Vermieter weigert sich Warmwasserkosten zu zahlen

22. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.06.2014 00:44:12
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter weigert sich Warmwasserkosten zu zahlen

Hallo,

vertraglich ist bei unserer Wohnung festgelegt, dass die Vorauszahlung für Warmwasser und Heizung in den Nebenkosten von 110,00€ enthalten ist. Jedoch wird in der Wohnung die Warmwasserversorgung durch einen Elektro-Durchlauferhitzer geregelt, so dass sich der dafür aufgewendete Strom nicht konkret ermitteln lässt.

Leider wurden wir auf diese Art der Warmwasserversorgung erst während der Wohnungsübergabe aufmerksam gemacht, als der Vertrag schon unterschrieben war. Vor der Vertragsunterzeichnung sicherte uns die Maklerin auf Nachfrage zu, dass die Warmwasserversorgung zentral erfolgt.

Ich habe nun den Vermieter gefragt, wie er mir diese Kosten erstatten will. Dieser weigert sich aber und antwortet nur:
"Wir bitten nochmals zu entschuldigen, dass es zu diesem Fehler im Mietvertrag kam."


Was kann ich jetzt am besten tun? Ich möchte auf jeden Fall darauf beharren das bezahlt zu bekommen wenn es mir zugesichert wurde.

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38 Antworten
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#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Da es scih um eine Vorrauszahlung handelt, die ja dann eh nach Bedarf abgerechnet worde wäre, entsteht Dir ja daduch kein Schaden, bzw. keine Mehrkosten. Oder siehst Du das anderst ??

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#2
 Von 
guest-12324.06.2014 00:44:12
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Kosten für die Stromversorgung muss ich ja eigentlich komplett tragen, aber da im Vertrag steht, Warmwasser ist incl. muss ich doch wenigstens einen Pauschalbetrag bekommen?

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

quote:
Vorauszahlung für Warmwasser und Heizung in den Nebenkosten von 110,00€ enthalten ist


Es handelt sich um eine Vorrauszahlung. Diese wird später mit dem tatsächlichen Verbrauch verrechnet. Ob dieser Verbrauch nun Heizöl ist, oder Strom spielt dabei eine untergeordnete Rolle. Es ist nach wie vor eine verbrauchsabhänige Abrechnung.

Es wäre anderst, wenn die Miete incl. Warmwasser angegeben wäre und Du über den Strom dann doch bezahlen müsstest.

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#4
 Von 
guest-12324.06.2014 00:44:12
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Es kann doch aber nicht sein, dass ich erst nach der Unterzeichnungs des Vertrags auf den Elektro Durchlauferhitzer aufmerksam gemacht werde? Das ist doch vorsätzliche Täuschung, hätte ich davon gewusst hätte ich mich nicht für die Wohnung entschieden.

Der entsprechende Auszug aus dem Vertrag:

quote:
Zuschläge für

Der Mieter hat neben der Grundmiete die Betriebskosten gemäß § 2 BetriebskostenVO anteilig zu entrichten. Darauf sind zurzeit die nachstehenden Vorauszahlungen monatlich zu entrichten.

Vorauszahlung für Betriebskosten: 110€
Vorauszahlung für Heizung und Warmwasser: inkl.





Für mich bedeutet der letzte Abschnitt das die Kosten für Warmwasser vom Vermieter übernommen werden unabhängig davon wie das Wasser erwärmt wird und die Kosten dafür in den Nebenkosten enthalten sind.



-- Editiert SuperUser1337 am 22.02.2013 15:42

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Das ist schon richtig, nur ob Du nun mehr Betriebskosten zahlst oder Strom, das Endergebnis wäre das selbe.

Ist Dir bewusst, dass die NK eine Vorauszahlung sind ??
Wenn du mehr als 12x110 EUR verbrauchst, musst Du nachzahlen.

Wie groß ist denn die Wohnung `?

