Vermieter verrät Nachmietern persönliche Daten des Vormieters

31. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Rasenwurz
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter verrät Nachmietern persönliche Daten des Vormieters

Wie kann man dagegen vorgehen, dass der Vermieter potentiellen Nachmietern die Adresse der neuen Wohnung, neuen Arbeitsplatz und Gehalt des Vormieters verrät? Kann man da schon Anzeige erstatten? Da muss ich ja schon Angst um Einbrüche haben. Habe das von meinem Exnachbarn erfahren, der mitgehört hatte und der wusste Sachen, die er nicht wissen kann.

Unfassbar.

-- Editiert von Rasenwurz am 31.12.2019 18:13

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119581 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Rasenwurz):
Kann man da schon Anzeige erstatten?

Weil einem einer erzählt hat er habe gehört wie jemand erzählt hat ...?

Ja, kann man. Aber Zeit- und Papierverschwendung

"Höhrensagen" ist immer eine schlechte Beweislage. Und eine Straftat ist nicht erkennbar ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.920 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen