Vermieter verstorben - früher ausziehen erlaubt?

27. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Lisa Hartmann
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter verstorben - früher ausziehen erlaubt?

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich meines Zimmers, das ich vor zwei Tagen gekündigt habe und für welches ich eigentlich noch die dreimonatige Kündigungsfrist einzuhalten habe. Nun habe ich heute erfahren, dass meine Vermieterin verstorben ist. Ich möchte gerne schon früher ausziehen und habe gehört, dass das möglich ist, falls der Vermieter stirbt. Ist das so richtig?

Danke, Lisa




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 658x hilfreich)

Ich wüßte nicht, warum Sie wegen des Todes des Vermieters ein anderes Kündigungsrecht haben sollten.

Stirbt der Vermieter, so wird das Mietverhältnis mit dessen Erben fortgesetzt. Die Erben übernehmen den (alten) Mietvertrag mit allen bestehenden Rechten und Pflichten, d.h. der Inhalt des Vertrages ändert sich nicht. Ein Recht zur vorzeitigen Kündigung steht hier weder dem Mieter noch den Erben des Vermieters zu.


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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#2
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 865x hilfreich)

dem ist nichts hinzuzufügen;)

(die Zahl der Ammenmärchen rund um das Mietrecht ist immer noch steigend;)

Aber vielleicht haben die Erben etwas anderes mit dem Haus, der Wohnung vor, dann hast Du Glück - aber das ist eine andere Sache)

-- Editiert von Odil am 27.01.2006 15:04:30

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