Vermieter wechsel

22. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
DrUwe
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)
Vermieter wechsel

Hallo ihr Lieben Hilfreichen,

vorweg: ich bin nur Mieter in einer Wohnung, habe keine Mietschulden oder ähnliches, will auch nicht kaufen. Das Mietverhältnis war all die ganzen Jahre als ein sehr gutes anzusehen, zu den Mietern wie "EX"-vermieter.
Ich habe gestern am 21.06.2016 einen Brief von meinen "EX"vermieter erhalten,dieses ist auf den 19.06.2016 Datiert,
wo Flg. drin stand:

"Da ich am 01.06.2016 meine Immobilie verkauft habe, gebe ich Ihnen Ihren dritten Wohnungsschlüssel zurück."

Mehr stand nicht drin. Ich hatte damals einen Whg-schlüssel hinterlegt, falls ich mich selbst mal Aussperren sollte oder ein Notfall, Wasser, Natur o.ä.

Ich bin der einzigste Mieter, welcher die Vermieterwechsel Geschichte in Schriftform erhaöten hat. Seit letzten Jahres ging das Gerücht um, das unser Haus verkauft werden sollte, halt so Gerede nur. Nie wurde etwas gesagt, geschrieben etc.

Ich kenn den "neuen" Vermieter gar nicht, keine Adresse, kein Namen, kein Kontodaten, kein nix und nichts wpmit man Rechtlich arbeiten könnte. Nur gestern die Mündliche Aussage vom "EX"-vermieter, das das Haus zum o.g. Tag verkauft wurde und das das Bekannte Mietkonto nicht mehr zur Verfügung steht, Bzw abgemeldet ist.

Mein Anliegen:
1.
Da sich ja anscheinend nichts ändern würde, brauche ich da einen "neuen" Mietvertrag?

2.
Wie verhalte ich mich, wegen der nächsten Mietzahlung, wenn ich bis dahin nichts vom "Neuen"-vermieter gelesen/gehört habe?

3.
Der "Neue" muß sich doch irgendwie "Ausweisen" das er Berechtigt ist Miete zu kassieren, sonst könnte es doch einjeder mal versuchen, oder?

4.
Muß nicht der "alte" ein Info an alle geben?

5.
Welche Informationsfristen gibt es dafür? Ich finde, das hier echt was schief gelaufen ist, oder?

6.
Wie kann ich mich richtig verhalten ohne später als Deppen der Nation dzu stehen?

Vielen Dank für euere HIlfe.




-- Editiert von Moderator am 25.06.2016 13:42

-- Thema wurde verschoben am 25.06.2016 13:42

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

1. Nein
2. Warten
3. Nachweis anfordern
4. Nein, die Mietvertrag laufen ja nahtlos weiter, Aktionen müssen übernommen werden.
5. Der ist schlicht nicht mehr zuständig.
6. Siehe oben, der Neue wird sich schon mmelden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DrUwe
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo, vielen lieben Dank für das schnelle Antworten.
Ja nun mal abwarten, vollkommen richtig.

Mit Pkt 4. meinet ich:
Muß nicht der "alte"-vermieter an uns nicht ein Info über Verkauf und Daten irgendwie geben?

-- Editiert von DrUwe am 22.06.2016 19:08

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go1331
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 84x hilfreich)

Schön wäre es schon, wenn der "Alte" Ihnen mitteile wer der "Neue" ist.
Schließlich haben Sie ja ein gewissen Vertrauensverhältnis zum alten Vermieter aufgebaut.
Aber verpflichtet ist er nicht.

Der neue Vermieter muss auf Verlangen Ihrerseits natürlich nachweisen Eigentümer zu sein.
Hierzu wäre ein Grundbuchauszug nett, den wird er aber noch nicht vorweisen können (dauert ein paar Monate).
Kopie des Kaufvertrag wäre u. U. geeignet.

Wichtig ist die Miete weiter zu zahlen. Entweder erstmal an den alten Vermieter oder auch ein Treuhänderkonto bei einem Rechtsanwalt o. Ä. .

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DrUwe
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

@ go1331
Vielen Dank für ihre Antwort.
Bis heute weiß ich immer noch garnichts. Ja ich sollte wirklich auf das von mir bekannte "alte" Vermieterkonto die Zahlung vornehmen, besser ist besser. Wenn es nicht paßt, mir blieb ja schliesslich keine andere Wahl, oder?
Vielen, lieben Dank für die neue Gedankenanregung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Zitat:
und das das Bekannte Mietkonto nicht mehr zur Verfügung steht, Bzw abgemeldet ist.


Das Geld wird wohl zurückkommen.

0x Hilfreiche Antwort

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