Hallo zusammen,
ich hoffe sehr, dass ich den Sachverhalt richtig geschildert bekomme:
Informationen vorab:
Ich bezog die Wohnung zum 01.06.2016. Es handelt sich um eine ca. 20m² große Einheit mit einem Zimmer, Pantryküche im Eingangsbereich sowie einer Stehdusche im Bad(ohne Fenster). Im Zimmer selbst ist Teppichboden verlegt. Das einzige Fenster befindet sich in eben erwähntem Zimmer.
Bei der Besichtigung waren der Vermieter und seine Tochter(von Beruf Maklerin) anwesend. Mängel habe ich damals nur einen festgestellt, nämlich die kaputte Belüftung im Bad. Diese hat der Vermieter noch während der Besichtigung versucht zu reparieren, ist gescheitert, hat dem Eintrag in das Übergabeprotokoll vor meinem Einzug zugestimmt und mündlich zugesagt die Anlage innerhalb der nächsten paar (ungenau, ich weiß) Wochen zu reparieren. Ich habe während der Mietdauer monatlich Kaltmiete 270€ mit monatlichen Nebenkosten von 60€, d.h. Warmmiete i.H.v. 330€ bezahlt. Die Kaution betrug 810€ (3 Kaltmonatsmieten).
Eine Nebenkostenabrechnung habe ich für die gesamte Mietdauer nicht gesehen (oder erhalten), da hier aber auch vonseiten des Vermieters nie eine Nachforderung erhielt hakte ich auch, bis ich die Übergabe der Wohnung nach Kündigung meinerseits anstand, nie nach.
Meine Mietzeit dort verlief abgesehen von einem im folgenden geschilderten Zwischenfall ereignislos(im positiven Sinne):
Das Fenster war schwer zu öffnen, was meiner Meinung nach an einem kaputten Scharnier lag. Ich rief den Vermieter an und bot an das ganze gegen eine kleine Mietminderung
zu beheben, bevor er jetzt aufwändig Handwerker anheuern muss. Dem stimmte er mündlich zu. Ich kürzte die Miete, fand aber kurz darauf heraus: das Scharnier funktioniert wie es soll. Das Fenster war schlicht und ergreifend alt und entsprechend etwas schief, deswegen die Schwierigkeiten beim öffnen. Da ich kurz darauf die Wohnung kündigte bot ich an die Mietminderung mit der letzten Mietzahlung zurückzuzahlen, da ich ja keinen tatsächlichen Schaden behoben hatte. Erneut mündliche Zustimmung des Vermieters (und Rückzahlung meinerseits mit der letzten Mietzahlung für den Monat 07/2018).
Ich habe, wie bereits oben erwähnt vor einigen Monaten zum 31.07.2018 meinen Mietvertrag fristgerecht gekündigt, da ich eine bessere Wohnung zu vergleichbarem Preis gefunden hatte. Ausgezogen bin ich schon zum 31.05.2018, da der Mietvertrag in der neuen Wohnung ab 01.06.2018 galt. Übergabe mit der Tochter des Vermieters (von Beruf Immobillienmaklerin) fand am 19.06.2018 statt; der Vermieter selbst war nicht anwesend.
Auf meine Nachfrage nach einer Nebenkostenabrechnung/bzw. warum ich denn nie eine erhalten habe entgegnete die Tochter mir: "Wenn das so ziemlich 0 auf 0 aufgeht dann machen wir uns nicht den extra Verwaltungsaufwand" womit ich mich zufriedengab, da ich offen gesagt mit einer Nachzahlung gerechnet habe (ich heize gerne).
Zusammen mit der Tochter festgestellte Mängel waren:
1. An der Pantryküche hatte sich eine der Plastikleisten, die die Kochplatten der Pantryküche an der befließten Wand befestigten gelöst. Geschätzte Länge: maximal ein halber Meter?
2. Die Toilette im Bad wurde von der Tochter für "schmutzig" befunden. So steht das auch im Übergabeprotokoll. Bad: schmutzig
Das Übergabeprotokoll liegt mir vor.
Jetzt ist mein Mietvertrag bereits seit 2,5 Monaten ausgelaufen und mir fiel auf, dass ich meine Kaution noch nicht zurückerhalten hatte. Internetrecherche ergab ein Zeitfenster von 3 Monaten, um die der Vermieter die Zahlung verzögern könne. Da ich aber glaubte es handle sich schlicht um ein Versehen seinerseits rief ich heute bei meinem Vermieter an.
