Vermieter verstorben - Kaution?

28. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
stoeffs
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 2x hilfreich)
Vermieter verstorben - Kaution?

Guten Tag.

A hatte Räumlichkeiten bei B zur Untermiete. Dies wurde schriftlich vertraglich geregelt.
B lag dann irgendwann im Sterben, gleichzeitig ist A aus den Räumlichkeiten ausgezogen.
B hatte leider kein Geld mehr, um A die Kaution zurückzuzahlen. A hat auch keine Mahnungen etc geschrieben. Mittlerweile ist B verstorben.
Gibt es noch eine Möglichkeit für A, die Kaution einzufordern? A weiß, dass B drei Kinder hat, die in Deutschland verteilt wohnen. A kennt aber ihre Namen nicht.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von steffs):
Gibt es noch eine Möglichkeit für A, die Kaution einzufordern?

Die Erben erben auch die Schulden.
Jenachdem wie lange das her ist, könnte aber von den Erben Verjährung geltend gemacht werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
stoeffs
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 2x hilfreich)

Ende März 2020 hat A die Räumlichkeiten verlassen.

0x Hilfreiche Antwort

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