Vermieter weigert sich ...

27. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
suse_sa
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 9x hilfreich)
Vermieter weigert sich ...

Hallo

mein Exvermieter weigert sich, mir noch Geld auszuzahlen. Wir waren im September 2005 aus der Whg augezogen. Hatten eine Vereinbarung (schriftlich), dass der Vermieter noch 75 Euro der Kaution einbehält, bis die Abrechnung der Heizkosten vorliegt. Des weiteren steht in der Vereinbarung, dass alle gegenseitigen Forderungen erloschen sind.

Am Tag der Schlüsselübergabe zahlten wir noch Müllgebühren. Anwesend waren die Vermieterin, mein Mann und ich. Dummerweise ließ ich mir dies nicht bestätigen. Die Vermieterin notierte sich dies aber auf ihrer Abrechnung. Stellt sich aber jetzt hin und meint, wir hätten nicht gezahlt.

Nachdem wir nun Ende März die Abrechnung der Heizkosten angefordert haben, bekamen wir ein Schreiben, worin uns mitgeteilt wird, dass wir auch noch die Müllgebühren zu zahlen haben. Außerdem wollen sie noch Geld für angeblich fehlende bzw. defekte Schalterabdeckungen. (ein Protokoll wurde nach Auszug nicht erstellt)

Habe ich Chancen an mein Geld zu kommen? Was würde mich bei 46 Euro, die wir noch bekommen, ein Manbescheid kosten?


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Hallo,

du hast doch eine Bestätigung des VM, dass alle gegenseitigen Forderungen abgegolten seien. Dann beziehe dich darauf und zahle nicht.

Grüße, Heike

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#2
 Von 
suse_sa
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo Heike,
ich hab es doch schon bezahlt. Und habe noch Geld von ihm zu bekommen, nur weigert er sich

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
islabonita
Status:
Schüler
(390 Beiträge, 15x hilfreich)

Wegen 46 Euro Mahnbescheid? Ich weiß nicht, das würde ich mir gut überlegen, er wird doch sicher Widerspruch einlegen!?

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Ein gerichtlicher Mahnbescheid für 46€ kostet die Mindestgebühr von 12,50€.

Wenn Ihr im Recht seid, muss dieser Betrag vom vermieter übernommen werden.

Wenn es dabei aber um die Müllgebühren geht, musst Du im Zweifel beweisen können, dass Du diese bereits beim Auszug bezahlt hast.

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