Hallo
mein Exvermieter weigert sich, mir noch Geld auszuzahlen. Wir waren im September 2005 aus der Whg augezogen. Hatten eine Vereinbarung (schriftlich), dass der Vermieter noch 75 Euro der Kaution einbehält, bis die Abrechnung der Heizkosten vorliegt. Des weiteren steht in der Vereinbarung, dass alle gegenseitigen Forderungen erloschen sind.
Am Tag der Schlüsselübergabe zahlten wir noch Müllgebühren. Anwesend waren die Vermieterin, mein Mann und ich. Dummerweise ließ ich mir dies nicht bestätigen. Die Vermieterin notierte sich dies aber auf ihrer Abrechnung. Stellt sich aber jetzt hin und meint, wir hätten nicht gezahlt.
Nachdem wir nun Ende März die Abrechnung der Heizkosten angefordert haben, bekamen wir ein Schreiben, worin uns mitgeteilt wird, dass wir auch noch die Müllgebühren zu zahlen haben. Außerdem wollen sie noch Geld für angeblich fehlende bzw. defekte Schalterabdeckungen. (ein Protokoll wurde nach Auszug nicht erstellt)
Habe ich Chancen an mein Geld zu kommen? Was würde mich bei 46 Euro, die wir noch bekommen, ein Manbescheid kosten?
Vermieter weigert sich ...
27. April 2006
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Frage vom 27. April 2006 | 09:44
Von
Status: Schüler (156 Beiträge, 9x hilfreich)
Vermieter weigert sich ...
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#1
Antwort vom 27. April 2006 | 13:58
Von
Status: Richter (8264 Beiträge, 3700x hilfreich)
Hallo,
du hast doch eine Bestätigung des VM, dass alle gegenseitigen Forderungen abgegolten seien. Dann beziehe dich darauf und zahle nicht.
Grüße, Heike
#2
Antwort vom 27. April 2006 | 14:21
Von
Status: Schüler (156 Beiträge, 9x hilfreich)
Hallo Heike,
ich hab es doch schon bezahlt. Und habe noch Geld von ihm zu bekommen, nur weigert er sich
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 27. April 2006 | 14:45
Von
Status: Schüler (390 Beiträge, 13x hilfreich)
Wegen 46 Euro Mahnbescheid? Ich weiß nicht, das würde ich mir gut überlegen, er wird doch sicher Widerspruch einlegen!?
Gruß
#4
Antwort vom 28. April 2006 | 14:31
Von
Status: Unbeschreiblich (45032 Beiträge, 16027x hilfreich)
Ein gerichtlicher Mahnbescheid für 46€ kostet die Mindestgebühr von 12,50€.
Wenn Ihr im Recht seid, muss dieser Betrag vom vermieter übernommen werden.
Wenn es dabei aber um die Müllgebühren geht, musst Du im Zweifel beweisen können, dass Du diese bereits beim Auszug bezahlt hast.
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