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#6
 Von 
guest-12324.06.2014 00:44:12
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Laut Vertrag 50m²; das mit der Vorauszahlung ist klar aber ich muss doch wenigstens eine Pauschalentschädigung bekommen, d.h. eine Kaltmietenminderung oder ähnliches

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#7
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

quote:
Für mich bedeutet der letzte Abschnitt das die Kosten für Warmwasser vom Vermieter übernommen werden unabhängig davon wie das Wasser erwärmt wird und die Kosten dafür in den Nebenkosten enthalten sind.


Der Satz ist mir unklar.

Bist Du der Meinung, dass die Warmwasserkosten in der Kaltmiete inl. sind ?? Dann hättest Du recht.

Meinst Du aber, die wären in den Nebenkosten enthalten, dann ist es so, wie ich Dir zu erklären versuche.

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#8
 Von 
guest-12324.06.2014 00:44:12
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich möchte eig nur wissen ob es sich lohnt zum Anwalt zu gehen und einen Pauschalbetrag von ca. 30-40€ Monatlich einzuklagen.

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#9
 Von 
guest-12324.06.2014 00:44:12
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mit der Vorauszahlung ist mir total verständlich.
Das eigentliche Problem ist doch das man den Strom der für die Erwärmung des Wassers aufgewendet wird nicht abrechnen kann. Daher möchte ich gerne von meinem Vermieter einen Pauschalbetrag monatlich bekommen oder etwa eine Mietminderung.
In den 110€ Nebenkosten wären doch normalerweise auch die Kosten für die zentrale Wärmeversorgung incl. die es jedoch nicht gibt. Daher möchte ich dazu gerne einen Ausgleich.

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-- Editiert SuperUser1337 am 22.02.2013 16:14

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#10
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Aber den Strom zahlst Du doch selber.
Wieso willst Du da was rausrechnen.

Du hast Dich da in was verrannt. Diese 110EUR sind doch kein Festpreis sondern eine Variable. Wenn der VM den Strom zahlen würde wären es halt 200 EUR.

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#11
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Ich kann dir nicht folgen. Imho bist du auf dem Holzweg

Beispiel:


Jahresbeitrag für Warmwasser und Heizung
12Monate x 110€= 1230€

tatsächlicher Verbrauch
Warmwasser 0€ (da Durchlauferhitzer am eigenen Stromzähler)
Heizkosten 850€

Nebenkostenabrechnung:
Vorauszahlung 1320€ - tats. Verbrauch 850€ = 470€ Guthaben

Wo ist dein Problem?


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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten."

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12324.06.2014 00:44:12
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Warmwasser über den Strom zu erhitzen ist eine sehr teure Variante. Es entstehen mehrkosten für mich als wenn es über eine zentrale Wärmeversorgung geregelt werden würde.
Um diese Mehrkosten auszugleichen möchte ich eine monatliche Pauschalzahlung

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#13
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von SuperUser1337 am 22.02.2013 14:32

Vor der Vertragsunterzeichnung sicherte uns die Maklerin auf Nachfrage zu, dass die Warmwasserversorgung zentral erfolgt.

da diese Aussage von der Maklerin kommt, musst du dich an diese wenden, nicht an den Vermieter!

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten."

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#14
 Von 
guest-12324.06.2014 00:44:12
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mit der Vorauszahlung lasst mal außen vor. Mein Vermiter sagt GANZ DEUTLICH:

"die Vorauszahlungen für die Nebenkosten waren ohne die Kosten für die Erwärmung des Wassers kalkuliert. Die Stromkosten für die Warmwasserversorgung werden entsprechend auch nicht über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet.

Wir bitten nochmals zu entschuldigen, dass es zu diesem Fehler im Mietvertrag kam."

Der Vermieter dachte also in den 110€ ist die Kalkulation für Warmwasser incl. Dies weisen sie aber nun also als Fehler ihrerseits im Vertrag zurück!!!!