Laut seiner Aussage könne ich, wenn überhaupt nur auf Teilrückzahlung meiner Kaution hoffen, da ich die Wohnung in einem "desolaten Zustand" hinterlassen hätte. Es gäbe Schimmel im Bad über der Dusche (um dessen Entfernung ich mich meinerzeit auch bemühte, aber wenn man jeden Tag duscht und die Lüftung defekt ist, ist das offen gesagt aussichtslos) und "weiteres" zu klären, darunter die Nebenkostenabrechnung, was mich wunderte, da dies vorher auch nie ein Thema war und ich bereits eine entsprechende Erklärung vonseiten der Tochter hatte. Zudem wäre der Duschvorhang (der bei meinem Einzug bereits in der Dusche installiert war) nicht mehr zu gebrauchen.
Worum es sich bei dem "weiteren" handelt kann ich nicht sagen, kann aber Vermutungen anstellen:
1: Im Zimmer ist Teppichboden verlegt (wie alt kann ich nicht sagen) über den ich während der Mietzeit mit meinem Bürostuhl (auf Rollen) gefahren bin. Dementsprechende Abwetzungserscheinungen, die mir auch aufgefallen sind. Natürlich mietete ich, als die Wohnung dann nach dem Auszug leer war einen Teppichreiniger (von DM) und ging mehrere Male über den gesamten Teppich. Sauberer wurde er, die Abwetzung blieb leider.
2: In meinem Mietvertrag ist explizit geregelt, dass ich als Mieter anfallende Schönheitsreparaturen zu erledigen habe. Da ich (um Bilder aufzuhängen, Regale zu befestigen) mehrere Löcher in die Wand bohrte füllte ich diese mit Füllmasse aus dem Baumarkt wieder auf und strich alle Wände im Zimmer neu (Ursprünglich waren diese mit weiß gestrichener Raufasertapete bedeckt. Ich bin nochmal mit weißer Farbe drüber, einerseits aufgrund kleinerer Schönheitsflecke, andererseits um die gefüllten Bohrlöcher zu verdecken).
Keiner der o.g. 2 Punkte wurde von der Tochter des Vermieters während der Übergabe auch nur angesprochen, natürlich wurde auch keiner dieser Punkte auf dem Protokoll vermerkt. Ich nahm an es wäre wohl nicht schlimm.
Nach dem Telefonat war ich ehrlich gesagt geschockt. 2,5 Monate Funkstille und dann diese Bombe auf naive Nachfrage von mir. Ich habe das Geld nicht dringend nötig, aber es ist meines und keiner der von meinem Vermieter genannten Mängel wurde von seiner Tochter während der Übergabe auch nur erwähnt. Den Schimmel im Bad habe ich mehrmals versucht zu entfernen, aber er hat die Lüftungsanlage nie, wie anfangs versprochen, repariert.
Muss ich erst auf die Nebenkostenabrechnung 2017 warten, oder auch auf die für das Jahr 2018 (da ich ja ein halbes Jahr in 2018 in der Wohnung gewohnt habe). Habe ich ein Anrecht auf die Nebenkostenabrechnung 2016?
Welche Chancen habe ich meine Kaution zurückgezahlt zu bekommen?
In meiner Rechtsschutzversicherung sind Mietstreitigkeiten mit inbegriffen, ich würde das ganze aber am liebsten ohne RA klären. Einerseits um meine Nerven zu schonen, andererseits um mir den anfallenden Eigenanteil ( 150€ ) zu sparen.
Vielen Dank fürs Lesen und ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
-- Editiert von Mieter27 am 19.10.2018 15:54
Vermieter verweigert die Auszahlung der Mietkaution
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wer soll diese Textwand lesen?
Wann sind SIe ausgezogen?? Ich lese da zum 31.07.
Also sein sie still, halten Sie den Ball flach und warten in Ruhe bis zum 01.02.2019 bis dahin muss der VM evtl. Mängel Ihnen gegenüber geltend machen. Also gehen Sie auf Tauchstation und hoffen das Beste, ist die Frist vestrichen, schreiben Sie ihn an und fordern Sie ihn auf die Kaution abzurechnen und auszuzahlen.
-- Editiert von AltesHaus am 19.10.2018 16:46
Danke für die rasche Antwort. Entschuldigen Sie die Textwand. Ich dachte die Leute hier wollten so viele Informationen wie möglich um eine gute Antwort zu geben.
Ausgezogen bin ich zum 30.06.2018, der Vetrag lief jedoch bis zum 31.07.2018. Die Wohnung stand also einen Monat leer.
Ist die Wartefrist gesetzlich geregelt? Ich dachte etwaige Mängel sind in einem Übergabeprotokoll festzuhalten?
