Vermieter versucht zu Betrügen! was soll ich machen???

12. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
meggi76
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 16x hilfreich)
Vermieter versucht zu Betrügen! was soll ich machen???

hallo ,

folgendes problem:
bin als nachmieter bei meinem bruder eingezogen, da er beruflich in den USA ist( vor 1,5 jahren)vermieter war einverstanden. da ich mit meiner tochter bin ist 1 zimmer zu klein. vermieter war hilfsbereit und sagte kein problem, wir tauschen die wohnungen. er hat 2 zi udn für ihn reicht meine als büro. sollte zum 1.6 sein. war einverstanden. hat aber nicht funktioniert, hab es ende april erfahren. trotzdem hat mir mein vermieter 2 andere zu auswahl gegeben. eine habe ich an genommen. nun nach dem unterschreiben kommt der vermieter und meinte ich solle jetzt doch noch kündigungsfrist einhalten , weil er auch eine einhalten muß und ich kann nicht raus. er will aber in 3 monaten in meine wohnung, daher nachmieter ungünstig.
möchte jetzt keine nachmieter, weil er sonst in 3 monaten nicht rein kann. ich finde auch keinen der für 3 monate die wohnung nimmt. mein bruder ist immer noch in den usa, spricht wenn ich umziehe und nicht zahle, werden die das geld nach seinem rückkehr von ihm verlangen.
WAS SOLL ICH NUN MACHEN??? MUß zum 1.6. umziehen, kann aber doppelmieten nicht zahlen( allein erziehend)
steht mir trotzdem zu einen nachmieter zu?? kann der vermieter es verbieten??? was ist wenn die Kündigungsfrist 6 monate beträgt? habe ich dann bessere chancen hier raus zukommen??

zählt eine mündlich zusagen mit zeugen nicht???????

mein bruder ist immer noch der hauptmieter. ist das grund genug, daß er beruflich weg müsste und nicht bald wieder kommt udn sich daher um einen neuen nachmieter kümmert???

bitte helft mir !

lg. meggi

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)

Hallo

"zählt eine mündlich zusagen mit zeugen nicht???????"

Doch, Voraussetzung das der V keine Zeugen hat die den Gegenteil bestätigen/ behaupten können, so wird Aussage gegen Aussage wodurch nur die schriftliche Kündigung gilt. Ob wohl ich denke das deine Zuegen werden Vorgericht glaubhafter.

MfG

-- Editiert von Audio am 12.05.2005 23:22:14

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#2
 Von 
Admin100
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 34x hilfreich)

Wenn Sie dem Vermieter drei gute Adressen bringen (so heisst es halt) kann er die einfach so ablehnen.

Vermieten Sie doch einfach "unter" für die drei Monate. Ist doch ganz einfach.

Zeigen Sie dem Vermieter die Untervermietung an. Ist er nciht damit einverstanden, können Sie den Mietvertrag fristlos kündigen. Ist ein alter Trick.

Vielleicht kann einer der älteren Kollegen noch was zu diesem alten Trick sagen. Ich informiere mich auch nochmal. Er müsste selbst dann auch anwendbar sein, wenn im Mietvertrag eine Untervermietung ausgeschlossen wurde.

Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
meggi76
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 16x hilfreich)

hey , vielen dank. hoffentlich finde ich jemanden der nur für 3 monate was sucht.
aBER GUT zu wissen, dass man die möglichkeit hat und dann noch fristlos kündigen kann.

schönen tag noch
meggi

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#4
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

So wird es leider nicht funktionieren.

Verweigert der Vermieter ohne triftigen Grund die Erlaubnis zur Untervermietung, kann der Mieter mit gesetzlicher Frist (also ca. 3 Monate) kündigen - nicht aber fristlos. Siehe § 540 BGB .

Da man als Mieter von Wohnraum ab dem 01.06. in der allermeisten Fällen sowieso mit dieser Frist kündigen kann, bringt es effektiv nichts.

-- Editiert von fix am 16.05.2005 20:08:36

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Nebenbei kann ein Vermieter die Untervermietung der ganzen Wohnung ablehnen. Ist ne andere Geschichte als ein Teil der Wohnung.

Andererseits frage ich mich an dieser Stelle gerne, was mir den schlimmstenfalls passieren kann, wenn ich ohne Erlaubnis untervermiete-
Eine Kündigung, womöglich fristlos?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

So ist es. Unerlaubte Untervermietung (sofern der Vermieter nicht zu einer Gestattung verpflichtet ist) stellt eine Vertragsverletzung dar, die wiederum ein Kündigungsgrund ist, u.U. auch fristlos.

Inwieweit eine derart provozierte Kündigung Schadensersatzansprüche des Vermieters auslöst, steht auf einem anderen Blatt...

-- Editiert von fix am 17.05.2005 08:24:59

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