Vermieter verschweigt Schimmel in der Wohnung

18. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
MyGipsy
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter verschweigt Schimmel in der Wohnung

Guten Tag,

eine Frage zum Mietrecht. Wir haben eine Wohnung zum 01.01.2020 angemietet.
Haben die Schlüssel bekommen und mussten mit Entsetzen feststellen das auf dem Boden (Erdgeschoss ohne Keller) in der Küche eine große Fläche Schimmel ist. So wie es aussieht wurde erst vor kurzem der Linoleum ausgewechselt.
Unser Problem ist nun das wir unsere Wohnung gekündigt haben und auch schon ein neuer Vermieter die Wohnung angemietet hat.
Auf jeden Fall muss der Schimmel Fachmännisch entfernt werden.
Was wenn diese Entfernung über den Einzugstermin hinausgeht? Was für Rechte haben wir? Da nun mal der neue Nachmieter auch in seine Wohnung möchte.
Vielen Dank für Ihre Antworten.

-- Editiert von Moderator am 18.11.2019 14:14

-- Thema wurde verschoben am 18.11.2019 14:14

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Warum fragst Du nicht im Unterforum Mietrecht, sondern im Unterforum Arbeitsrecht?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von MyGipsy):
Was für Rechte haben wir?
Vorher mal die Pflicht, dem baldigen Vermieter mitteilen, was ihr da vorgefunden habt.
Sonst passiert ja nichts.
Der wird sich das anschauen bzw. seine HV hinschicken. Dann entscheiden, was zu tun ist.
Es sind noch ca. 6 Wochen Zeit. Das dürfte zu wuppen sein.

Du hast den Schimmel auf dem neuen Linoleum gefunden?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von MyGipsy):
Was wenn diese Entfernung über den Einzugstermin hinausgeht?

Dann dürfen nach bisheriger Schilderung 1-2qm in der Küche wegfallen und erst später hinzukommen.



Zitat (von MyGipsy):
Was für Rechte haben wir?

Eine dem Mangel angemessene Mietminderung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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