Vermieter vs. Eigentümer ??

26. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Manu_1980
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 19x hilfreich)
Vermieter vs. Eigentümer ??

Hallo, ich bräuchte mal Eure Sicht auf folgende Konstellation. Ein Ehepaar hat ein Haus mit 3 abgeschlossenen Wohnungen. Das Paar lässt sich scheiden, Eigentümer des Hauses ist die Frau, der Mann hat aber in einer der Wohnungen ein unbeschränktes Wohnrecht und darf die Wohnung auch vermieten. nun möchte er dies tun, vermutlich an wenig angenehme Mieter. Nun meine Fragen: Hat die Frau ein Mitspacherecht bzgl Mieter in dieser Wohnung? Hat sie in diesem Fall überhaupt irgendwelche Rechte?
Wär schön wenn jemand was weis, oder seine Meinung postet.
Viele Grüße

Fragen zur Miete?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Liebe Manu,

mit aussuchen wird sie die Mieter nicht können.

Mit einer 'falschen' Wahl kann sich der Mann aber auch eine Menge Probleme einhandeln. Die 'richtige' Wahl sollte daher auch in seinem Interesse liegen.

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#2
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Manu_1980
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo,
schon mal vielen Dank für Eure Antowrten.

@ §§ Ja, es handelt sich um einen Vergleich, die Regelung wurde aber noch in der Ehe getroffen. Die Frau brachte das meiste Geld, darum gehört ihr das Haus. Dem Mann wurde als Ausgleich das Wohnrecht eingeräumt. Leider kommt dies nun als Bumerang zurück.

@Morthingale : Wie hast Du das gemeint, >mit der falschen Wahl kann sich der Mann aber auch eine Menge Probleme einhandeln.< Der Mann ist doch eigentlich fein raus. Er vermietet die Wohnung, wenn sie verwüstet wird (oder das Haus), ist er ja nicht verantwortlich.

Das mit dem Recht am eigenen Eigentum ist logisch, aber wie das konkret aussehen soll, versteh ich noch nicht. Wenn nun ein Mietnomade in der Wohnung haust, wie kann die Frau dann dagegen vorgehen? muss sie den Mann dazu auffordern, dem Mieter zu kündigen? Gibt es da auch die Möglichkeit, mit einer einstweiligen Verfügung sehr schnell etwas unternehmen zu können?

Und wie läuft das mit der Abrechnung von Wasser, Strom etc. Frau -> Mann -> Mieter oder Frau -> Mieter ?

Über weitere infos wäre ich echt dankbar.
Manu

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#4
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Liebe Manu,

das Ganze läuft ungefähr so wie mit einer Eigentumswohnung.

Der Mann ist verantwortlich für alles, was sein Mieter anrichtet.
Leute, die alles verwüsten, zahlen idR auch ihre Miete nicht.
Deshalb hat der Mann schon ein Eigeninteresse, einen vernünftigen Mieter zu nehmen.

Die Hauskosten rechnet die Frau mit dem Mann ab und dieser wiederum mit dem Mieter.

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#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Und die Frage ist doch - wie wurde das Wohnrecht/Recht zur Vermietung geregelt und hat diese Regelung nach der Scheidung überhaupt Bestand?

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