Mein Vermieter ist gestorben.
Er hat einen Sohn, aber ich habe nichts Schriftliches, dass dieser Sohn wirklich der Erbe ist (habe ihn mehrfach gebeten, den Erbschein vorzulegen, aber er hält mich hin; ich weiß, dass mein toter Vermieter viele Schulden hatte...).
Ich habe die Wohnung gekündigt (Kündigung habe ich an den toten Vermieter geschickt), bin vor 2 Wochen ausgezogen.
Miete zahle ich nicht mehr, seit ich vom Tod weiß (behalte sie ein, bis ich weiß, an wen ich überweisen soll).
Das Problem ist:
Der vermeintliche Erbe (Sohn) will mir offenbar den Erbschein nicht zeigen, will aber die Miete haben.
Ich habe noch die Schlüssel von der Wohnung.
Was nun?
Danke vorab für die Hilfe!
Vermieter verstorben -> Wohnung gekündigt - Schlüsselübergabe??
10. August 2015
Thema abonnieren
Frage vom 10. August 2015 | 19:08
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 6x hilfreich)
Vermieter verstorben -> Wohnung gekündigt - Schlüsselübergabe??
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#1
Antwort vom 10. August 2015 | 19:34
Von
Status: Student (2202 Beiträge, 620x hilfreich)
Mein Vermieter ist gestorben.
Aber sein Girokonto lebt noch weiter - wo ist da das Problem ?
#2
Antwort vom 10. August 2015 | 19:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 6x hilfreich)
Das Problem ist:
mit wem mache ich die Schlüsselübergabe?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 11. August 2015 | 10:38
Von
Status: Master (4317 Beiträge, 2267x hilfreich)
ZitatDer vermeintliche Erbe (Sohn) will mir offenbar den Erbschein nicht zeigen, will aber die Miete haben. :
Ich habe noch die Schlüssel von der Wohnung.
Da Du Miete oder Nutzungsentgeld so lange zahlen musst, wie Du die Schlüssel hast, würde ich versuchen - so schnell wie möglich und mit einem Zeugen - die Schlüssel in den Briefkasten des Vermieters unterzubringen. Ach ja, und den Zustand der Wohnung gerichtsfest dokumentieren können.
Die Nummer mit dem Erbschein und der Einbehaltung der Miete kann für Dich ziemlich teuer werden, weil der Erbe dann auf Mietzahlung klagen kann und Du die Gerichts- und RA-Kosten zahlen musst.
#4
Antwort vom 11. August 2015 | 11:02
Von
Status: Bachelor (3595 Beiträge, 1455x hilfreich)
Frag ich mich auch wo das Problem ist, die Miete auf das bisher bekannte Konto zu zahlen.
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