-- Editiert SuperUser1337 am 22.02.2013 16:33

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#15
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Bei der nächsten NK-Abrechnung wirst du ja sehen, ob du eine Erstattung bekommst oder nachzahlen musst. Glaubst du tatsächlich die Warmwasserversorgung über die Heizung wäre kostengünstiger? Das ist eine Milchmädchenrechnung.

Einfach mal abwarten oder aber beim VM anfragen, ob man deswegen nicht die NK-Vorauszahlung um 10 - 15 € absenken kann.

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#16
 Von 
guest-12324.06.2014 00:44:12
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Ich kann dir nicht folgen. Imho bist du auf dem Holzweg

Beispiel:


Jahresbeitrag für Warmwasser und Heizung
12Monate x 110€= 1230€

tatsächlicher Verbrauch
Warmwasser 0€ (da Durchlauferhitzer am eigenen Stromzähler)
Heizkosten 850€

Nebenkostenabrechnung:
Vorauszahlung 1320€ - tats. Verbrauch 850€ = 470€ Guthaben

Wo ist dein Problem?


Das Problem ist, dass der Vermieter sagt das die Warmwasserkosten NUR AUS VERSEHEN mit in die Nebenkosten geraten sind, OBWOHL es im Vertrag drin steht. Würde ich so ein Guthaben erstattet bekommen am Ende des Jahres wäre alles ok, aber genau das wollen sie nicht, weil sie sagen es war ja nur ein Fehler das das drin steht!

Es ist ja auch klar weil sonst die 110€ viel zu gering bemessen wären. Wären sie mit den Warmwasserkosten kalkuliert würden sie viel höher sein! Das sind sie jetzt aber nicht!

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#17
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
Es ist ja auch klar weil sonst die 110€ viel zu gering bemessen wären


Wenn ich das Ganze richtig verstehe, begründen Sie Ihren Anspruch auf pauschaler Absenkung des Mietpreises, weil entgegen wie vertraglich vereinbart, die Warmwasserbereitung nicht mit der Zentralheizung gekoppelt ist, sondern per Boiler erwärmt wird?

Durch die "andere Art der Wasseraufbereitung" entsteht Ihnen quasi ein Schaden, den Sie einklagen wollen?

Meiner Ansicht nach müssen bei korrekter Anwendung, z.b. mit einer Zeitschaltuhr/kein 24 h Betrieb!, die Kosten nicht unbedingt wesentlich höher sein wie WW- Aufbereitung über Zentralheizung (die selbstverständlich ja auch Geld kostet!).

Jedenfalls nicht so viel höher, als dass sich dadurch ein "Schadensersatzanspruch" konstruieren lassen würde.
Und- wo kein Schaden - kein Anspruch!

Und da sie einen "Schaden" einklagen wollen, fehlt m.E. demnach die Anspruchsgrundlage!

Zitat:
Leider wurden wir auf diese Art der Warmwasserversorgung erst während der Wohnungsübergabe aufmerksam gemacht, als der Vertrag schon unterschrieben war


und ausserdem, dass mit dem Boiler war ja schon vor Vertragsunterzeichnung bekannt !

-- Editiert Barni Gröllheimer am 22.02.2013 17:59

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#18
 Von 
guest-12324.06.2014 00:44:12
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mit dem Boiler war vor Vertragsunterzeichnung nicht bekannt wie bereits gesagt. Der Vermieter meinte nur zu mir: Er müsse mal die Bauarbeiter fragen er hat gehört hier ist ein Boiler drin und doch keine zentrale wasserversorgung"

Was mein Problem ist habe ich vorher genau beschrieben (letzte 2 Posts)

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#19
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Kurz nochmal die Nachfrage: Boiler oder Durchlauferhitzer ??

Im Prinzip hast Du schon Recht, aber wie schon geschrieben wurde, müsstest Du nachweisen, das Dir ein Nachteil entsteht. Bei Warmwasser wird halt der Pufferspeicher auch beheizt, wenn gar nichts gebraucht wird, während beim Durchlauferhitzer immer nur die Menge erhitzt wird, die auch entnommen wird.

