Vermieter verweigert sich Schimmel zu entfernen- droht mit Kündigung

23. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
felieh
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter verweigert sich Schimmel zu entfernen- droht mit Kündigung

Am 09.Dezember haben wir beim Ausbau eines Küchenschranks Schimmel an der gesamten Rückwand der Einbauküche und der Tapete der Außenwand festgestellt. Einzug war im Februar diesen Jahres/Neubau- auch die Küche neu- die Außenwand der Küche befindet sich direkt über der Tiefgarageneinfahrt.Vermieter hat jetzt nachträglich Lüftungsschlitze in die Küche eingebaut(Arbeitsfläche) - und eine Stelle mit Schimmelmittel(extrem stinkend) besprüht. Desweiteren mache er nichts mehr- wir seien Schuld- da wir falsch gelüftet hätten. Wir haben jetzt die Miete um 20% gekürzt- er möchte jetzt einen Gutachter kommen lassen um festzustellen wer Schuld ist. Die Kosten müssen wir laut ihm zahlen, wenn man uns einen Lüftungsfehler nachweisen kann. Und er würde uns schriftlich kündigen- so daß wie innerhalb 3 Monaten hier ausziehen müssen. Was ist daran wahr? wie geht man am besten vor? was ist mit unserre Kaution- wie hoch sind die Changen diese jemals wieder zu bekommen? danke für die Antworten- und schöne Weihnachten an alle.

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"feli"

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47650 Beiträge, 16842x hilfreich)

Die Kosten müssen wir laut ihm zahlen, wenn man uns einen Lüftungsfehler nachweisen kann.

Damit hat der Vermieter Recht. Der Nachweis wird aber kaum gelingen, da weder der Vermieter noch der Gutachter Euer genaues Lüftungsverhalten kennt, geschweige denn nachweisen kann.
Es reicht nicht, dass der Gutachter es für wahrscheinlich hält, dass der Schimmel durch das Lüftungsverhalten verursacht wurde.

Für die Mietminderung sieht die Beweislage aber umgekehrt aus. Wenn kein baulicher Mangel festgestellt wird, dann ist die Mietminderung wohl nicht zulässig.

Und er würde uns schriftlich kündigen- so daß wie innerhalb 3 Monaten hier ausziehen müssen.

Das halte ich für nicht zulässig. Wenn der Schimmel tatsächlich durch das Lüftungsverhalten verursacht wird, dann muss der Vermieter zuerst abmahnen. Erst wenn Ihr dann trotzdem das Lüftungsverhalten nicht ändert, kann er kündigen.

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Mieterverein aufsuchen oder Anwalt einschalten.

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#3
 Von 
guest-12324.10.2011 13:23:32
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 188x hilfreich)

geht umgehend zum mieterverein, die aktuelle rechtslage sagt: der vermieter muss nachweisen, das KEIN baumangel vorliegt!! gerade wenn es sich um schimmel hinter! gegenstände handelt, hat das in 99% der fälle nix mit falschem lüften zu tun, sondern mit einem baumangel, den muss der vermieter umgehend beseitigen, man sagt: 1 woche als frist zur begutachtung durch eine FACHFIRMA!! dann nochmals 3 wochen zur Beseitigung, mein tipp: ausziehen! den n den schimmel kriegt man nie wieder ganz raus, nur weil er oberflächlich nicht mehr zu sehen ist, heisst das nicht, er ist nicht mehr da, der schimmel sitzt im mauerwerk.

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#4
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

selbst wenn man euch nachweist, dass ihr einen Lüftungsfehler gemacht habt, muß der VM den Schaden bezahlen (war im Fernsehen, Herr Ruppertz v. Mieterverein).

Ich würde den VM für den Schaden an eurer Küche in Regreß nahmen.

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#5
 Von 
felieh
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die Hilfe- wir werden sehen was passiert- neuerster stand: vermieter möchte gutachter von der IHK kommen lassen- erreicht aber ganz klar im Moment gar nichts- da Feiertage etc. im Moment. Danke :-( also weiter im Schimmel und weiter Kampf.

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#6
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

Also grundsätzlich muss der Mieter beweisen dass ein Mangel besteht. Dies habt ihr ja gemacht.

Ist der VM nun der Meinung dass ihr an diesem Mangel Schuld habt muss er euch das beweisen. Notfalls auch in einem gerichtlichen Beweisverfahren.

Ebenso gilt grundsätzlich, wer die Musik bestellt der bezahlt diese auch. Sollte aber bewiesen werden, dass der Mangel aufgrund eures Verschulden entstanden ist, tragt ihr die Kosten des Gutachters.

Kündigen kann euch euer VM nicht, sofern ihr in der Wohnung nicht randaliert oder die Miete zwei aufeinander folgende Monate nicht bezahlt. Ansonsten bekommt er euch nicht los. ;-) Aufgrund der Mietminderung sowieso nicht, selbst wenn sich diese später in einem Gerichtsverfahren als nicht rechtens erweist. Also nicht einschüchtern lassen.

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#7
 Von 
earthweb
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 288x hilfreich)

Hallo,

kannst du mir bitte mitteilen, in welchem Sender dieser Beitrag des Herrn Ruppert und wo ausgestrahlt worden ist?

Vielen Dank

Gruss
earthweb

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#8
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Da muss ich Nr.1 mal Recht geben, es kann schon sein, dass der Herr vom Mieterverein gemeint hat, der Vermieter muss den Mangel beseitigen, wenn aber der Mieter durch falsches Verhalten den Schaden verursacht hat muss er zumindest für die Kosten aufkommen.

Könnte aber auch sein, dass es um ein Urteil ging, in welchem der Schadenersatz eines VM abgelehnt wurde, da dieser neue, dichte Fenster hat einbauen lassen und die Mieter nicht über das nun notwendige neue Lüftverhalten aufgeklärt hat.

Gruß
Michael

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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