Vermieter verzögert Rückübernahme, wer zahlt Miete?

9. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
NightmareAngel
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 13x hilfreich)
Vermieter verzögert Rückübernahme, wer zahlt Miete?

Hallo,

in den meisten Verträgen müssen die Schönheitsreparaturen in der Mietzeit ausgeführt werden, so auch in diesem.
Wie verhält es sich jedoch, wenn der Vermieter die geplante Schönheitsreparatur und damit die fristgerechte Rückgabe verzögert? Konkret war hier besprochen, Parkett wg ein paar Flecken abschleifen zu lassen. In letzter Minute wurde die Entscheidung vom Vermieter revidiert, das Parkett sollte nun doch nur geölt werden. Dadurch hat sich der Übergabetermin um etwa 2 Wochen verschoben, die nun auf Kosten des Mieters gehen sollen.

Hier auch interessant: Der Mietvertrag des Nachmieters läuft schon seit dem 01.06., laut Aussage des Vermieters soll der Mieter dann "einfach die Mietkosten anteilig mit dem Nachmieter abrechnen". Allerdings hat eine Mieterhöhung stattgefunden, sodass hier 2 verschiedene Mieten miteinander verrechnet werden sollen..

Jemand eine Idee zur Entwirrung des Chaos?

Vielen Dank!
LG Nighty

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124189 Beiträge, 40335x hilfreich)

Wieso sollte es nicht auf Kosten des Mieters gehen, wenn der sich entscheidet die geschuldeten Schönheitsreparaturen zu spät durchzuführen?
Wie genau soll der Vermieter das verschuldet haben?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Vielleicht sollte man erst einmal klären, ob der Mieter überhaupt rechtlich wirksam Schönheitsreparaturen schuldet ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
NotKluk
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wie genau soll der Vermieter das verschuldet haben?


Theoretisch möglich:

Vermieter fordert, dass der Boden abgeschliffen wird. Mieter stimmt dem zu und bestellt zum 31. Mai einen Handwerker. Am 30. Mai ändert der Vermieter seine Forderung, dass der Boden geölt werden muss. Der Handwerker übernimmt diese Aufgabe nicht (wieso auch immer) und der Mieter steht dumm da.

Zitat (von NightmareAngel):
Jemand eine Idee zur Entwirrung des Chaos?


1) Prüfen (lassen), ob die Klausel für Schönheitsreparaturen überhaupt gültig ist + ggf. prüfen (lassen), ob dies nicht eher ein Fall für die Haftpflicht ist (hängt von Art/Umfang der Flecken ab)
2) Prüfen (lassen), ob das Parkett hiervon betroffen ist (Dauer, Vergleich Zustand Einzug, ...)
3) Prüfen (lassen), ob der Vermieter durch sein Handeln eine Annahmeverweigerung begangen hat
4) Prüfen (lassen), was du dem Vermieter jetzt konkret schuldig bist
5) Deine jetzt ermittelten monetären Pflichten gegenüber dem Vermieter erfüllen

Zusätzlich natürlich schleunigst für eine Übergabe der Wohnung sorgen, der Vermieter muss hierfür nicht dabei sein. Eine Verrechnung mit irgendwelchen Nachmietern würde ich strikt ablehnen, das stinkt zum Himmel und riecht ja nur so nach, dass da irgendwas faul ist.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
NightmareAngel
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von NotKluk):


Theoretisch möglich:

Vermieter fordert, dass der Boden abgeschliffen wird. Mieter stimmt dem zu und bestellt zum 31. Mai einen Handwerker. Am 30. Mai ändert der Vermieter seine Forderung, dass der Boden geölt werden muss. Der Handwerker übernimmt diese Aufgabe nicht (wieso auch immer) und der Mieter steht dumm da.


Im Prinzip war es genau so, Vermieter hat es verpennt sich noch eine Zweitmeinung einzuholen und hat dann kurz vorher erstmal die Schleifung abgesagt, und wenig später den Wunsch nach Ölung geäußert. Die Firma hatte den Termin dann aber schon vergeben gehabt..

Zitat (von NotKluk):


1) Prüfen (lassen), ob die Klausel für Schönheitsreparaturen überhaupt gültig ist + ggf. prüfen (lassen), ob dies nicht eher ein Fall für die Haftpflicht ist (hängt von Art/Umfang der Flecken ab)
2) Prüfen (lassen), ob das Parkett hiervon betroffen ist (Dauer, Vergleich Zustand Einzug, ...)
3) Prüfen (lassen), ob der Vermieter durch sein Handeln eine Annahmeverweigerung begangen hat
4) Prüfen (lassen), was du dem Vermieter jetzt konkret schuldig bist
5) Deine jetzt ermittelten monetären Pflichten gegenüber dem Vermieter erfüllen

Zusätzlich natürlich schleunigst für eine Übergabe der Wohnung sorgen, der Vermieter muss hierfür nicht dabei sein. Eine Verrechnung mit irgendwelchen Nachmietern würde ich strikt ablehnen, das stinkt zum Himmel und riecht ja nur so nach, dass da irgendwas faul ist.


Vielen Dank für die hilfreichen Tipps! Das hat mir mein Bauchgefühl auch gesagt.
Am Mittwoch ist nun das Parkett fertig und die Übergabe findet statt. Falls tatsächlich von mir noch die Miete gezahlt werden muss, dann geht sie auf jeden Fall an den Vermieter direkt.

-- Editiert von NightmareAngel am 10.06.2019 00:57

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 276.518 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.725 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen