Vermieter weigert Unterschrift ->Wohnbescheinigung

27. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Martin-1984
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 12x hilfreich)
Vermieter weigert Unterschrift ->Wohnbescheinigung

Hallo zusammen,

meine Freundin wohnt seit April 2008 in einer kleinen Wohnung,
die sich im Haus des Eigentümers befindet.

Meine Freundin macht eine Ausbildung und zahlt 330,00 Euro Miete,
außerdem braucht Sie wegen der Schule für knapp 100,00 Euro eine Fahrkarte.

Ausbildungsgehalt ist rund 630,00 Euro.

Dementprechend ist Sie Kindergeld und Wohngeld eigentlich berechtigt.

Es scheitelt allerdings daran, dass der Vermieter eine Wohnbescheinigung sich weigert zu unterzeichnen, weil er die Wohnung (und jetzt der Hammer) nicht offiziell angemeldet hat.
Sieht für mich nach Steuerhinterziehung aus.

Meine Freundin traut sich da nichts zu sagen und hat Angst aus der Wohnung rauszufliegen, allerdins sehe ich es nicht ein, dass der Mann Sie um Ihr Geld bringt.

Es ist obendrein noch ehemaliger Kriminalpolizist...
die ganze Geschichte schlägt für mich den Fass den Boden aus...

Wie soll man am besten hierbei vorgehen?
Wie bringt man Ihn dazu das Schreiben zu unterschreiben,
ohne dass er wieder sagt: "das dauert noch, ich werde daran
denken die Wohnung anzumelden".
Wie können wir ggf. drohen bzw.an wem wenden?

Könnte er auf Wut das Mietverhältnis kündigen?
(ohne trifftigen Grund)

Ich bin auf Ihre Hinweise sehr gespannt...



Viele Grüße,
Martin

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DerAix
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 49x hilfreich)

§ 25 WoGG Auskunftspfllicht

"(1) Wenn und soweit die Durchführung dieses Gesetzes es erfordert, sind

1. die zum Haushalt des Antragberechtigten rechnenden Familienmitglieder,

2. sonstige Personen, die mit dem Antragberechtigten Wohnraum gemeinsam bewohnen, und

3. bei einer Prüfung nach § 18 Abs. 3 zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs auch der nicht zum Haushalt rechnende Ehegatte, der frühere Ehegatte, die Kinder und die Eltern der Familienmitgliederverpflichtet, der zuständigen Stelle Auskunft über ihre Einnahmen und über andere für das Wohngeld maßgebende Umstände zu geben.

(2) Wenn und soweit die Durchführung dieses Gesetzes es erfordert, sind die Arbeitgeber des Antragberechtigten und der in Absatz 1 bezeichneten Personen verpflichtet, der zuständigen Stelle über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Arbeitsstätte und Arbeitsverdienst Auskunft zu geben.

(3) Der Empfänger der Miete ist verpflichtet, der zuständigen Stelle über Höhe und Zusammensetzung der Miete, über Bezugsfertigkeit des Wohnraums sowie über andere ihm bekannte, das Miet- oder Nutzungsverhältnis betreffende Umstände Auskunft zu geben, wenn und soweit die Durchführung dieses Gesetzes es erfordert.

(4) Auf die nach den Absätzen 1 bis 3 Auskunftspflichtigen sind § 60 sowie § 65 Abs. 1 und 3 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch entsprechend anzuwenden. "


Ich würde dem Amt mitteilen, daß sich der Vermieter weigert die Bescheinigung auszufüllen / zu unterschreiben. Ich denke mal, daß das Amt seine Mittel hat den Vermieter zu einer Auskunft zu bewegen.

Ob alledings der Hausfrieden darunter leiden würde, müsst ihr beurteilen können.

++Könnte er auf Wut das Mietverhältnis kündigen?
(ohne trifftigen Grund)++

Wohnen noch andere Mietparteien im Haus?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Martin-1984
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo,

danke für die schnelle Rückantwort.

Um auf Deine Frage einzugehen:
Ja, es wohnt noch eine andere Person in diesem Haus und hat dort genauso wie meine Freundin eine separat abgetrennte Wohnung in diesem Haus.

Um Gegensatz zur Wohnung meiner Freundin ist die andere Wohnung jedoch angemeldet. Der Mieter ist Hartz4-Empfänger und bekommt die Wohnung vom Amt bezahlt.

Warum fragst Du bitte genau?


Viele Grüße,
Martin

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DerAix
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 49x hilfreich)

++meine Freundin wohnt seit April 2008 in einer kleinen Wohnung,
die sich im Haus des Eigentümers befindet.++

Verstehe ich das richtig, daß der Vermieter/Eigentümer auch im selben Haus wohnt?

Angenommen ein Haus hat nur zwei Wohnungen. In einer davon wohnt der Vermieter selbst, die zweite ist vermietet. In dem Fall hätte der Vermieter ein Recht zur Kündigung nach § 573a BGB , ohne daß es ein berechtigtes Interesse nach § 573 BGB bedarf. Das ganze nennt sich "Erleichterte Kündigung des Vermieters". Die Kündigungsfrist würde sich dann aber um 3 Monate verlängern.

Voraussetzung ist, daß das Haus nicht über mehr als zwei Wohnungen verfügt und, daß der Vermiter auch selbst darin wohnt.

Da das bei Euch nicht der Fall ist, fällt die Möglichkeit weg. Ansonsten bräuchte Euer Vermieter einen trifftigen Grund zur Kündigung.

Ich hoffe das war einigermaßen verständlich von mir beschrieben. :)


-- Editiert von DerAix am 28.01.2009 02:10

-- Editiert von DerAix am 28.01.2009 02:17

-- Editiert von DerAix am 28.01.2009 02:19

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2162
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 25x hilfreich)

Na diesem üblem Burschen von VM werden Sie einmal richtig "Licht an das Fahrrad machen"! Ich empfehle den Leuten immer wieder, die in derartigen Situationen sind, lasst eure Recht von den Experten des örtlichen Mieterbundes vertreten! Mit Leuten wie diesen Vermietern ist es verschwendete Zeit auch nur ein Wort zu wechseln. Derartige Personen haben ihr gesamtes Lebe nur auf Betrug und Gier ausgerichtet.

Anmerken möchte ich noch, dass im Internet auch viele Vermieter in Foren Mietern unsinnige Antworten geben, ich bin jedenfalls ein Mieter in Dresden!

A. Meyer

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1402x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 770x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Martin-1984
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo,

um es noch einmal deutlich darzustellen:
Das Vermieter ist Rentner und hat ein Einfamilienhaus.
Da er selbst nicht alle Räume nutzen möchte, hat er sic gedacht selbst im Untergeschoss zu wohnen und die komplette 1. Etage in zwei Wohnungen umzugestalten und diese zu vermieten.
Die beiden Wohnungen haben jeweils eine eigene Eingangstür (wobei auch hier "lustigerweise" meiner Freundin verboten wurde das Schloss zu wechseln, nur zur Sicherheit...) und ein eigener Bad/WC.

Meine Freundin hat die Miete zunächst immer BAR bezahlt (klar, ohne Quittung). Mittlerweile zahlt Sie das per Überweisung.
Einen echten Mietvertrag gibt es scheinbar nicht. Er hat Sie nur mal ein Blatt unterschreiben lassen über den Mietpreis und dass Sie keine Haustiere halten darf.

PS:
Letztens kam der Vermieter mit einen Zweitschlüssel einfach unangekündigt in die Wohnung rein und wollte nach eigenen Angaben mal richtig die Wohnung lüften.
Meine Freundin war gerade in Unterwäsche am TV schauen und war so perplex, dass Sie kein Wort aus sich rausgekriegt hat.
Unverschämtheit sowas... Das alles bringt mich dazu den Fall hier mal nun richtig aufzurollen.

Ürigens tut der Vermieter immer auf netter, hilfsbereiter Mann, wenn er allerdings Geld einsparen kann wird er meines Erachtens zu einen kalkulierenden "Verbrecher".

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1402x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 770x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1402x hilfreich)

--- editiert vom Admin

4x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 770x hilfreich)

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