Vermieter verschwendet Wasser und Strom

3. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb418180-22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Vermieter verschwendet Wasser und Strom

Hallo,
unser Vermieter stellt mittlerweile fast Tag und Nacht Wasser an um Rasen und Sträucher zu bewässern. Es gibt 2 Grundstücke am Haus. Das hintere nutzt er alleine als Garten, dort läuft das Wasser oft über den Bürgersteig und Straße bis zum ca. 10 m entfernten Abwasserkanal. Das Grundstück vor und neben dem Haus wird auch endlos bewässert. Wasseruhren gibt es im Haus nicht und ich zahle (da die einzige Familie mit 4 Personen, sonst leben nur alleinstehende im Haus) die Hälfte der Wasser und Abwasserkosten.

Zudem hat er im Treppenhaus neben der Haustüre einen Bewegungsmelder montiert. Konsequenz ist, dass jetzt Tag und Nacht das gesamte Treppenhaus beleuchtet wird, sobald jemand durch die Haustür geht. Auch tagsüber!!

Muss ich diese sinnlose Verschwendung wirklich zur Hälfte mittragen??

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Danke :)

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9325 Beiträge, 4320x hilfreich)

Zunächst ein praktischer Tip: Ich weiß nicht, wie gut das Verhältnis zum Vermieter momentan ist. Wenn du dich in der Sache mit dem Vermieter anlegst, wird es sich aber vermutlich deutlich verschlechtern. Es gibt viele Menschen, die auf Einmischung in ihre Gartenarbeit sehr sensibel reagieren. Ob sich das wirklich lohnt, sollte man abwägen.

Rechtlich ist es so, dass der Vermieter das Wirtschaftlichkeitsgebot bei den Nebenkosten zu beachten hat. Wenn man nachweisen kann, dass die Bewässerung des Gartens unwirtschaftlich geschieht, so könnte man theoretisch die zuviel anfallenden Nebenkosten ablehnen. Aber wie man das vor Gericht nachweisen und die Mehrkosten berechnen soll, weiß ich nicht. Ich vermute daher, dass man rein aus praktischen Gründen nicht viel dagegen machen kann.

Zum Treppenhaus: Ein Bewegungsmelder ist durchaus sinnvoll. Je nachdem wie hell das Treppenhaus ist, muss der Vermieter möglicherweise sogar dafür sorgen, dass auch tagsüber das Licht angeht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3215 Beiträge, 999x hilfreich)

Zitat:
Rechtlich ist es so, dass der Vermieter das Wirtschaftlichkeitsgebot bei den Nebenkosten zu beachten hat. Wenn man nachweisen kann, dass die Bewässerung des Gartens unwirtschaftlich geschieht, so könnte man theoretisch die zuviel anfallenden Nebenkosten ablehnen. Aber wie man das vor Gericht nachweisen und die Mehrkosten berechnen soll, weiß ich nicht. Ich vermute daher, dass man rein aus praktischen Gründen nicht viel dagegen machen kann.

Das mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot ist schon richtig. Nachweisen kann man das mit Zeugen und Listen, wann und wie lange.
ABER das Wasser für seinen Privatgarten darf der Vermieter nicht auf die Allgemeinheit umlegen. Zudem scheint das Wasser nach Personen umgelegt zu werden. Das muss so im Vertrag vereinbart sein. Wenn nicht, wäre diese Art der Umlegung nicht möglich.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8296 Beiträge, 3710x hilfreich)


Zitat:
Es gibt 2 Grundstücke am Haus. Das hintere nutzt er alleine als Garten,


Die Nutzung allein sagt nichts zur gerechtfertigten Umlegung der Kosten aus: Wenn die Nutzung allen Mietern lt. MV gestattet ist, man aber freiwillig darauf verzichtet, sind die Kosten trotzdem von allen mitzutragen.

Was ist denn zum Garten und zur Nutzung im MV festgeschrieben (am besten wortwörtlich wiedergeben).



1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8296 Beiträge, 3710x hilfreich)

.....und wenn du schon im MV nachsehen musst: Was ist zur Umlage der Betriebskosten geregelt - speziell Wasser?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb418180-22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten. Also, im Mietvertrag schaue ich später einmal nach. Der Garten, den er alleine nutzt, kann von den anderen Mietern überhaupt nicht betreten werden. Ich bin mir sicher, dass hierüber nichts im Mietvertrag steht. Was über die Wasserabrechnung im Vertrag steht, muss ich nachschauen. Ich bin mir aber sicher, dass auf den Abrechnungen nach Personen berechnet wird.

Ich kann keine Listen führen, dafür müsste ich ja ständig auf der Lauer liegen und dokumentieren wann und wie lange das Wasser läuft. Dafür habe ich überhaupt keine Zeit und auch keine Lust.

Wenn eine enorme Differenz zu den Vorjahren auffällt, würde das nicht ausreichen?

Auch zu dem Licht im Treppenhaus. Das Treppenhaus hat genügend Lichteinfall durch Fenster. Tagsüber ist überhaupt kein Licht notwendig, ausgenommen im Keller. Zudem befindet sich der Bewegungsmelder in der Nähe der Eingangstüre. Wenn also jemand aus seiner Wohnung kommt, durch Treppenhaus geht, dann schaltet sich das Licht erst ein, wenn er das Treppenhaus verlässt. Wie gesagt, nachts wäre es ja egal... aber tagsüber?

Ich weiß natürlich auch nicht, was das an Mehrkosten ausmacht...

Ich bin bestimmt nicht kleinlich und auch keine Meckertante, aber muss sowas sein? Ich werde ihn bei Gelegenheit fragen, ob er das für so eine gute Idee hält.

Danke und LG


1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 926x hilfreich)

Ich würde da freundlich mit dem Vermieter reden. So Bewegungsmelder lassen sich doch einstellen, dass sie erst ab einer gewissen Dunkelheit überhaupt reagieren. Und ich weiß ja nicht, wie es vorher war bei Euch. Aber ich hab schlechte Erfahrungen mit Häusern mit normalen Lichtschaltern. Da gibt es zu viele Leute, die das Licht anmachen - ja, sogar tagsüber, wo es meiner Meinung nach hell genug ist - und dann gar nicht wieder ausmachen. Da wär dann so ein Melder sogar stromsparend. Ich stell das hier im Haus immer wieder fest, dass die Nachbarn bei Tageslicht, das ich völlig ausreichend finde, das Licht im Treppenhaus einschalten.

Und der Garten. War das immer schon so? Falls nicht: es ist jetzt ja auch besonders heiß und wer einen gepflegten Garten will, der muss halt viel, viel gießen. Vielleicht hat der Vermieter ja das alles gar nicht böse gemeint? Ich würde da freundlich das Gespräch suchen.

1x Hilfreiche Antwort

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