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Moin, wurde doch auch gemacht. Unterschrieben hoffentlich auch.ZitatIch dachte etwaige Mängel sind in einem Übergabeprotokoll festzuhalten? :
Wann denn jetzt? Ende des Vertrages ist der 31.07. Ob die Wohnung nach Übergabe noch leer stand, ist nicht relevant.ZitatAusgezogen bin ich schon zum 31.05.2018 :
Es geht jetzt um die Mietkaution, oder? Bitte abwarten. Der Rat ist richtig. Es geht auch nicht um ein Zeitfenster zur Verzögerung. Regulär werden noch Betriebskosten abgerechnet zum 31.12. Oder willst du eine separate Ablesung/Abrechnung, die du dann selbst bezahlst?
Die beiden Punkte aus dem Ü-Protokoll können nicht zur Minderung der Kaution führen, das ist üblich und Verschleiß.
Schimmel im Bad steht nicht im Ü-Protokoll. Einen mind. 2 Jahre alten Duschvorhang als Alibi für ne Kautionsminderung herzunehmen, ist irre.
Vielleicht macht der Vermieter eine BK-Jahresabrechnung, man weiß es nicht. Er kann dann für 2017 und 2018 abrechnen. Aber nichts mehr verlangen für 2016.
Genau so würde ich das auch machen!Zitatist die Frist vestrichen, schreiben Sie ihn an und fordern Sie ihn auf die Kaution abzurechnen und auszuzahlen. :
Ja, das Übergabeprotokoll habe ich von beiden Seiten unterschrieben vorliegen.
Tut mir leid, Auszugsdatum 30.05.2018 stimmt so. Habe mich verschrieben.
Eine seperate Abrechnung strebe ich nicht an, aber es wundert mich schlichtweg, dass ich während meiner Zeit in dieser Wohnung (01.06.2016 - 31.07.2018) keine einzige Nebenkostenabrechnung bekam, diese jetzt aber vom Vermieter als Grund angeführt wird mir die gesamte Kaution vorzuenthalten.
Die anderen Punkte (Fenster, Teppichboden sowie Bohrlöcher&Neuanstrich) können also Ihrer Meinung nach nicht mehr als Grund für eine Minderung der Kaution aufgeführt werden? Keiner dieser Punkte steht im Ü-Protokoll, aber ich kenne hier die Praxis nicht...
Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe und im Nachhinein für die ausführliche Antwort!
Das sagt er? Gesamte Kaution?Zitatdiese jetzt aber vom Vermieter als Grund angeführt wird mir die gesamte Kaution vorzuenthalten. :
Der wedelt jetzt erst mal. Du wirst die Jahresabrechnung schlucken müssen, denn dein MV sagt nichts von Pauschalmiete. Also warte bitte ab, wie hier empfohlen.ZitatLaut seiner Aussage könne ich, wenn überhaupt nur auf Teilrückzahlung meiner Kaution hoffen :
Jetzt kann man gar nichts tun.
,
Zitat:dass ich während meiner Zeit in dieser Wohnung (01.06.2016 - 31.07.2018) keine einzige Nebenkostenabrechnung bekam,
und das muss nicht völlig falsch sein.
Welche Abrechnungsperoide es gibt wurde trotz des vielen Text nicht angegeben. Im Gesetz § 556 BGB steht:
Zitat:(3) Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet. Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.
Es gibt also eine jährliche Abrechnung.
Nehmen wir an, die Zeit läuft immer vom 1.1. - 31.12. Dann gäbe es eine anteilige Abrechnung für die Zeit vom 1.1.2016 - 31.12.2016 welche bis zum 31.12.2017 zu übersenden war und eine anteilige Abrechnung vom 1.1.2017 - 31.12.2017 welche bis zum 31.12.2018 zu übersenden war. Mindestens diese Abrechnung kann noch erfolgen.
Da Daten können aber auch ganz anders sein, wenn beispielsweise immer vom 1.11. - 31.10. abzurechnen war. Dann gibt es sogar 3 anteilige Abrechnungen nämlich eine anteilige für die Zeit vom 1.11.2015 bis zum 31.10.2016 , eine für die Zeit vom 1.11.2016 bis zum 31.10.2017 und eine für die Zeit vom 1.11.2017 bis zum 31.10.2018. Hier wären die letzten 2 Abrechnungen noch möglich.
-- Editiert von Spezi-2 am 19.10.2018 18:53
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten! Jetzt weiß ich, wie ich mich zu verhalten habe!
Ich wünsch Ihnen noch ein schönes Wochenende!
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