Daher denke ich nicht, dass der Durchlauferhitzer wirklich teurer ist.

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#20
 Von 
guest-12324.06.2014 00:44:12
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich fasse es jetzt nocheinmal zusammen und hoffe dadurch wird der Nachteil der für mich entsteht klar sichtbar:

Ich zahle im Monat 110€ NK
- darin enthalten ist die Vorauszahlung für Warmwasser , Heizung, Müllentsorgung usw. (nur ein Pauschalbeitrag ist klar)

Der Vermieter hatte aber vergessen die Vorauszahlung für Warmwasser aus diesem Punkt im Vertrag zu streichen, da sie nicht in den Preis von 110€ einkalkuliert wurden.

Es fallen also die kompletten Kosten für das Warmwasser für mich an, da der Vermieter sich überhaupt nicht daran beteiligen will. "Ihm sei lediglich ein Fehler unterlaufen."


Das ist jetzt erstmal unabhänhig von der Art der Erwärmung des Wassers.
Wäre das ganze jetzt eine zentrale WW-Versorgung (wie es mir vorher zugesichert wurde) bräuchte ich mir gar keine Sorgen machen, da der Vermieter ja Geld von mir will. (Was er von mir nur bekommen würde, wenn ich die Vorauszahlung überschreite)

ABER:

Es ist ein Elektro-Durchlauferhitzer und somit trage ich zunächst die Kosten, da mein Stromanbieter mir ja die Rechnung stellt.
Mein Vermieter weigert sich jedoch daran sich in irgendeiner Weise zu beteiligen.


-- Editiert SuperUser1337 am 22.02.2013 21:06

-- Editiert SuperUser1337 am 22.02.2013 21:06

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Entschuldige, aber Du hängst mit Deinen Gedanken in einer Raum-Zeit-Schleife fest. Dein Gedankengang ist falsch.

Due zahlst eine Kaltmiete. Die ist für Wohnen und Abwohnen.

Dann kommen die Nebenkosten dazu, welche wären Grundsteuer, Versicherungen usw, diese sind Fix. Daneben gibt es die Verbauchsabhängigen Kosten wie z.B. Heizung, Strom, Warmwasser, Abwasser, Müll.

Für diese Nebenkosten zahlst Du eine Vorauszahlung. KEINEN Pauschalbetrag (Pauschal würde bedeuten, es gibt keine Abrechnung).

Am Ende des Jahres rechnet der Vermieter aus, ob Du zuviel bezahlt hast oder zu wenig. (= Rückerstattung oder Nachzahlung)

Den Strom musst Du doch sowieso an den Versorger direkt zahlen, auch da zahlst Du Abschläge und am Ende des Jahres wird der tatsächliche Verbrauch abgerechnet.

Ob die Warmwasserkosten nun bei den 110 EUR dabei sind oder beim Stromabschlag, wenn das eine höher wird, wird das andere niedriger.

Einzig und Alleine, wenn im Mietvertrag stehen würde, die Kaltmiete wäre incl. Warmwasser und dann stellt sich heraus, dass es über einen Durchlauferhitzer läuft, DANN hättest Du Recht.

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#22
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Meiner Meinung nach würde superuser der Differenzbetrag zwischen den Kosten der zentralen Wassererwärmung und den Kosten der Wassererwärmung durch seinen Durchlauferhitzer zustehen.

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Nein Kathi, sehe ich nicht so.

quote:
Es kann doch aber nicht sein, dass ich erst nach der Unterzeichnungs des Vertrags auf den Elektro Durchlauferhitzer aufmerksam gemacht werde? Das ist doch vorsätzliche Täuschung, hätte ich davon gewusst hätte ich mich nicht für die Wohnung entschieden.


