übergabe der Wohnung fand nie statt. Mit dem Vermieter hast du offenbar zumindest einen mündlichen Aufhebungsvertrag geschlossen, dass du aus deinem Mietverhältnis raus bis, sobald ein Nachmieter gefunden ist. Der mündliche Aufhebungsvertrag erscheint glaubwürdig. Wenn der neue Mietvertrag erst ab dem 01.10 läuft, dann schuldet dir der Vermieter auch keine Miete. Würde er schon seit Einzug kassieren, würde er dir für diese eine Woche die Miete schulden. Doppelt vermieten geht nicht.
Aber: Gibts irgendeinen Grund dafür dem Vermieter, der dir ja entgegengekommen ist, jetzt eine reinwürgen zu wollen?
Der hätte sich doch bequem zurücklehnen, gemütlich mal eine Besichtigung/Woche durchführen und dich bis Ende November die Miete zahlen lassen können.

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Hab das hier übersehen:

Zitat:
Er sagte: Ich hätte Ihm ja schliesslich eine Genehmigung unterschrieben, dass er die Wohnung auch früher vermieten kann.

Also doch ne Art Aufhebungsvertrag.


-- Editiert kathi2008 am 27.09.2012 23:27

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#4
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

quote:
Aber: Gibts irgendeinen Grund dafür dem Vermieter, der dir ja entgegengekommen ist, jetzt eine reinwürgen zu wollen?

von kathi2008 am 27.09.2012 23:22


Selbstverständlich gibt es einen Grund...

Gier frisst Hirn. ;-)

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#5
 Von 
Kaiserstühler
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

@ Pachlus...nicht schriftlich fixiert...aber den Vermieter darum mündlich gebeten.

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#6
 Von 
Kaiserstühler
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

@Anjuli123....es geht mir nicht darum, dass der Vermieter doppelt kassiert! Die Kosten für Wohnungsinserate wollte ich dem Vermieter erstatten..kein Ding. Klar bin ich froh, dass er so schnell Nachmieter gefunden hat und ich nicht mehr die Miete bis Ende Nov. bezahlen muss. Wäre aber auch nicht wirklich ein Problem gewesen für mich.
Es geht mir hier ums Prinzip. Ich habe den Vermieter gebeten mir doch bescheid zu geben, falls jemand früher in die Wohnung einziehen möchte. Dies ist nicht passiert.
Einen schriftlichen Mietaufhebungsvertrag gibt es in diesem Sinne nicht. Lediglich den Satz: "Der Vermieter kann die Wohnung zu einem früheren Zeitpunkt weiter vermieten"
Ist das ein Mietaufhebungsvertrag der den Mietvertrag aufhebt? Ich denke wohl nicht, da kein fixes Datum vorhanden ist oder!?

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#7
 Von 
Kaiserstühler
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

@kathi2008 ....ich will niemandem eins reinwürgen...klar hätte er mich bis Ende zahlen lassen können...aber das ist nicht das Thema! Hier wohnt jemand auf meine Kosten in meiner bezahlten Wohnung...und das kann ich nicht leiden...sorry! Ein Freund von mir ist vor 3 Jahren aus seiner alten Wohnung 20 Tage vor Ablauf der Frist ausgezogen. Der Vermieter hatte die Wohnung in 2 Tagen wieder einzugsfertig und die Nachmieter sind dann auch zum 15. dort eingezogen, obwohl der neue Vertrag erst zum 01. begann. Der Vermieter hatte die Nachmieter gebeten, sich mit meinem Freund in Verbindung zu setzen zwecks Ausgleich der restlichen Miete. Dies ist auch so geschehen und das finde ich nicht mehr als recht...oder nicht?

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#8
 Von 
Kaiserstühler
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

@RMHV....Du musst sicher nicht arbeiten für Dein Geld nehme ich mal an!? Harz4 ?

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#9
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Also ehrlich, manchmal machen sich aber die Leute echt Probleme. Nimm das als Lehrgeld hin und sei zufrieden, dass du so einen flexiblen VM angetroffen hast. Er hätte dich doch bis zu 3 Monaten zappeln lassen können. Also:
freu dich! :banana:

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#10
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Wenn es Dir nur "um´s Prinzip" geht, dann gehe doch zu einem Anwalt vor Ort und zahle ihm 250 Euro/St. für die Vertretung Deiner Interessen.

Wie, zu teuer im Verhältnis zu Deiner Forderung? Weshalb? Es geht doch um´s Prinzip und nicht um die paar Kröten.....

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12302.07.2014 22:40:46
Status:
Praktikant
(536 Beiträge, 219x hilfreich)

wollt ich gerade schreiben, wenn Du den Mut hast verklag ihn doch!

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#12
 Von 
Kaiserstühler
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

So richtig gute und sachlich klare Antworten zu diesem Thema scheinen hier Mangelware zu sein! Ist vielleicht wirklich besser ich frage jemanden der nen Plan hat von der Materie.
Ausser... "sei doch froh" "ich mache Probleme" " will dem VM eins reinwürgen" und "der arme VM hat so viel arbeit damit"... kommt nicht viel rüber ^^

Danke für Eure "HILFE" :forum:

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#13
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Tja wenn du es so siehst, soll es auch recht sein. Du must aber nicht erwarten, dass wir hier mit unserer Lebenserfahrung zurückhalten; denn der beste Prozess ist immer noch der, der nicht geführt werden muß. (Raw diesen Satz bitte überlesen!) Im übrigen gibt es so etwas wie Kommunikation zwischen uns Menschen. Warum rufst du den VM nicht an und sagst: "schön, dass Sie so schnell vermieten konnten, wie machen wir es denn mit der bereits für den ersten Monat von mir gezahlten Miete?" :rock:

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#14
 Von 
hambre
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 74x hilfreich)

Ich verstehe gar nicht, warum auf den Fragesteller hier so rumgehackt wird. Schließlich hat er das Gesetz doch eindeutig auf seiner Seite. Selbstverständlich hat der Fragesteller einen Rückerstattungsanspruch gegen den Vermieter (§ 537 Abs. 2 BGB ).

Ich würde dem Fragesteller daher empfehlen, einen Anwalt einzuschalten und notfalls auch zu klagen, wenn der Vermieter nicht bereit ist, freiwillig die anteilige Miete zurückzuerstatten.

Dass man die anteilige Miete zuerst einmal auf die freundliche Tour zurückfordern sollte, halte ich dabei für selbstverständlich.

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Kaiserstühler
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

@hambre...danke für Deine Antwort...ist bereits geschehen..habe dem VM einen Mietaufhebungsvertrag zum 23.09.12 nebst Rückzahlungsforderung der 177€ geschickt.
Mal sehen wie er darauf reagiert. Am Telefon war er diesbezüglich nicht einsichtig und kompromissbereit. Wenn der VM den Vertrag bis zum 05.10.12 nicht zurück schickt, werde ich diese Angelegenheit einem Anwalt übergeben.


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