Vermieter verweigert Rücküberweisung der Reinigungsgebühren

22. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
DrMartinSchemmel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter verweigert Rücküberweisung der Reinigungsgebühren

Liebe 123recht Community,
ich hätte eine Frage zu einem Mietfall in dem mein Vermieter mir die Auszahlung der Reinigungsgebühr verweigert.
Im Mai diesen Jahres habe ich für einen Monat ein Mietverhältnis in Berlin Prenzlauer Berg abgeschlossen, bei dem ich in einem ca. 20m2 großen Zimmer eine Miete von 1300€ gezahlt habe. Dazu kamen noch Reinigungsgebühren von 380€, beides vertraglich festgelegt und von beiden Seiten unterschrieben.
Nun wurde mir am Tag meiner Anreise zugesagt, dass ich Zugang zu der Wohnung um 14 Uhr erhalte aber am besagten Tag war niemand da und ich musste bis in den Abend hin warten, damit eine meiner neuen Mitbewohnerinnen mir die Tür öffnet. Von Kooperation und Unterstützung von Seiten des Vermieters keine Spur.
Nachdem ich dann in die Wohnung hineinkam, musste ich feststellen, dass mein Zimmer nicht gereinigt wurde und sehr verdreckt war. Daher musste ich die Reinigung selber ausführen.
Ich bin gegen Ende Mai aus der WG ausgezogen und habe bei meinem Vermieter die Reinigungsgebühren zurückverlangt, welche dann von seiner Seite aus bis heute zurückgehalten wird. Ich habe mehrmals darum gebeten das Geld zurück zu überweisen jedoch ohne Erfolg. Ich habe ihn bereits informiert, dass ich rechtliche Schritte einleiten werde, wenn er weiterhin nicht überweißt aber leider führte dies auch zu nichts, weshalb ich nun nochmal die Community fragen wollte, ob diese Situation eine rechtssichere Lage für mich ist, bevor ich nun eine Anwalt einschalten werde.

Vielen Dank und beste Grüße

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11437 Beiträge, 4335x hilfreich)

Zitat (von DrMartinSchemmel):
bei dem ich in einem ca. 20m2 großen Zimmer eine Miete von 1300€ gezahlt habe. Dazu kamen noch Reinigungsgebühren von 380€


Der Gang zum Anwalt dürfte sich schon allein wegen der Höhe der gezahlten Miete lohnen.
1300€ für ein 20m² Zimmer dürften selbst in Berlin unter Mietwucher fallen.

zur Info:
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mieterfibel/de/m_miete10.shtml

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35556 Beiträge, 6047x hilfreich)

Zitat (von DrMartinSchemmel):
und habe bei meinem Vermieter die Reinigungsgebühren zurückverlangt, aber leider führte dies auch zu nichts,
- Wie denn zurückverlangt?
- Wie denn darum gebeten?
- Wie denn informiert?
- Was genau hast du zurückverlangt?
- Hattest du die 380,- schon beim Einzug bezahlt oder nur unterschrieben?
- Ist der Vermieter eine Privatperson?

3 Wochen nach Auszug ist jetzt nicht eine so lange Zeit...Oder ist alles evtl. nicht bei dem Vermieter angekommen?
Zitat (von DrMartinSchemmel):
Nachdem ich dann in die Wohnung hineinkam, musste ich feststellen, dass mein Zimmer nicht gereinigt wurde und sehr verdreckt war. Daher musste ich die Reinigung selber ausführen.
Hast du zeitnah den Vermieter darüber informiert, dass DU selbst reinigen musstest?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
DrMartinSchemmel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
- Wie denn zurückverlangt?: Die Hauptkorrespondenz verlief über Whatsapp, daher habe ich auch darüber Kontakt aufgenommen und habe darum gebeten mir die Reinigungsgebühren zurückzuüberweisen.
- Wie denn darum gebeten?: Ich habe die Situation wie oben geschildert dem Vermieter zur Kenntnis gebracht nachdem das Zimmer dreckig aufgefunden wurde und habe noch während des Monats Mai vor Auszug um eine Entschädigung und Rücküberweisung der Reinigungsgebühren gebeten.
- Wie denn informiert?:
- Was genau hast du zurückverlangt?: Ich habe die im Vertrag namentlich genannte "Reinigungsgebühren" zurückverlangt.
- Hattest du die 380,- schon beim Einzug bezahlt oder nur unterschrieben?: Die Gebühren sowie die Miete habe ich am Tag vor Einzug und direkt nach unterschreiben des Vertrags überwiesen.
- Ist der Vermieter eine Privatperson?: Der Vermieter ist eine GmbH.

3 Wochen nach Auszug ist jetzt nicht eine so lange Zeit...Oder ist alles evtl. nicht bei dem Vermieter angekommen?: Ist alles bereits anfangs überwiesen worden und der Vermieter hatte sich niemals beschwert, dass das Geld nicht auf dem Konto ankam.
Zitat (von DrMartinSchemmel):
Nachdem ich dann in die Wohnung hineinkam, musste ich feststellen, dass mein Zimmer nicht gereinigt wurde und sehr verdreckt war. Daher musste ich die Reinigung selber ausführen.
Hast du zeitnah den Vermieter darüber informiert, dass DU selbst reinigen musstest?
: Ich habe den Mieter am Tag des Einzugs über die Lage informiert und auch darüber, das ich die Wohnung selbst reinigen musst.