Das betrachte ich eher als dahergelaberten Scherz.

quote:
Vorauszahlung für Betriebskosten: 110€
Vorauszahlung für Heizung und Warmwasser: inkl.
________________________________________
Für mich bedeutet der letzte Abschnitt das die Kosten für Warmwasser vom Vermieter übernommen werden unabhängig davon wie das Wasser erwärmt wird und die Kosten dafür in den Nebenkosten enthalten sind.


Dann befass dich mit der Heizkostenverordnung, denn da steht drin, dass Heizkosten nicht pauschal abgerechnet werden dürfen.

quote:
aber ich muss doch wenigstens eine Pauschalentschädigung bekommen, d.h. eine Kaltmietenminderung oder ähnliches


Wofür denn? Was ist denn daran so schwer zu verstehen, dass du die Kosten so oder so bezahlst. Ob nun in der Nebenkostenabrechnung oder in deiner Stromrechnung.

quote:
Daher möchte ich gerne von meinem Vermieter einen Pauschalbetrag monatlich bekommen oder etwa eine Mietminderung.
In den 110€ Nebenkosten wären doch normalerweise auch die Kosten für die zentrale Wärmeversorgung incl. die es jedoch nicht gibt. Daher möchte ich dazu gerne einen Ausgleich.


Und wenn die Summe nicht reicht, leistest du mit der Abrechnung eine Nachzahlung. Hattest du vorher noch nie ne Wohnung? Du verlangst im Prinzip einen Ausgleich dafür, dass die Nebenkosten höher als ursprünglich veranschlagt sein könnten und dafür lacht dich jeder Richter aus.


quote:
Warmwasser über den Strom zu erhitzen ist eine sehr teure Variante. Es entstehen mehrkosten für mich als wenn es über eine zentrale Wärmeversorgung geregelt werden würde.


Blödsinn. Bei einer zentralen Wasserversorgung hat man das Problem, dass das warme bzw. heiße Wasser erstmal beim Verbraucher ankommen muß, d.h. man hat auf jeden Fall entweder höhere Wasserkosten, weil man einiges durchlaufen lassen muß, bis es die gewünschte Temperatur hat, oder man hat höhere Stromkosten, wenn der Vermieter den Vorlauf höher einstellt, damit das heiße Wasser schneller beim Mieter ankommt.

quote:
Der Vermieter hatte aber vergessen die Vorauszahlung für Warmwasser aus diesem Punkt im Vertrag zu streichen, da sie nicht in den Preis von 110€ einkalkuliert wurden.


Schon mal davon gehört, dass Vorauszahlungen keine in Stein gemeißelte Summe sind? Wie schon erwähnt, wenn sie nicht reichen, gibts eine (manchmal sogar fette) Nachzahlung.

Im übrigen bist du derjenige, der einen Anspruch stellt, also mußt du ihn beziffern. D.h. du müßtest beweisen , dass dir höhere Kosten entstehen. ABer das wiederum wird schwer, eben weil die Nebenkosten durchaus zu niedrig angesetzt sein könnten, auch wenn das Warmwasser drin wäre. Ende vom Lied: Du zahlst nach.


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#24
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6416 Beiträge, 2315x hilfreich)

Ich versuche es mal so:
Die Vereinbarung im Mietvertrag heißt nicht:
Der Vermieter trägt/oder verauslagt die Kosten der Warmwasserversorgung und rechnet sie mit der Vorauszahlung ab.
Die Vereinbarung heißt:
Der Mieter zahlt für die Warmwasserversorgung und andere Betriebskosten eine Vorauszahlung von 110 €.

Die Vorauszahlung ist also (möglicherweise) um den Betrag X für die Warmwasserversorgung zu hoch. Der Vermieter liefert ja gar keine Warmwasserversorgung. D.h. der Mieter muß einen Betrag X zurückerhalten.
Denn bekommt er ja aber auch.
Man muß sich nur das Endergebnis ansehen, welches sich bei dieser Betrachtung ergibt.

Nehmen wir an, die X wären 40 €, also müßte der Mieter nur 70 € statt 110 € Vorauszahlung zahlen.

Wenn die Endabrechnung aller abzurechnenden Kosten dann
angenommen 1000 € betrage würde, müßte der Mieter bei 12 X 70 € = 840 € also 160 € nachzahlen.
Hätte er aber eine Vorauszahlung von 12 X 110 € = 1320 € gezahlt hätte er ein Guthaben von 320 € welches er zurück erhält.

Darin wäre dann die Vorauszahlung für die Warmwasserversorgung enthalten. In diesem Guthaben steckt also die Rückzahlung !!

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Ich versuchs nochmal anders:
superuser wurde die zentrale Wasserversorgung zugesichert. Dies hat sich im nachhinein als falsch herausgestellt, denn er muss das Wasser mit Elektrodurchlauferhitzer selber auf die entsprechende Temperatur bringen.
Kostet nun die Erwärmung von 1 Liter Wasser per zentraler Wasserversorgung 1€ und die Erwärmung von 1 Liter Wasser per Durchlauferhitzer kostet 2 €, dann entstehen superuser pro Liter Wasser 1 € Mehrkosten für die Tatsache, dass das Wasser nicht zentral erwärmt wird, wie es eigentlich zugesichert war.

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#26
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Und schon sind wir wieder bei der Stelle mit dem Beweis dafür, dass die Kosten durch den Durchlauferhitzer höher sind als zentrale Wasserversorgung. Denn bisher sind wir nur bei bloßen Behauptungen, sowohl von dir Kathi als auch von Superuser, ohne dass irgend ein Beweis dahintersteckt.

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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

P.S.: Und selbst wenn sind wir dann trotzdem wieder dabei, dass Superuser keinerlei Anspruch darauf hat, dass die Nebenkostenvorauszahlung sämtliche Kosten deckt. Spätestens mit der Abrechnung kommt dann das (böse) Erwachen.

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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Mal aus Interesse ...

die Wohnung wurde ja wohl vor Anmietung besichtigt. Was hat man denn gedacht welchem Zweck der Durchlauferhitzer diene? So dekorativ sind die Dinger ja nicht wirklich, dass sie zur Verschönerung eines Wohnraumes herhalten würden können.

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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Sorry aber ich halte das Ganze inzwischen für eine "virtuelle Diskussion" .

Wenn "SuperUser 1337" der Meinung ist, dass er Recht hat, dann hat er persönlich Recht, da er ganz offensichtlich kritische Stimmen und Meinungen nicht zulässt bzw. nicht zulassen kann, des Prinzips wegen .

Dann möge er klagen, sich aber dann nicht be klagen, wenn er möglicherweise vor Gericht baden geht.

Ganz abgesehen davon, dass ich glaube, dass ein effizienter Durchlauferhitzer (Anfangs des Threads wurde ja nur von einem Boiler gesprochen....) bei richtiger Anwendung keineswegs teurer als eine Warmwasserbereitung per Zentralheizung (die auch je nach Nutzung € 100,00-€ 200,00 p.a. kosten kann) sein muss, aber dass nur am Rande bemerkt........

-- Editiert Barni Gröllheimer am 23.02.2013 10:43

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#30
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

@ Anjuli
Ehrlich gesagt weiss ich nicht, ob die Wassererwärumung durch den Durchlauferhitzer teurer ist, als durch die zentrale Wassererwärmung, aber ich geh davon aus. Und hier müsste superuser den Beweis dafür antreten.
Und natürlich hat superuser kein Anrecht darauf, dass die Vorauszahlung die Kosten deckt, aber das weiss er ja auch. Wenn aber tatsächlich die Kosten höher sind, dann entstehen ihm MEHRkosten
@ altes Haus
Wofür man den Durchlauferhitzer bei Besichtigung gehalten hat frag ich mich allerdings auch.

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