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#4
 Von 
DrMartinSchemmel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Der Gang zum Anwalt dürfte sich schon allein wegen der Höhe der gezahlten Miete lohnen.
1300€ für ein 20m² Zimmer dürften selbst in Berlin unter Mietwucher fallen.


Vielen Dank für den Link.
Ich war tatsächlich aufgrund zeitlicher Restriktion gezwungen recht spontan eine Wohnung zu mieten, da in Berlin der Wohnungsmarkt sowieso recht knapp ist. Ich blieb Aufgrund der Höhe der Miete auch lediglich 1 Monat dort. Vielleicht könnten das Argumente sein, die ich für den § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG) verwenden könnte.
Zitat (von spatenklopper):
Der Gang zum Anwalt dürfte sich schon allein wegen der Höhe der gezahlten Miete lohnen.
1300€ für ein 20m² Zimmer dürften selbst in Berlin unter Mietwucher fallen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126933 Beiträge, 40731x hilfreich)

Zitat (von DrMartinSchemmel):
Dazu kamen noch Reinigungsgebühren von 380€, beides vertraglich festgelegt

Da wäre dann mal der Wortlaut des vertraglich festgelegten relevant ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
DrMartinSchemmel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da wäre dann mal der Wortlaut des vertraglich festgelegten relevant ...


"Miete gesamt inklusive aller Nebenkosten €1300 "
"Die Monatsmiete inklusive der einmaligen Reinigungsgebühr beträgt 1680€ und wird bei Vertragsunterschrift fällig."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35556 Beiträge, 6047x hilfreich)

Zitat (von DrMartinSchemmel):
"Miete gesamt inklusive aller Nebenkosten €1300 "
"Die Monatsmiete inklusive der einmaligen Reinigungsgebühr beträgt 1680€ und wird bei Vertragsunterschrift fällig."
Ohh, das ist der Wortlaut des Mietvertrages mit einer Immobilien GmbH?

Worin besteht nun das *Verweigern*? Ausgezogen bist du Ende Mai.

-- Editiert von User am 23. Juni 2023 10:52

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
DrMartinSchemmel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ohh, das ist der Wortlaut des Mietvertrages mit einer Immobilien GmbH?

Worin besteht nun das *Verweigern*? Ausgezogen bist du Ende Mai.


Das verweigern bezieht sich darauf, dass ich eine Rücküberweisung der Reinigungsgebühr verlange, da nie eine Reinigung stattgefunden hat und der Vermieter diese nicht durchführen möchte.

Die GmbH meint, da Sie mir eine einmalige Reinigung zu einem späteren Zeitpunkt angeboten haben, das es damit getan wär. Mein Argument dagegen ist, was mir eine Reinigung bringen soll, wenn ich diese bereits selber durchgeführt habe.

Fakt ist das WG Zimmer wurde nicht im angegeben Zustand übergeben und der Vermieter hat mir nichtmal Einlass in die Wohnung gewährt und nun möchte er die Leistung die nicht erfüllt worden ist trotzdem nicht Rücküberweisen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35556 Beiträge, 6047x hilfreich)

Zitat (von DrMartinSchemmel):
und der Vermieter diese nicht durchführen möchte.
Das war offenbar nicht so.
Zitat (von DrMartinSchemmel):
Die GmbH meint, da Sie mir eine einmalige Reinigung zu einem späteren Zeitpunkt angeboten haben, das es damit getan wär.
Danke für diese Info.
Dann kannst du hoffentlich einen Anwalt bewegen, für dich diese Kosten zurückzuerhalten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126933 Beiträge, 40731x hilfreich)

Zitat (von DrMartinSchemmel):
"Miete gesamt inklusive aller Nebenkosten €1300 "
"Die Monatsmiete inklusive der einmaligen Reinigungsgebühr beträgt 1680€ und wird bei Vertragsunterschrift fällig."

Die "Reinigungsgebühr" deckt üblicherweise die pauschalen Kosten ab, welche die Reinigung nach dem Auszug des Mieters verursacht.
Weshalb das hier anders sein sollte, erschließt sich mir nicht.
Insofern wird man mit der Argumentation vermutlich scheitern.



Zitat (von DrMartinSchemmel):
Daher musste ich die Reinigung selber ausführen.

Nö, man wollte...

Mängel an der Mietsache sind unverzüglich dem Vermieter zu melden, damit dieser diese sein Recht auf Beseitigung ausüben kann.
Ab dem Beginn des Mangels stehen einem angemessene Minderungsrechte zu.
Beseitigt man den Mangel ohne den Vermieter die Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben, nennt sich das "eigenmächtige Selbstvornahme" - womit man sich in der Regel selber sämtlicher Rechte beraubt.

Ausnahmen gelten für "unabdingbare Selbstvornahmen" - wo diese hier liegen sollte, wird man dann substantiiert darlegen müssen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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